AppleCare und Umschreiben der SN

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bluesaturn

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Hallo Macuser,
ich habe bei M&M 2004 damals mein PB gekauft mit einem Apple Care PL zusammen.
Dann gab es Streß, das alte PB ging zurück. M&M schrieb mir damals dann folgendes:
"Das von Ihnen bereits registrierte Apla, werden wir versuchen bei Apple freizugeben. Wir machen aber bereits jetzt darauf aufmerksam das diese Garantieverlängerung durch die Registrierung auf Sie wertlos geworden ist, und wir eine Rücknahme ausschließen müssen. Sollte Apple wieder erwarten zustimmen, werden wir Sie infomieren."

Informiert wurde ich von M&M überhaupt nicht mehr.
Stattdessen kaufte ich bei einem anderen Apple-Händler ein andere PB. Zeigt edem neuen Händler meinen APLA, der sich um alles kümmern wollte, damit der APLA auch die neue SN und neues Kaufdatum bekommt. Tja, aufgrund eines Mißverständnis ist dies wohl nicht geschehen.
Heute, 2006, zwei Monate nach Ablauf der 2 Jahres Garantie habe ich einen APLA, den ich nicht einlösen kann, da die SN im Vertrag wohl nicht mit der des neuen PB übereinstimmt. Apple bietet mir nun an, mir das Geld gutzuschreiben, was auch immer das heißen mag.
Das Problem ist nur, daß wohl der RAM-Steckplatz kaputt ist. Ich zuviele Pixelfehler in den letzten zwei Jahren bekommen habe, die Tastatur quietscht arg und die Monitorschaniere knarren. Am schlimmsten ist jedoch der Ausfall des Ramplatzes und natürlich steht meine SN nicht in diesem Apple-Programmm für den Ram, was ich auch für wiederum sehr merkwürdig finde.
Jedenfalls kostet die Reparatur sicherlich mehr als 100 Euro.
Was mache ich nun? Könntet ihr mir Tipps geben?
Es kann doch nicht so schwierig sein, die SN umtragen zu lassen. Zumal aus meinen an Apple gesandten Rechnungen die Sachlage eindeutig hervorgeht. Das alte PB wurde zurückgegeben und ich kaufte ein neues.
Wie kann man nur so unflexibel bei Apple sein? :mad:
Ich kann mir einfach nicht jedes Jahr 2400 Euro für ein PB leisten, zumal es ja mal wieder nicht von Quali zeugt, wenn man auf solche Schwierigkeiten stößt.

Notebooks sind einfach mein Ende. Ich habe immer nur Problemgeräte. *traurig*

Blue
 
Hallo

Ich würde beim Apple Support anrufen und darum bitten den APLA auf dein aktuelles Powerbook umschreiben zu lassen, wenn er auf deinen Namen und ein anderes Powerbook registriert ist, geht das. Ob es umgeschrieben wurde, kannst du ein paar Tage später im Support Bereich der Apple Webseite überprüfen.
Sobald der APLA umgeschrieben ist, rufst du erneut an, nennst deine APLA Nummer, schilderst den Fehler, läßt dir eine CASE Nummer geben und bringst das Powerbook zu einem Apple Service Provider deiner Wahl.

Die Story zum APLA und den Händlern würde ich nicht erwähnen, das kompliziert es nur und du mußt dann unnötig lange telefonieren.
 
Thorne^ schrieb:
Hallo

Ich würde beim Apple Support anrufen und darum bitten den APLA auf dein aktuelles Powerbook umschreiben zu lassen, wenn er auf deinen Namen und ein anderes Powerbook registriert ist, geht das.


Hi Thorne,
leider geht das nicht, wie ich geschockt heute morgen feststellen mußte.
Apple verweigert die Umschreibung. Sie sagen, ich hätte einen neuen APLA bei dem zweiten Händler mit dem neuen PB abschließen müssen.
Aber irgendwie wußte das der zweite Händler auch nicht.
Es kommt aber noch besser. Der alte Händler hat den APLA nicht gecancelt, wie es wohl seine Aufgabe nach Meinung des Applecallcenter-Mitarbeiter hätte sein sollen. Das Geld aber selbstverständlich kassiert. Deswegen soll ich nun anteilsmäßig Geld für diesen APLA wohl von Apple wiederbekommen. Das heißt, ich habe Geld für eine nicht nutzbare Versicherung zahlen müssen.
Ich denke, daß ich ca. 33 Euro aus diesem APLA wiederbekommen soll. Dem gegenüber stehen 1300 Euro für mögliche Reparaturkosten.

