zwosh
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Smaug schrieb:Nun meinerseits schon...das würde also bedeuten, dass ich es in Luxemburg als Käufer leichter habe eine Garantieleistung zu bekommen da das Gesetz nicht verlangt den Fehler vom Käufer aus beweisen zu müssen...Im gegensatz zu Deutschland wo die Beweislage vom Käufer zu erbringen ist.
Wie sieht das den in der Prexis aus? muss doch oft ärgerlich sein, oder...
hatte bei amazon vor kurzem eben dieses problem.
hatte ein kaputtes ipodcase wo der gürtelclip abgebrochen ist. (das teil war so über ein jahr alt).
als ich amazon angeschrieben habe, wie sie sich das jetzt vorstellen mit ersatz oder reperatur, hat mir dann die tussi vom kundenservice auch was von gefahrenübergang erzählen wollen.
hab dann ne böse mail zurückgeschrieben und gesagt dass das mein letzer einkauf bei amazon war.
innerhalb ner woche haben die mir dann das geld zurücküberwiesen.