Arbeitsgenehmigung/Steuerkarte für Nicht-EU-Ausländer?

Friedemann

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Ich suche gerade nach Seiten um Informationen zu erhalten, was Ausländer tun müssen, um eine deutsche Steuerkarte zu bekommen, bzw. selbstständig in Deutschland arbeiten zu können. Bin bis jetzt nur auf normale Arbeitserlaubnisverfahren gestoßen, die ja voraussetzen, dass man als Angesteller hier arbeitet.

Hier geht es um eine Freundin von mir, die als Model für eine deutsche Agentur arbeiten soll. Und da ist man ja immer freiberuflich tätig. Kennt jemand links?
 

falkgottschalk

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Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, da das sehr stark von der Nationalität abhängt. Für EU-Bürger / Schweizer dürfte es ungleich einfacher sein als beispielsweise für Leute aus Asien. Das fängt ja schon bei der Einreise an - wenn Visumpflicht besteht, dann gibt es z.B. den Unterschied zwischen Touristenvisum und Arbeitsvisum.
 

Ren van Hoek

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kann man wirklich nicht pauschal sagen. Wenn es beispielsweise eine Polin ist, gibt es Übergangsregelungen, die auf eine Selbständigkeit rauslaufen…
 

Friedemann

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Hier geht es um eine Russin. Aber ohne deutschen Hintergrund, allerdings leben ihre Geschwister hier, falls das erleichternd wirken könnte.


Aber es muss doch ganz pauschal Regeln geben, die sich in einem gewissen Rahmen bewegen, von wegen, was muss man vorweisen können, etc. Gibt es für nicht-selbstständige Arbeit ja auch.
 

falkgottschalk

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Es bleibt schwierig.
In vielen Fällen ist es so, dass für jeden, der in dieses Land von außerhalb der EU kommt, ein Bürge auftreten muss, der für den Lebensunterhalt geradesteht und die Kosten einer evtl. Krankenbehandlung übernimmt. Das trifft z.B. so ziemlich alles aus Asien was nicht als Tourist einreist, teilweise wird es auch für Touristen verlangt (z.B. aus Thailand oder Vietnam). Dass hier Verwandtschaft existiert, spielt dabei keine Rolle. (Eine gute Bekannte von mir ist Thai, hier seit Jahren verheiratet, mit eigenem Job usw. Ihre Schwester darf aus Bangkok nur dann zu Besuch kommen, wenn die hier lebende Schwester dafür bürgt. Und es gibt auch nur ein Touristenvisum.)

Das Argument mit der Selbständigkeit zieht nun leider absolut gar nicht (jedenfalls nicht bei einer deutschen Behörde), weil die Person diese ja einen Tag später nach der Einreise wieder aufgeben und die Hand aufhalten kann.
(Ausnahme dürfte sein, wenn sie mit vieeeeeel Geld kommt und hier Arbeitsplätze schaffen will, aber das vermute ich mal nicht...)

Mit einem Touristenvisum darf man gar nicht arbeiten, ein Arbeitsvisum ohne angestellten Job dürfte schwer zu bekommen sein.

Ich würde Dir raten, die Sache mal mit dem zuständigen Ausländeramt zu besprechen, da sind zu viele offene Fragen.
 
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