So, habt ihr nun noch pfiffige Vorschläge?
Im übrigen kann ich nur jedem Maceinsteiger raten, daß man sich ganz genau den Händler anschauen sollte.

Gruß vom wirklich entnervten Saturn.
 
Einfach ausgedrückt, ohne zu sehr ins Detail zu gehen:

Das ist ein Problem zwischen dir und dem ersten Händler, nicht zwischen dir und Apple....

Das erste Powerbook wurde ja nicht getauscht, sondern zurückgegeben. Der zweite Händler hat ja mit dem ersten nichts zu tun.
 
Der zweite gab mir aber sein Ok, daß die Umschreibung erfolgreich war. Ich bat ihn, sich darum zu kümmern.
Es ist wohl einiges bedauerlicherweise schief gelaufen.
 
Tja, und genau dafür kannst du ihn nicht belangen, denn wer will nach 30 Monaten noch sagen, wie was war.

Apple´s Haltung kann ich auf jeden Fall nachvollziehen.
 
Tomda schrieb:
Einfach ausgedrückt, ohne zu sehr ins Detail zu gehen:

Das ist ein Problem zwischen dir und dem ersten Händler, nicht zwischen dir und Apple....

Das erste Powerbook wurde ja nicht getauscht, sondern zurückgegeben. Der zweite Händler hat ja mit dem ersten nichts zu tun.

Ich denke schon, daß es auch ein Problem von Apple ist. Schließlich ist die ganze Geschichte ja belegbar, und Apple hat schon einen gewissen Ruf zu verlieren. Entweder sollten sie den kompletten Betrag für Apple Care zurückerstatten oder die garantie aus Kulanz überschreiben.

Je nach dem, wie man sich Apple gegenüber gibt (immer schön sachlich und freundlich bleiben, eventuell den dringenden Bedarf an ein funktionierendes Notebook und den eventuellen zukünftigen Kauf eines PC-Laptops erwähnen) kann man je nach Kontaktperson schon einiges bei Apple erreichen.

Ein Beispiel: Die Vorbesitzerin meines Pismos hatte z.B. ein Titanium, das fünf mal bei Apple in Reparatur war. Nachdem sie freundlich erklärt hatte, daß sie sehr enttäuscht war und als Musikerin auf das Laptop angewiesen sei, bot Apple ihr an ihre zwei defekten Pismos, die lange über die Garantiezeit hinaus waren, auf Kulanz zu reparieren. So bin ich vor zwei Jahren noch an ein Fabrikneues Pismo gekommen. :D

Ich würde es weiter versuchen. Vielleicht erwischt Du ja irgendwann einen Mitarbeiter, der kulanter ist.
 
Hallo bluesaturn,

tja abgesehen davon das die beiden Händler sich nicht entsprechend darum gekümmert haben, hast du die Angelegenheit schleifen lassen statt selbst aktiv zu werden.
Erschwerend kommt nun dazu das sogar die Gewährleistungszeit seit 2 Monaten abgelaufen ist, deshalb lehnt Apple die Umschreibung ab.
Apple ist eigentlich noch sehr kulant dir den Restwert zu geben.
Einen neuen APP kaufen geht zwar, ist aber eine sinnlose Ausgabe, da er auf dein Powerbook nicht mehr registrierbar ist.

Du hättest nach Rückgabe des Powerbooks an M&M bei Apple anrufen sollen und den APLA kündigen sollen oder fragen ob sie ihn auf ein neues Powerbook umschreiben, dann hätte Apple dir zumindest den Restwert gezahlt, so das der Verlust beim APLA gering gewesen wäre.

Wenn du im Apple Refurb Shop ein Macbook Pro kaufst, ist es vermutlich noch günstiger als wenn du Logic Board und Display auf eigene Kosten tauschen läßt. Noch günstiger ist ein Macbook.
Auf die Geräte aus dem Apple Refurb Shop gibt es volle Garantie und AppleCare kann man auch dazu kaufen.
Natürlich könntest du auch ein Macbook vom einem User hier im Forum kaufen (Anzeigen Bereich), aber da ist mir nicht bekannt ob man auf einen Mac der nicht vom Erstkäufer ist einen APP kaufen und registrieren kann.

Mit einem gebrauchten Powerbook von privaten Anbietern, stehst du ohne Garantie (bzw. APP) unter Umständen auch irgendwann so da.

