Auftraggeber zahlt nicht

nitzer

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Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem mit einem Auftraggeber.

Für einen Grafiker, für den ich früher mal als Freiberufler gearbeitet habe, habe ich eine Webseite für einen seiner Kunden gebaut. Da ich das als Freizeitspaß betrieben habe und keine Rechnung stellen kann, haben wir uns als Bezahlung auf ein MacBook geeinigt. Er behält für die Steuern die Rechnung und ich bekomme das Gerät.
Nun zieht sich die ganze "Bezahlung" aber schon einige Zeit hin und ich habe langsam keine Lust mehr daauf zu warten.
Ich habe mir schon überlegt die Seite, welche schon aktiv ist, wieder vom Netz zu nehmen, bzw. die Inhalte totzulegen, wenn der nicht bald liefert.

Was könnte das für Konsequenzen für mich haben außer dass ich es mir mit dem total verscherze? Eure Einschätzung dazu?

Danke
 
für wen hast du gearbeitet?
für den Kunden, der die Seite betreibt, oder für deinen Kumpel? Ist eine ernst gemeinte Frage.

War dein Kumpel dazwischengeschaltet, und wer schuldet dir das Book?

Kumpel=Grafiker
 
Für den Kumpel, in dessen Auftrag hab ich die Seite gebaut.
Der Kunde dürfte ihn aber schon bezahlt haben, da es schon etliche wochen erledigt ist.
 
wenn du jetzt die Seite vom Netz nehmen würdest, dann könnte der Kunde, der mit dir nichts zu tun hatte und hat (auf vertraglicher Basis) Schadensersatzansprüche gegen dich geltend machen.

Du lässt ein Haus bauen, der Bauunternehmer bezahlt den Maurer nicht, der kommt, und zertrümmert dir die Küchenwände, die er gemauert hat.

Was würdest du tun?

Hast du die Zahlung in Naturalien angemahnt?
 
einfachste Methode: Mahnbescheid ausfüllen, Forderung aus Vertrag, als Summe den Nettowert des MacBooks, welches vereinbart wurde, eintragen.
Warten was passiert.
 
ne du, ich würd mich einfach beim kunden ausheulen.
mal sehen was dein kumpel sagt wenn der ihn dann anquatscht.
 
wenn ich der Kunde wäre, dann wäre mir das sowas von egal
 
Naja

Seite vom Netz nehmen wäre ohnehin meine letzte Möglichkeit gewesen.
Mahnbescheid ist schon eine Alternative…

Die Seite wäre ja nicht weg, da ich es mit einem CMS gemacht habe, würde ich nur die Inhalte offline stellen und der hat keinen Admin-Account sondern kann nur Texte schreiben aber nix am System machen. Den User löschen und dann kommt er nicht mehr ran.

Echt doof.
 
ich frage noch mal: hast du den Grafiker schon irgendwie kontaktiert? Vielleicht hat der Kunde ja auch noch nicht gezahlt, und der Grafiker ist auch in der Klemme.
 
Nene, ich denke, daß ich ihm schon auf den S*** gehe, Anrufe, E-Mails etc.
Habe heute nochmal eine etwas angesäuerte geschrieben, mal sehen ob er reagiert. Ansonsten sind wir immer prima ausgekommen und hatte keine Probleme, sogar eine eventuell zukünftige feste Zusammenarbeit ins Auge gefasst, nur ist das ja auch keine Grundlage mehr.
 
dann setze ihm noch eine letzte "freundschaftliche" Frist.

Danach: zieh die Vollstreckung gnadenlos durch (bedenke aber, du hast offensichtlich nichts schriftliches ;))
 
Hallo Nitzer,

Du kannst es über den Standardweg mit Mahnbescheid bei
Deinem „Kumpel” versuchen. Hat der Kunde Deines
Kumpels bereits bezahlt, kannst Du keinen Zugriff auf die
„Ware” geltend machen. Im Gegenteil, der Kunde kann von
Dir die Herausgabe und/oder Fertigstellung der „Ware”
verlangen.

So mir geschehen mit einem Vertragskonzept (Finanzwirt-
schaft). Der Kollege wurde von seinem Kunden bezahlt –
einschliesslich meiner Arbeit – unterschlug aber die mir
anteilig zustehende Summe von über 8000 €. Ich verwei
gerte die Herausgabe der Unterlagen und musste doch die
Arbeit fertigstellen – ohne Bezahlung! Dem Kunden war
bekannt, dass an dem Job mitarbeitete.

