Auftraggeber zahlt nicht

Dem Geld nachlaufen ist leider "fast schon normal".

Ist es nicht - wenn man korrekt handelt und sich als Geschäftsmann
entsprechend benimmt. (Siehe obigen Post von Jürgen)

Ich habe in knapp 20 Jahren ein einziges Mal Geld nachlaufen müssen.
Das ist nicht etwas, wo ich besonders Stolz drauf bin. Ich will damit sagen,
dass es wichtig ist, exakt zu handeln und vor allem keine Tauschgeschäfte
und schon gar nicht auf Kumpelbasis und schon gar gar nicht ohne Schriftliches
zu machen.

Wenn Du unter Einsatz von gesundem Menschenverstand nichts erreichen kannst,
buch den Deal (noch so ein Unwort) auf das Konto "Bezahlen von
Lerngeld" ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe es in einem anderen Thread bereits gesagt:
Never make a friend to business partner. Eiserne Regel.
Das klappt nur in den seltensten Fällen und sowieso nicht
ohne Schriftliches und auf dem Tausch-Weg.

Frag den Kunden, was er Deinem Kumpel (ich HASSE dieses
Nomen in geschäftlichem Zusammenhang) bezahlt hat, dann
weisst Du, von was Du redest.

Was ist, wenn der Deinem K...... nur 500 Euro gezahlt hat?
Was ist, wenn der bei dem (scheiss-) deal also drauflegen
muss. Informier Dich zuerst, handle dann.


Hi Discovery,

an den Kunden würde ich mich erst nach Klärung
der Angelegenheit wenden, resp. nach einer even-
tuellen gerichtlichen Verhandlung. Und dies dann
unter dem diplomatischen „Deckmantel” der Aquise
„… für Sie habe ich auch schon gearbeitet…!” Alles
andere wäre eine „billige Retourkutsche”!

Drohen würde ich „dem Kumpel” aber massiv damit,
ihm seine Kunden abspenstig zu machen! Wenn er
schon nicht ein Druckmittel (wie ich in einen der vo-
rigen Beiträge) gegen ihn hat.

MfG Jürgen
 
Korrekt Jürgen

Ich sehe es nicht als "Rache am Kunden des Kunden."
Keinesfalls! Ich würde nie etwas aus einer Motivation
heraus machen, jemanden zu schädigen. Das geht
100% schief.

Deine Vorgehensweise, Jürgen, ist sicher ein sehr guter Weg.

Ich bin parallel dazu für die Informationsschiene. Siehe mein
Thread (Du erinnerst Dich, die Broschüren), wo es darum ging,
dass ich 50'000 Euro nachlaufen musste. ICH habe damals auch eine
gewisse Mitschuld gehabt.

Damit wir uns alle recht verstehen: Man macht sich nicht schuldig, wenn man
jemandem Vertraut. Man macht sich nur dann schuldig, wenn man dabei
die Augen schliesst.

Ich bin dank umganreicher Informationen meinerseits einigermassen
gut aus der Sache rausgekommen. Ich hatte glücklicherweise nur
ein Auge geschlossen…
 
Der Kunde beauftragt deinen Bekannten, der reicht die Umsetzung an dich weiter, weil er, aus welchen Gründen auch immer, es selber nicht hinbekommt.

Soweit so gut.
Je nachdem wie wichtig dir das Verhältnis zu deinem Bekannten ist, bzw. du auf Ihn angewiesen bist, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

1.) Schreib es als Lehrgeld ab
2.) Mach den Auftrag offiziell (mit Rechnung, Mahnung etc.)
3.) Beauftrage ein Inkassounternehmen, wahlweise Moskau-Inkasso :D
4.) Ruf, mail und "sims" ihn 60 mal in der Minute an.
5.) Bestell Waren (oder beim Bringdienst) auf seinen Namen, das ganze 20 mal am Tage, 7 mal die Woche :D
6.) Inseriere in der lokalen Presse, das er Aktionswochen hat und Aufträge im September gratis durchführt :D

Möglichkeiten gibt es viele (nicht alle sind bierernst zu nehmen) ;)
 
hab ich das richtig verstanden? hast du das ganze quasi "schwarz" gemacht? dann wäre ich vorsichtig mit ner Klage, dann läuft evtl ein Verfahren gegen dich...