Es will alles gut überlegt sein, aber wenn du dein Powerbook behalten und reparieren lassen willst, wird es sehr teuer, teurer als ein neues Macbook, bzw. ein Macbook/Macbook Pro aus dem Refurb Shop.
Tut mir leid dass ich dir nichts aufbauendes sagen kann, die Alternativen hab ich dir ja aufgezeigt.

Dennoch solltest du es nochmals versuchen, so wie es Istari dir erklärt hat, mehr als erneut ablehnen können sie ja nicht.
 
Ich kann Thorne^ auch nur Recht geben. Auf eigene Kosten reparieren lassen dürfte völlig ausscheiden, da es sich in dem Fall um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln dürfte.

Wenn Du mit weiteren Versuchen bei Apple erfolglos bleiben solltest, würde ich Dir auch eher den Neukauf empfehlen. Mit dem defekten Book kannst Du mit viel Glück sogar bei ebay noch einiges herausholen. Da sind einige Leute unterwegs die anscheinend alles kaufen.
 
Vielen Dank

Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich habe vom zweiten Händler eine Bestätigung bekommen, daß alles ok ist, so daß ich nicht sagen würde, ich hätte die Angelegenheit schleifen lassen. Ich habe mich auf die Aussage vom Händler Nr. 2 verlassen und damals bestand kein Grund, den APLA zu nutzen, da PB ja neu und gesund war.
Bei M&M habe ich dann auch nicht mehr nachgefragt, da es ja unnötig erschien.
Gleichzeitig soll das hier auch nur ein Hinweise sein, daß man beim Kauf eines APLAs wohl dringend aufpassen muß.

Verständlicherweise würde ich gerne den APLA nutzen, denn es ist im Prinzip 10mal besser als die Reparatur zu bezahlen, was natürlich total sinnlos ist bei den neuen Macbooks Pro, die aber ja anscheinend auch sehr unter Krankheiten zu leiden haben.
 
@saturn:

Ich habe leider für diese Haltung kein Verständnis; wenn mein Händler bei einer so defizilen Lage sagt, es sei alles in Ordnung, dann überprüfe ich das dennoch, zumal auch APLA damals nicht ganz billig war.

Ich kann Appel Haltung durchaus nachvollziehen, denn theoretisch könntest du jetzt ein kaputtes Book gekauft haben und es repariert haben wollen.
-> eine Rechnung beweist ja erstmals nichts, solange dein Name nicht erwähnt ist bzw. das nichts von Tausch steht.

Ich wäre auch als Apple Käufer dagegen, dir Garantie zu geben, dann schließlich wird die Reparatur aus den Geldern aller ACPP Mitglieder finanziert.
 
Tomda schrieb:
Ich wäre auch als Apple Käufer dagegen, dir Garantie zu geben, dann schließlich wird die Reparatur aus den Geldern aller ACPP Mitglieder finanziert.

Apple ist sicherlich rückversichert.
Darüber hinaus bin ich als APLA-Besitzerin dagegen, daß mein Geld von M&M kassiert wurde, ich das APLA aber nicht nutzen kann.
Es handelt sich hier ja um keine Gruppenfinanzierung. :rolleyes:
Außerdem sollte jeder Händler i.a. wissen, wovon er spricht, wenn er Zusagen macht.
 
Auch wenn der Hintergrund ein anderer war, habe ich darauf geachtet das mir der ACPP umgeschrieben wurde.

-März 2005
Power Mac G5 1.8SP bei Apple gekauft, ACPP von FundK gekauft und bei Apple registriert.
-August 2005
Refurbished Power Mac G5 2.0 als Autausch von Apple erhalten und ACPP wurde auf meinen Wunsch ca. 1 Woche danach auf den Austausch Mac umgeschrieben. Was ich kontrollierte, denn sagen können die viel wenn der Tag lang ist.
-November 2005
neuen Power Mac G5 Dual-Core 2.0 im Austausch erhalten und um Umschreibung des ACPP auf den Dual-Core gebeten, was ich wieder kontrollierte, der Vorgang dauerte diesmal nur Tage.

All das fand mündlich und schriftlich statt, so das sich Apple als Händler nicht herausreden konnte.

