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asylum schrieb:Wenn ich arbeiten musste, dann ueber Steuerkarte, ja.
Hab die Kleingewerberegelung
asylum schrieb:also muss ich dem Arbeitgeber sagen, dass ich ein Gewerbe habe?
Wenn nicht, dann ist das wohl Steuerhinterziehung?
Bei der Steuererklärung musst Du angeben:
a) Einkünfte aus NICHT-Selbständiger Arbeit, d.h. von der Steuerkarte
b) Einkünfte aus Selbständiger Arbeit / Gewerbebetrieb. Das sind die Rechnungen.
/aquila schrieb:Ist es nicht so das Ausbildungsvergütung nicht versteuert wird? Weil in meiner Ausbildung habe ich im Jahr mehr als 7.*** € bekommen und habe keine Steuern bezahlt.
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