Auftrag in der Mitte gestoppt, was verrechnet Ihr?

Discovery

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Die Frage steht im Titel.

-KV ist erfolgt (es ging um ein Inserat 1/1 Seite, 4-farbig)
-2 Vorschläge gemacht
-1. Korrekturangaben (Marketing hatte Freude)
-3 weitere Vorschläge gemacht
-2 Wochen nichts gehört
-Nachfrage (Mitteilung vom Marketing, dass der Chef gesagt
habe, dass die alte Agentur das leider machen müsse - was gar nicht stimmt)
- Rechnung gestellt (50% vom KV Betrag)
- Nach Fälligkeit der RG will der Chef nicht
die vollen 50% zahlen. (Wird dabei recht frech
auf persönlicher Ebene)

Frage: Wieviel verrechnet Ihr? Grundsätzlich und emotionslos.

Es ist der Heini, von dem ich den Mailauszug
im "der Kunde als Terrorist" gepostet habe :)
 
Grundsätzlich und emotionslos: Den tatsächlichen Aufwand.
Hast du was schriftliches (Kostenvoranschlag, und vor allem Unterschrieben)?
 
ich kann Grafikarbeiten nicht einschätzen, bin im handwerklichen Bereich tätig.
Ist es aber nicht so, daß die HAuptarbeit im Design und Entwurf steckt und wenn man in die Nacharbeitsphase kommt eben nur noch Nacharbeit angesagt ist?
Also wenn ich für jemanden was konstruieren soll und schon in der Nacharbeit bin ist bereits 70% des Auftrags abgewickelt.
Von daher finde ich die 50% schon sehr entgegenkommend.

Generell denke ich aber auch das ein Abrechnen nach tatsächlichem Aufwand korrekt ist.
Bei Pauschalangebot überschlagen was man komplett gebraucht hätte und gegen das rechnen was man an Stunden verbraten hat.
 
Du hast ein schriftliches Angebot gemacht, das der Kunde schriftlich bestätigt hat. Andernfalls gilt es als angenommen, weil du ja in Kooperation mit dem Auftraggeber den Job angefangen hast.
Der Job wird vom Auftraggeber gestoppt, also berechne das, was bis dahin an Leistung von Dir angefordert und erbracht wurde. Kurze Fristen setzen, im Verzögerungsfalle nachfragen, schriftlich erinnnern mit Frist unter Ankündigung der Möglichkeit eines Mahnbescheides mit allen begleitenden Kosten, dann Mahnbescheid erlassen.

Und vor allem: Nicht ärgern und ärgern lassen und Deine Kraft zukünftig für andere Kunden einsetzen.
Gruß, Al
 
Danke fürs Feedback. Ich habe für die Arbeit 50% des
vollen Preises eingesetzt. Wie sehr Ihr das?
 
Das kannst nur du selbst beurteilen. Wenn du damit zurecht kommst ist das O.K.

Mann bin ich froh dass ich nur "schraube".
 
Wie es aussieht, hast du die Design-Leistung bereits erbracht.

Ich würde 90% oder 100% der Design-Leistung berechnen.

Die Kosten für das Nutzungshonorar würde ich noch abziehen
und das auch klar vermerken, dass das Design deshalb auch nicht
genutzt werden darf. Wichtiger Punkt!
 
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Kurze Fristen setzen, im Verzögerungsfalle nachfragen, schriftlich erinnnern mit Frist unter Ankündigung der Möglichkeit eines Mahnbescheides mit allen begleitenden Kosten, dann Mahnbescheid erlassen.
Gruß, Al

Ergänzung aus meiner Erfahrung: Nicht mit Mahnbescheid arbeiten. Da macht der nur ein Kreuz bei „Forderung wird nicht anerkannt". Eine direkte Klageschrift per RA ist viel effektiver und führt schneller zum Ergebnis.
 
Ergänzung aus meiner Erfahrung: Nicht mit Mahnbescheid arbeiten. Da macht der nur ein Kreuz bei „Forderung wird nicht anerkannt". Eine direkte Klageschrift per RA ist viel effektiver und führt schneller zum Ergebnis.
Das kann ich so nicht bestätigen.
Zudem ist es teurer.
Dann kommt es eben zum Prozess. Ist die Sachlage klar, muss sich der Grafiker über Kosten keine Gedanken machen.
 
Ergänzung aus meiner Erfahrung: Nicht mit Mahnbescheid arbeiten. Da macht der nur ein Kreuz bei „Forderung wird nicht anerkannt". Eine direkte Klageschrift per RA ist viel effektiver und führt schneller zum Ergebnis.