Was du versäumt hast, ist die Kontrolle ob das was die Händler zusagten auch durchgeführt wurde, mit entsprechendem Schriftverkehr.
Du hast jedoch darauf vertraut das M&M alles erledigt hat, da sie sich nicht mehr gemeldet haben.
Aber die Bemerkung "Sollte Apple wieder erwarten zustimmen, werden wir Sie infomieren" im Brief von M&M bedeutet wenn sie sich nicht melden hat Apple nicht zugestimmt. Spätestens nach 14 Tagen hätte ich da nachgehakt.
Dem anderen Händler hast du auf die mündlichen Aussagen vertraut, weil er evtl. sehr freundlich und kompetent wirkte, aber gemacht er augenscheinlich nichts.
Mündliche Zusagen sind ohne Zeugen rechtlich nicht relevant.

Erschwerend kommt hinzu, dass du die 24 Monate Gewährleistung ablaufen lassen hast, was dir jede Chance einer kostenlosen Reparatur nimmt.
Nach über 2 Jahren ist die Chance auf Kulanz bei Null, leider.

Wenn du wieder einen neuen Mac kaufst oder einen Computer im allgemeinen und eine Garantieerweiterung, solltest du diese jeweils umgehend registrieren und in einer ähnlichen Situation kontrollieren ob die Umschreibung vollzogen wurde.
Und alles grundsätzlich in Schriftform per Einschreiben mit Rückschein, Fax oder per Email mit Zusage des Händlers per Brief, Fax oder Email.
Unabhängig davon wie freundlich und kompetent der Händler bzw. Mitarbeiter des Händlers auf dich wirkt.

Apple hält sich da an die Bedingungen des APLA, dieser muss eine Woche vor Ablauf der regulären Garantiezeit auf das Gerät registriert sein, es ist nicht die Aufgabe und Pflicht von Apple dafür zu sorgen das ein Apple Vertragshändler seine Zusagen einhält und dafür sorgt das der APLA oder ACPP auf andere Macs umgeschrieben wird.
Auch die Aussage von Apple dir den Restwert des APLA auszuzahlen, beinhaltet keine Verpflichtung oder rechtliche Möglichkeit die Reparatur kostenlos auszuführen, da du nach dem Kauf des APLA die Gelegenheit hattest dich mit den Bedingungen Vertraut zu machen, die dem APLA in Schriftform beiliegen.

Ein Kauf im Apple Refurb Shop mit günstigerem ACPP von einem anderen Händler, ist bestimmt günstiger, aber zumindest nicht teurer als die zu erwartenden Reparaturkosten von ca. 1600€ oder sogar mehr (Board und Display Austausch plus Arbeitskosten).
Natürlich kannst auch Geld sparen wenn du von jemand ein Powerbook oder Macbook kaufst, der es privat verkauft und AppleCare dabei ist, aber da müsstest du kontrollieren ob der private Verkäufer AppleCare wirklich auf dich umschreiben ließ, sonst kommst du wieder in so eine Situation.

All das löst natürlich dein aktuelles Problem nicht, aber wird dich künftig davor schützen, wenn du dich an diese Vorgehensweise hälst.
Ich wünsche dir viel Glück und dass die Kosten nicht zu hoch ausfallen.
 
Thorne^ schrieb:
Was du versäumt hast, ist die Kontrolle ob das was die Händler zusagten auch durchgeführt wurde, mit entsprechendem Schriftverkehr.
[...]Dem anderen Händler hast du auf die mündlichen Aussagen vertraut, weil er evtl. sehr freundlich und kompetent wirkte, aber gemacht er augenscheinlich nichts.
Mündliche Zusagen sind ohne Zeugen rechtlich nicht relevant.

Erschwerend kommt hinzu, dass du die 24 Monate Gewährleistung ablaufen lassen hast, was dir jede Chance einer kostenlosen Reparatur nimmt.
Nach über 2 Jahren ist die Chance auf Kulanz bei Null, leider.

Zu den ersten beiden Absätzen:
Ich habe eine schriftliche Bestätigung vom zweiten Händler, daß alles ok sei und der APLA umgeschrieben wurde. Weiterhin war ich damals nicht alleine, als ich mein PB bei diesem Händler kaufte.

Zur Gewährleistung: Apple macht nach 12 Monaten nichts mehr auf Kulanz. Die nächsten 12 Monate muss man mit seinem Händler ausmachen, da dies dann unter Gewährleistung fällt.
Euch allen einen schönen Tag.
 
bluesaturn schrieb:
Zu den ersten beiden Absätzen:
Ich habe eine schriftliche Bestätigung vom zweiten Händler, daß alles ok sei und der APLA umgeschrieben wurde. Weiterhin war ich damals nicht alleine, als ich mein PB bei diesem Händler kaufte.
Dann ist der Händler Dein Ansprechpartner. Wenn er Dir schriftlich bestätigt hat, dass er den APLA umgeschrieben hat, dann muss er auch die Folgen dafür tragen, wenn er da geschlampt hat. Apple hat mit der ganzen Sache nach deutschem Recht nichts zu tun. Notfalls muss der Händler halt auf seine Kosten die Garantie erfüllen.

