Also das ist dann ja für den rein logischen Teil klar verständlich. Die haben die Uhr eben beim Generallüberholen auseinander gebaut und dann nicht vernünftig wieder zusammen bekommen. Da sie trotzdem (und dann sogar mit dem Begriff Wasserdicht) diese Eigenschaft beworben haben, dürfte es klar sein.
Nun kommen wir zum rechtlichen Teil (und da bin ich eben kein Fachmann in diesen Bereichen des Gesetzes). Du/Deine Tochter müssen zweifelsfrei beweisen können, dass es wirklich nur bei einem einmaligem Baden in der Ostsee passiert ist. Das wird schwer aber ich denke auch nicht aussichtslos.
Also ich denke, das wird sich im Zweifel durch Daten beweisen lassen können, die die Uhr vor dem Baden noch an das iPhone gesendet hat bevor sie ausging. Und da sie im Wasser selbst nicht alleine war, müsste man auch schnell belegen können, dass sie in Strandnähe nunmal nicht weit unter Wasser kommt.
Die Frage ist, ob der Händler diesen Aufwand betreiben möchte. Ich wäre ja sogar mit einem Kompromiss einverstanden....naja mal sehen.
Übrigens hat der autorisierte Apple Händler, mit dem ich gesprochen habe, mir erzählt dass eigentlich nur Apple selbst das Display tauschen darf, noch nicht einmal die Werkstatt ist dazu befugt. Auch das könnte ein Grund sein, warum der Ebay Händler einlenken sollte.
Die Lehre daraus ist klar, aber ich denke nicht, dass wir uns falsch verhalten haben und ich fühle mich da schon im Recht.
Ich selbst würde weder Uhr noch iPhone mit zum Baden/Duschen oder sonstwas nehmen , meine eigene AW nehme ich natürlich zum Sport, wische sie danach aber nur vorsichtig ab - denke, meine Tochter wird das zukünftig auch eher so machen
Edit: Gerade schreibt meine Frau mir, dass der Händler das Ganze nun noch einmal prüfen will