Genau, gut das ein guter Freund Anwallt ist...

Das geht immer ratz fatz bei mir.

Und das tollste... es kam schon mal ein "Kunde" wieder zurück.:eek:
 
Das kann ich so nicht bestätigen.
Zudem ist es teurer.
Dann kommt es eben zum Prozess. Ist die Sachlage klar, muss sich der Grafiker über Kosten keine Gedanken machen.
Teurer ja, zahlt aber der Gegner, wenn er unterlegen ist. Geht einfach schneller, das ist das Entscheidende. Und wenn der Gegner dem Mahnbescheid widerspricht, musst Du ohnehin klagen. Warum soll ich dann erst einen Mahnbescheid beantragen???
 
Und warum? Wenn der Gegner dem Mahnbescheid widerspricht ist das Mahnverfahren damit abgeschlossen. Wenn Du die Ansprüche weiter verfolgen willst musst Du ein streitiges Verfahren sprich Klage aus dem Mahnbescheid beantragen. Warum soll also meine vorherige Aussage nicht stimmen???
 
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Also mit 50% vom KV ist der Kunde mehr als gut bedient. Bis auf die RZ wäre ja kaum noch was zu machen.

Da der Kunde ja sowieso weg ist würde ich es auf eine Klage ankommen lassen.
 
Danke Mischa und all die Anderen.
Ma schaun, was passiert.

Es war kein Kunde im eigentlichen
Sinne. Es ist, wie soll ich sagen, einer
der alle 3 Jahre irgendwas macht.

Ein Kleinvieh, das keinen Mist macht.
Oder nur Mist... ach, Ihr wisst, was ich meine.

Sonst bin ich nicht so, aber hier: Sheizz drauf.
 
Und warum? Wenn der Gegner dem Mahnbescheid widerspricht ist das Mahnverfahren damit abgeschlossen. Wenn Du die Ansprüche weiter verfolgen willst musst Du ein streitiges Verfahren sprich Klage aus dem Mahnbescheid beantragen. Warum soll also meine vorherige Aussage nicht stimmen???
Sorry, Du hast wohl Recht.
Ich hatte es teilweise anders verstanden, was in der verlinkten Quelle zu lesen ist und dachte, ein Gerichtsverfahren wäre eingeschlossene Folge.
 
Tja, ich habe das in langen Berufsjahren 3x durchziehen müssen. Beim ersten Mal das „Kreuzchen-Spiel“. Beim zweiten Mal direkt geklagt und alles noch vor Verhandlung erreicht, beim dritten Mal Verhandlung. Die lief so: Richter: Also ich verstehe von diesen Design-Dingen nichts und kann nicht beurteilen, inwieweit die Forderung gerechtfertigt ist. Ich schlage vor entweder einen Gutachter zu beauftragen, kostet 2.500 DM bei einem Streitwert von 2.800 DM und dauert oder aber die Parteien einigen sich auf einen 50:50-Vergleich. Die Parteien einigten sich…

Deswegen mein Rat an den TE: Forderung so hoch wie möglich ansiedeln, damit im Falle eines Falles was übrig bleibt…
 
...deswegen machen wir bei Entwicklungsaufträgen immer eine 50/30/20 Bezahlung.

50% bei Auftragserteilung, 30% bei Lieferung und 20% nach Abnahme und evtl. "Endgespräch".

Hat sich bisher ziemlich bewährt.
Wenns es ein professioneller Kunde ist, wird er diese Zahlungsmodalitäten verstehen, wenn nicht, ists auch nicht mein Kunde.

Im Nachhinein was zu berechnen wird immer schwierig - wenn er ned zahlen will, wirste auch nur schwer an Dein Geld kommen.

Wenn die Maid nicht tanzen will, hilft alles fiedeln nix!

Charlie
 
...deswegen machen wir bei Entwicklungsaufträgen immer eine 50/30/20 Bezahlung.

50% bei Auftragserteilung, 30% bei Lieferung und 20% nach Abnahme und evtl. "Endgespräch".

Charlie

Genauso handhabe ich das jetzt seit Jahren. Allerdings 30%/ 40%/ 30%. Hat sich sehr bewährt, keine Probleme mehr.
 
Ich habe einen fixen Betrag für das 1. Design-Konzept,
und dann einen Posten für die Umsetzung (incl. Nutzungshonorar).

Das Konzept muss er dann in jedem Fall zahlen.
 
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