Dass ich doch noch zu meinem Geld kam, lag an einigem
Hintergrundwissen über „meinen” Kumpel. Mir war bekannt,
dass er mit einer gewissen Klientel am Finanzamt vorbei
arbeitete und setzte ihn damit unter Druck. Nicht die feine
Tour – war seine aber auch nicht – trotz langjährigen Be-
kanntschaft!

MfG Jürgen
 
TseTseTse

Es ist echt zum Kotzen. Irgendwie versuchen die Leute einen immer zu verschei*ern wenn’s um die liebe Kohle geht. Ich war auch mal Freier und
musste sooooooo oft meinem Geld nachlaufen.

Aber danke schonmal für die Meinungen, ich will mich da ja auch nicht auf’s Glatteis bewegen.

Wobei der Kunde von mir ja garnix weiß bzw. nicht weiß, daß ich die Seite realisiert habe.
 
Nachdem Du nicht "offiziell" für Deinen Kumpel gearbeitet hast kannst Du eigentlich nichts machen. Vielleicht hast Du ein Druckmittel, damit Du doch noch zu Deinem Macbook kommst. Dabei seinen Kunden schädigen würde ich aber dabei nicht!!!

Dem Geld nachlaufen ist leider "fast schon normal". Jeder will die Arbeit sofort erledigt haben, bei der Bezahlung ändert sich diese Ansicht manchmal um 180°.

Bei solchen "Kunden" sollte nur mehr gegen Barzahlung arbeiten!
 
Ich habe es in einem anderen Thread bereits gesagt:
Never make a friend to business partner. Eiserne Regel.
Das klappt nur in den seltensten Fällen und sowieso nicht
ohne Schriftliches und auf dem Tausch-Weg.

Frag den Kunden, was er Deinem Kumpel (ich HASSE dieses
Nomen in geschäftlichem Zusammenhang) bezahlt hat, dann
weisst Du, von was Du redest.

Was ist, wenn der Deinem K...... nur 500 Euro gezahlt hat?
Was ist, wenn der bei dem (scheiss-) deal also drauflegen
muss. Informier Dich zuerst, handle dann.

Wenn Du naiv angefangen hast, beende es wenigstens
wie eine Geschäftsmann, so hast Du die besten Chancen
was zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachdem Du nicht "offiziell" für Deinen Kumpel gearbeitet hast kannst Du eigentlich nichts machen. Vielleicht hast Du ein Druckmittel, damit Du doch noch zu Deinem Macbook kommst. Dabei seinen Kunden schädigen würde ich aber dabei nicht!!!

Dem Geld nachlaufen ist leider "fast schon normal". Jeder will die Arbeit sofort erledigt haben, bei der Bezahlung ändert sich diese Ansicht manchmal um 180°.

Bei solchen "Kunden" sollte nur mehr gegen Barzahlung arbeiten!


Hallo Marunzn,

Punkt 1: weshalb sollte er nichts machen können? Was heisst
„nicht offiziell”? Der Threadsteller schreibt eine Rechnung,
damit ist es „offiziell”, ob der Auftrag schriftlich oder nicht
fixiert ist, spielt erst Mal eine untergeordnete Rolle, solange
der Auftraggeber nicht widerspricht!

Punkt 2: „Des Auftragsgebers Kunden schädigen” halte ich
für schlechten Stil und kontraproduktiv. Ausserdem hat der
Kunde nur seinen ”Kumpel” beauftragt. Egal, ob mit oder
ohne Wissen eines weiteren Akteurs an diesem Job!

Punkt 3: Bei Geld hört die Freundschaft hört auf. Sicher –
immer wieder fällt man darauf rein, dann aber soll doch
der „Kumpel” auch von vorne herein sagen, dass es unter
Umständen ein „Lohn Gottes Job” sei oder er klamm wäre!

Ausserdem ist es überhaupt nicht schändlich, teilweise Vorkasse
zu verlangen oder erst Freigabe nach aller offenen Rechnungen.
Ich bezahle ja auch beim Metzger oder Schuster sofort!

MfG Jürgen
 
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