Gruss,
Thomas.
 
ich habe eine schriftliche Bestätigung vom zweiten Händler, daß alles ok sei und der APLA umgeschrieben wurde. Weiterhin war ich damals nicht alleine, als ich mein PB bei diesem Händler kaufte.

Dann frage ich mich, wo das Problem liegt. Dann wende dich an deinen Händler, nicht an Apple. Dein Händler kann nichts garantieren, wofür Apple eigentlich zuständig wäre.
 
Heute hat mir Händler Nr.2 gesagt, daß beide SN beider PBs auf den APLA laufen. Dabei kann ich ja nachweisen, daß Händler 1 mein PB zurückbekommen hat und ich mein Geld nur für das PB.
Nur hat Händler 1 wohl nicht die SN des alten PBs bei Apple gecancelt, wie er es laut Händler 2 hätte tun müssen, da er ja auch das alte Gerät wieder zurückbekommen hat.

Noch eine ganz andere Frage: Wie kann ein APLA eigentlich wertlos werden? Händler 1 schrieb damals, sie können den APLA nicht zurücknehmen, aber das wollte ich ja auch gar nicht, weil ich ihn ja noch brauchte. Aber zu sagen, daß er wertlos werden würde, ist ebenso falsch.
Im Prinzip müsste doch dann auch jeder APLA seine Gültigkeit verlieren, wenn er auf eine andere Person umgeschrieben wird, was aber auch nicht der Fall ist.
Seht ihr das auch so, daß ein APLA nicht einfach seine Gültigkeit verlieren kann, nur weil der Händler das mal eben sagt? Schließlich habe ich ihn ja für drei Jahre gekauft.

Ganz ehrlich, ich blicke nicht mehr durch, aber der Tag heute in der Uni war auch zu anstrengend und zu lang.
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute hat mir Händler Nr.2 gesagt, daß beide SN beider PBs auf den APLA laufen. Dabei kann ich ja nachweisen, daß Händler 1 mein PB zurückbekommen hat und ich mein Geld.

Das geht schonmal nicht, da jede Seriennummer online hinterlegt wird. Du kannst immer nur einen APLA /APP mit einer Seriennummer eines Gerätes hinterlegen.

Wie kann ein APLA eigentlich wertlos werden? Händler 1 schrieb damals, sie können den APLA nicht zurücknehmen, aber das wollte ich ja auch gar nicht, weil ich ihn ja noch brauchte. Aber zu sagen, daß er wertlos werden würde, ist ebenso falsch.

Falsch, denn mit Rückgabe des Books erlischt auch der zeitgleich gekaufte APLA / APP Plan bzw. die erhälst eine neue Nummer für den Plan.

Im Prinzip müsste doch dann auch jeder APLA seine Gültigkeit verlieren, wenn er auf eine andere Person umgeschrieben wird, was aber auch nicht der Fall ist.

Nein, der Plan wird nicht auf Personen festgeschrieben, sondern auf die Geräteseriennummer. Deshalb kann z.B. der ACPP mit verkauft werden.
 
Tomda, du hast recht. Die Umschreibung funktioniert so nicht. Das heißt ja wohl, daß Händler Nr.2 mich wohl hat, wenn er mir schreibt, die Umschreibung habe geklappt.
Zu Nr. 1 kann ich nur sagen, daß die ebenfalls den APLA hätten stornieren können, so daß ich anteilsmäßig mein Geld wiederbekommen hätte.
Ich habe mich wie gesagt nicht weiter daraum gekümmert, denn wenn man etwas schriftliches in der Hand hat, dann denkt man ja eigentlich auch, alles sei in Ordnung.
 
Hallo bluesaturn

Was nun, wirst du den Händler der dir schriftlich mitgeteilt hat das der APLA auf das bei ihm gekaufte Powerbook umgeschrieben wurde um kostenlose Reparatur im Rahmen der APLA Garantieerweiterung bitten?
Zumindest würde ich es so angehen, falls er ablehnt würde ich das schriftlich haben wollen und mich evtl. von einem Anwalt beraten lassen.
 
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