Und der Vertrag müsste nichtig sein, wenn ich mich grade nicht täusche. HAb´s aber grade nur überflogen und keine Zeit darüber nachzudenken.
Aber vielleicht kann/muss man darüber mal nachdenken. Nur als Hinweis bzw Beitrag...
 
hab ich das richtig verstanden? hast du das ganze quasi "schwarz" gemacht? dann wäre ich vorsichtig mit ner Klage, dann läuft evtl ein Verfahren gegen dich...


Weshalb Schwarz? :cool:Er hat doch noch keine
Gegenleistung dafür bekommen und gegen
Kompensationsgeschäfte hat auch das FA
nichts einzuwenden, sofern es – später –
richtig gebucht ist. :)Mache ich öfters mit
„Social-Advertising” und anderen – wie ich
dieses Werberenglish hasse –:(

Gruss Jürgen
 
Zwickmühle

Du steckst in einer Zwickmühle:

Einerseits hast Du Arbeit geleistet und dafür eine Entlohnung verdient.

Andererseits ist Eure Abmachung der Entlohnung insgesamt nicht koscher. Du schreibst, Du darfst keine Rechnung schreiben. Warum? Weil Du Hartz 4 kriegst? Oder fest angestellt bist, aber keine Nebentätigkeiten machen darfst? Oder, oder? Stattdessen vereinbart Ihr ein MacBook, das Du bekommst, er aber von der Steuer abzieht. Die Dienste des Staates in Form von Mahnbescheiden kannst Du also nicht gehen, weil der Deal offensichtlich nicht korrekt ist.

Ich sehe eine Möglichkeit, aber die ist eine menschliche Herausforderung:

Geh zu dem Grafiker. Vergewissere Dich in diesem Gespräch, dass er den Deal genauso verstanden hat, wie Du. Das ist wichtig. Und wenn er das bejaht, dann frage ihn, was los ist: Warum kommt das MacBook nicht?

Und falls er Geldprobleme hat, vereinbart gemeinsam einen realistischen Termin, an dem er liefert. Und: Bitte ihn deutlich darum, die obige "unkoschere" Situation nicht auszunutzen.
 
Punkt 1: weshalb sollte er nichts machen können? Was heisst
„nicht offiziell”? Der Threadsteller schreibt eine Rechnung,
damit ist es „offiziell”, ob der Auftrag schriftlich oder nicht
fixiert ist, spielt erst Mal eine untergeordnete Rolle, solange
der Auftraggeber nicht widerspricht!

Punkt 2: „Des Auftragsgebers Kunden schädigen” halte ich
für schlechten Stil und kontraproduktiv. Ausserdem hat der
Kunde nur seinen ”Kumpel” beauftragt. Egal, ob mit oder
ohne Wissen eines weiteren Akteurs an diesem Job!

Punkt 3: Bei Geld hört die Freundschaft hört auf. Sicher –
immer wieder fällt man darauf rein, dann aber soll doch
der „Kumpel” auch von vorne herein sagen, dass es unter
Umständen ein „Lohn Gottes Job” sei oder er klamm wäre!

Ausserdem ist es überhaupt nicht schändlich, teilweise Vorkasse
zu verlangen oder erst Freigabe nach aller offenen Rechnungen.
Ich bezahle ja auch beim Metzger oder Schuster sofort!

MfG Jürgen

Hallo Jürgen,

der Threadersteller hat geschrieben, dass er keine Rechnung stellen kann. :(
Wenn er Maßnahmen setzt, dann soll der damit auf keinen Fall den Endkunden schädigen. ;) So war es gemeint.

Punkt3: Du hast zu mind. 500% Recht!!!!

Und geanu wie ich gesagt habe. In Zukunft nur gegen Barzahlung :)
 
Hallo Marunzn, Hallo Marinio,

egal, wie es bei dem Threadsteller finanzamtmässig
gelagert ist, er kann ohne weiteres eine Rechnung
schreiben wie jeder Otto-Normal-Verbraucher. Nur
muss er dies in seiner Steuererklärung kund tun –
wenn es korrekt über die Bühne laufen soll – es
wird dann eben unter „Sonstige Einnahmen” gebucht.

