... nicht zu unterschätzen
zur Arbeistzeit:
Jemand hat oben erwähnt, dass nach ArbZG die Grenzen der Arbeitszeit vorgeschrieben seien. Das ist zwar so, findet hier jedoch keine Anwendung, da ein Freelancer nicht unter das ArbZG fällt (§1: ArbZg schützt den Arbeitnehmer)
zum Versicherungsrisiko juristisch/finanziell:
Welche Verscherung soll denn überhaupt bezahlen, wenn bei Überschreitung der (hier nicht geltenden) Höchstarbeitszeiten etwas passiert? Normalerweise ist es die Berufsgenossenschaft. Die aber für Schäden bei Freelancern nicht aufkommt. Ein Freelace ist immer und grundsätzlich nicht gegen seinen Arbeitsausfall versichert. Es gibt keine Arbeistlosenversicherung und kein Krankengeld. Allein schon deshalb müssen Unternehmer etwas besser verdienen als Angestellte.
zum Versicherungsrisiko im engeren Sinn:
Hier wurde polemisiert, das man bei Maus bedienen nicht vom Panzer überfhren wird. Es gibt was Schlimmeres als tot zu sein. Nämlich krank zu sein: Rückenschaden, Karpal-Tunnel-Syndrom (KTS) oder grauer Star.
- Rückenschäden sind das häufigste Krankheitsbild bei Büroarbeitern.
- KTS (so eine Art Tennisarm) tritt ebenfalls immer häufiger auf, weil die Effektive Zeit der Mausbedienung steigt (sihe REFA-Erhebungen)
- erst dieses Jahr erschienen Studien, dass Computer-Arbeiter statistisch gesehen häufiger am Star erkranken als andere
Das sind Krankheiten, die um so wahrscheinlicher sind, je mehr man am Computer arbeitet. Dazu kommt, dass Freelancer stärker unter unergonomischen Bedingungen leiden als Angestellte, somit stärker gefährdet sind.
Beispiel: in einer großen Berliner Agentur arbeitete ein Mitarbeiter immer bis spät in die Nacht (fing aber trotzdem früh an). Irgendwann führte die Erschöpfung zu Unkonzentriertheit und er wurde direkt vor der Agentur überfahren. Ein bekannter Freelancer von mir hatte sowohl KTS als auch Rückenschmerzen, die so stark waren, dass er nicht mehr arbeiten konnte. Jetzt ist er Sozialhilfeempfänger, weil keine andere Stelle für seine Kosten aufkommt.
zu den Nachverhandlungen:
Die Agentur wird ihm antworten, dass er für alle laufenden Projekte den Tagessatz nicht verhandeln kann, da er einen Werkvertrag mit der Agentur abgeschlossen hat, den er erst mal erbringen muss. Juristisch ist das korrekt. Nachverhandlungen sind nur für neue Werkverträge gültig.
Jemand hat weiter oben erwähnt, in »good old Germany« ginge man von einer 40-Stundenwoche aus. Das kommt hier nicht zur Anwendung, da Werkverträge eigentlich nur die Erbringung der Leistung beinhalten. Wieviel Zeit man als Auftragnehmer dafür braucht, ist Problem des Auftragnehmers.
zu den »ungeschriebenen Gesetzen«:
Als Freelancer bzw. Unternehmer hat man grundsätzlich Vertragsfreiheit. Solange die Vereinbarungen nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen, kann man da nichts mehr machen.
Tatze