Apple und 2 Jahre Garantie...

Smaug schrieb:
Nun meinerseits schon...das würde also bedeuten, dass ich es in Luxemburg als Käufer leichter habe eine Garantieleistung zu bekommen da das Gesetz nicht verlangt den Fehler vom Käufer aus beweisen zu müssen...Im gegensatz zu Deutschland wo die Beweislage vom Käufer zu erbringen ist.
Wie sieht das den in der Prexis aus? muss doch oft ärgerlich sein, oder...


hatte bei amazon vor kurzem eben dieses problem.

hatte ein kaputtes ipodcase wo der gürtelclip abgebrochen ist. (das teil war so über ein jahr alt).

als ich amazon angeschrieben habe, wie sie sich das jetzt vorstellen mit ersatz oder reperatur, hat mir dann die tussi vom kundenservice auch was von gefahrenübergang erzählen wollen.

hab dann ne böse mail zurückgeschrieben und gesagt dass das mein letzer einkauf bei amazon war.

innerhalb ner woche haben die mir dann das geld zurücküberwiesen.
 
Smaug schrieb:
Wie sieht das den in der Prexis aus? muss doch oft ärgerlich sein, oder...

Deshalb besorgt man sich halt AppleCare oder kauft gleich bei www.thomann.de, denn die geben auf alle Produkte von Haus aus 3 Jahre GARANTIE ;)
 
Smaug schrieb:
Nun meinerseits schon...das würde also bedeuten, dass ich es in Luxemburg als Käufer leichter habe eine Garantieleistung zu bekommen da das Gesetz nicht verlangt den Fehler vom Käufer aus beweisen zu müssen...Im gegensatz zu Deutschland wo die Beweislage vom Käufer zu erbringen ist.
Wie sieht das den in der Prexis aus? muss doch oft ärgerlich sein, oder...

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du "Garantie" im Sinnne dessen verstehst, was in Deutschland Gewährleistung ist. Sorry, wenn Du es anders meinst.
Zwar muss der Käufer grundsätzlich beweisen, dass ein Mangel/Fehler vorliegt. Wenn aber zB Dein Display nicht funktioniert, ist das aber eine relativ leichte Aufgabe. Schwieriger ist es, den Zeitpunkt zu belegen, seit wann der Mangel vorliegt. Ein Gewährleistungsfall liegt nämlich nur vor, wenn der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe vorliegt. Innerhalb der ersten sechs Monate kann der Käufer dies einfach behaupten, der Verkäufer muss ihm das Gegenteil nachweisen. Danach dreht sich die Beweislage um, ab dann wird es unter Umständen problematisch für den Käufer.
 
Kann mir jemand sagen ob ich meine im Dezember 2005 bei Gravis gekaufte und nun kaputte Mighty Mouse heute umtauschen kann? Danke!
 
Wohl kaum. Es sei denn Gravis ist kulant. Wie waere es mal mit selbst dort nachfragen ??
 
Die Maus war ja mutmaßlich mangelfrei.
Also: Keine Garantie mehr (über 12 Monate), keine Gewährleistung (s.o.)

Wobei... Wenn's der Scrollknopf ist, dann grenzt das schon hart an einen "Design"-Fehler...
 
Radiohead schrieb:
Deshalb besorgt man sich halt AppleCare oder kauft gleich bei www.thomann.de, denn die geben auf alle Produkte von Haus aus 3 Jahre GARANTIE ;)

Naja, was Apple Rechner angeht, verkauft Thomann diese auch ausschließlich mit der 3 Jahre Garantie von Apple. ;) Und die Preise sind natürlich dementsprechend. Mein MBP incl. Parts & Labour war jedenfalls deutlich billiger beim Händler vor Ort. :D
 
Lieber ein apple care als eine Händlergarantie;Gravis, mactrade, icare würde ich nicht mehr nehmen; lieber das doppelte zahlen und weniger Ärger haben.
Händlergarantie bedeutet immer Abzug, Einbehalt, Selbstbeteiligung, Befangenheit, Entscheid nach Gutdünken, teilws. nicht Übertragbar bei Weiterverkauf.
Händlergarantie? Nie wieder! apple care ist das einzig Wahre! Meine Meinung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wurde schon einige Male gesagt:

1) Garantie ist nicht Gewährleistung.
2) Es zählt das Recht jenes Landes, wo du gekauft hast. Das luxemburgische Recht ist egal, wenn du den Rechner im Apple Store Deutschland gekauft hast. Apple kann sich in diesem Fall auch nicht nach Belieben auf irisches oder amerikanisches Recht berufen. Alles klar?
 
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