ER ist bis dato nicht in einem illegalen Zustand,
da weder ein finanzieller noch materieller Vorteil
geflossen ist, noch die Steuererklärung fällig wäre!

Er kann also massiv drohen oder auch einen Mahn-
bescheid beantragen ohne sich selbst zu schädigen.

MfG Jürgen
 
Ansonsten sind wir immer prima ausgekommen und hatte keine Probleme, sogar eine eventuell zukünftige feste Zusammenarbeit ins Auge gefasst, nur ist das ja auch keine Grundlage mehr.
Da sage ich nur: Klare Rechnung - gute Freunde!
Wenn ihr künftig zusammen arbeiten wollt, dann nur noch mit klaren Absprachen die schriftlich fixiert, zumindest bestätigt sind.
Wenn einer mit dieser Art des geschäftlichen Umgangs Probleme hat ist er keine Geschäftspartner.
 
Hallo Nitzer,

kannst Du uns den Grund nennen – ohne Dich bloss
zustellen zu müssen – weshalb Du keine Rechnung
schreiben kannst?

Mir würde spontan nur einfallen, Minderjährigkeit
oder Entmündigung!

Beste Grüsse Jürgen

NS: Es ist irrig anzunehmen, dass eine Privatperson
keine Rechnung schreiben darf! Nur bitte keine MwSt.
erheben und diese schwarz einsacken!
 
Zuletzt bearbeitet:
Puuh, das schlägt hier ja hohe Wellen.
Also schwarz ist es doch weil ich nicht auf Rechnung arbeite (wegen Festanstellung) Ich weiß jetzt ehrlich gesagt auch nicht wie man solche Kompensationsgeschäfte rechtlich bewerten muß. Was der "Kumpel" mit seinem Geld macht und ich in meiner Freizeit ist ja erstmal egal, oder?
Wenn er mir dafür die Hardware dann schenkt, ist das dann schon Schwarzarbeit, weil es ein geldwerter Vorteil ist?

Ich werd’s wohl abhaken und für die Zukunft weiß ich ja dann bescheid.
 
Hast Du in Deiner Festanstellung vertraglich geregelt,
dass Du nix anderes nebenher arbeiten darfst?
Sollte das nämlich nicht explizit drinnestehn, dann sollte
es kein Problem darstellen, eine Rechnung zu schreiben :)
 
Puuh, das schlägt hier ja hohe Wellen.
Also schwarz ist es doch weil ich nicht auf Rechnung arbeite (wegen Festanstellung) Ich weiß jetzt ehrlich gesagt auch nicht wie man solche Kompensationsgeschäfte rechtlich bewerten muß. Was der "Kumpel" mit seinem Geld macht und ich in meiner Freizeit ist ja erstmal egal, oder?
Wenn er mir dafür die Hardware dann schenkt, ist das dann schon Schwarzarbeit, weil es ein geldwerter Vorteil ist?

Ich werd’s wohl abhaken und für die Zukunft weiß ich ja dann bescheid.



Nochmals Nitzer,

Du musst Dir weder das Book, noch das Geld abschminken!:)
Okay – es wäre ein geldwerter Vorteil – den Du aber ja am
Jahresende legalisierst. Nahezu jeder mündige Bundesbürger
macht solche Geschäfte und soweit sie beim FA gemeldet
werden, spricht nichts dagegen. Der Staat will ja nur keine
„Schwarzarbeit”!:D

Also, ran an den Speck (Book) und nicht bange machen
lassen – und – so teuer ist ein Mahnbescheid nicht, sofern
erst Mal kein RA eingeschaltet wird. :)Siehe hier:

http://www.tammtamm.de/mb-kosten.htm
 
steurrechtlich: stimme ich @JürgenggB zu. Beim Einkommensteuerausgleich angeben und versteuern, ggfls. als geldwerter Vorteil - Punkt.
sozialversicherungsrechtlich: hier liegt auch noch der Hase im Pfeffer. Der Arbeitgeber kann ggfls. das ganze als kurzfristige Beschäftigung laufen lassen. Macht er das nicht zahlst Du und er SV-Beiträge.
arbeitsrechtlich: hier musst Du ggfls. die Sache Deinen AG anzeigen. Der darf und kann bis zu einem gewissen Umfang nichts gegen eine Nebenbeschäftigung haben. Machst Du das aber öfter und bist morgens im Betrieb nicht fitt weil nicht ausgeschlafen, dann kann das Konsequnzen haben.

