AppleCare abschließen nach 1 Jahr?

lundehundt schrieb:
Den Gewaehrleistunganpsruch hast du gegenueber dem Haendler - den Garantieanspruch gegenuber dem Hersteller. Es gibt keine gesetzlich geregelte Garantie. Jede Garantieleistung eines Herstellers ist freiwillig.

Die Gewaehrleistung ist gesetzlich geregelt. Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ist bereits weiter oben erklaert.

Warum sollte Apple eine gesetzlich geregelte Tatsache erwaehnen. In deinem Arbeitsvertrag stet ja auch nicht drin, dass du bei ungerechtfertigter Kuendigung vor's Arbeitsgereicht ziehen kannst.

Richtig, aber viele Händler erwähnen halt die 2 Jahre Gewährleistung als Kaufanreiz (freiwillig, wie Du schon sagtest).

Der Apple Store ist auch ein Handler !!!

Danke für die Antworten
 
Zuletzt bearbeitet:
unipolar schrieb:
wenn du innerhalb der garantiezeit ein austauschgeraet bekommst (muss ein neues sein), dann faengt ab erhalt des austauschgeraetes die garantie von vorn.

Hab Hier folgendes endeckt:
"Die Gewährleistungsverpflichtungen von Apple für dieses Hardware-Produkt sind gemäß nachfolgenden Bestimmungen beschränkt:

Apple Computer, Inc. („Apple“) gewährleistet, dass dieses Hardware-Produkt frei ist von Material- und Herstellungsfehlern, und zwar für die Dauer von einem (1) Jahr, gerechnet ab dem Datum des ersten Kaufs („Gewährleistungsfrist“).

Wenn ein Fehler auftritt und Apple davon innerhalb der Gewährleistungsfrist wirksam benachrichtigt wird, wird Apple nach ihrem Ermessen (1) das Produkt mit neuen oder überholten Teilen unentgeltlich reparieren, (2) das Produkt austauschen gegen ein Produkt, das entweder neu ist oder aus neuen oder brauchbaren benutzten Teilen hergestellt wurde und in der Funktion mindestens dem ursprünglichen Produkt entspricht, oder (3) den Kaufpreis des Produkts zurückerstatten.

Wenn ein Fehler auftritt und Apple davon nach Ablauf der ersten einhundertachtzig (180) Tage der Gewährleistungsfrist wirksam benachrichtigt wird, berechnet Apple eine Gebühr für Versand und Bearbeitung für jede von Apple vorgenommene Reparatur bzw. Austausch eines Produkts.

Apple gewährleistet, dass nach dieser Gewährleistungserklärung ausgetauschte Produkte und gelieferte Teile frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, und zwar für neunzig (90) Tage, gerechnet ab dem Austausch bzw. der Reparatur, höchstens jedoch für die Restlaufzeit der ursprünglichen Gewährleistung. Wenn ein Produkt oder Teil ausgetauscht wird, geht der neue Gegenstand in ihr Eigentum über, während der ausgetauschte Gegenstand in das Eigentum von Apple übergeht. Wenn Sie eine Rückerstattung erhalten, geht Ihr Produkt in das Eigentum von Apple über. "

Was soll ich machen?
 
Zählt für den AppleCare der Abverkauf bei Apple direkt, den ich mittels der Ser.No. überprüfen kann oder das Verkaufdatum des Händlers?
 
dodger_dose schrieb:
Zählt für den AppleCare der Abverkauf bei Apple direkt, den ich mittels der Ser.No. überprüfen kann oder das Verkaufdatum des Händlers?
Verkaufsdatum des Händlers. Im Notfall hast du ja die Rechnung als Beweis.
 
danke...dann muß ich jetzt nur noch ein baby bei ebay finden, daß ich mit der apple-care beschützen kann...
 
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