Merke: in Deutschland geht nichts einfach und schon gar nicht einfach nur so
 
die frage ist doch nur ob du nen vertrag hast für die homepage. hast du den nicht, dann vergiss es. selbst schuld würde ich sagen.
 
Der Kunde beauftragt deinen Bekannten, der reicht die Umsetzung an dich weiter, weil er, aus welchen Gründen auch immer, es selber nicht hinbekommt.

Soweit so gut.
Je nachdem wie wichtig dir das Verhältnis zu deinem Bekannten ist, bzw. du auf Ihn angewiesen bist, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten.

1.) Schreib es als Lehrgeld ab
2.) Mach den Auftrag offiziell (mit Rechnung, Mahnung etc.)
3.) Beauftrage ein Inkassounternehmen, wahlweise Moskau-Inkasso :D
4.) Ruf, mail und "sims" ihn 60 mal in der Minute an.
5.) Bestell Waren (oder beim Bringdienst) auf seinen Namen, das ganze 20 mal am Tage, 7 mal die Woche :D
6.) Inseriere in der lokalen Presse, das er Aktionswochen hat und Aufträge im September gratis durchführt :D

Möglichkeiten gibt es viele (nicht alle sind bierernst zu nehmen) ;)

Deine Tipps sind echt unter aller Sau!

Die ersten zwei sind gut.

@Threadstarter
Ich kann dir aus meinen Beruflichen Laufbahn sagen, wenn dein Freund nicht zahlen möchte, er auch nichts Zahlen muss.

Ein Manhbeischeid kostet dich weitere 30 Euro.
Er wird 100% Wiederspruchen einlegen und du wirst dir überlegen ob du einen Anwalt nehmen sollst, das kostet weiteres Geld.

Am Ende wird dein Anwalt sagen, lieber Mandat, Sie haben nichts Schriftliches, Sie können nicht beweisen das Sie nicht Kostenlos auf Freundschaftsbasis diese Grafiken erstellt haben. Den das ist es worauf dein Freund Pledieren wird.

Stuffe es als Lehrgeld ab, mach in Zukunft einen Vertrag auch wenn es ein Freund ist.

PS: Die Seite von Netz nehmen, ist in Deutschland Verboten und du wirst bestrafft plus Schadensersatzt was bei einer Firma mit Onlineshop schnell in die zehntausende gehen kann.
 
Und höre mit der Schwarzarbeit auf oder schreibe ordentliche Rechungen.
 
PS: Die Seite von Netz nehmen, ist in Deutschland Verboten und du wirst bestrafft plus Schadensersatzt was bei einer Firma mit Onlineshop schnell in die zehntausende gehen kann.

Wo steht das? Wenn ich zb bei 1und1 meine Rechnungen nicht zahle, dann ist meine Seite auch tot und genauso bei jedem anderen Provider. Wenn ich als Webdesigner mal einen Ausnahmefalls als Kunde hab der nichts bezahlt, dann ist die Seite auch solange offline bis die LEISTUNG bezahlt ist. Kein Geld - keine Leistung.

Ich musste das bisher zum Glück niciht machen, aber ich hab zb einen Kunden der nur einen Teil bezahlt hat. Er wollte dann das ich die Seite fertig mache, aber ich she es auch nicht ein noch mehr Zeit zu verschwenden und dafür nicht wie abgemacht bezahlt zu werden. Nun ist die Webseite eben halbfertig im Netz und bringt ihm genau so wenig. Ist zwar ein Ausnahmefall und der einzige Kunde in der Art den ich je hatte, aber so ist das eben. In dem Fall hatte ich auch keinen Vertrag.

Das Problem ist eben: Die meissten Leute reden zuviel
 
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