Fachbücher Apple schickt Anwälte gegen Blogger los!

...warum sollte denn dann die presse personen auf photos unkenntlich machen?

...oder warum mussen sie bei allem was sie verwenden einen quellennachweis führen?

...wenn ich nicht möchte, darf die presse kein photo von mir in irgend einem zusammenhang verwenden. Ausnahmen sind hier nur personen der zeitgeschichte. Und selbst die haben es schon erfolgreich geschafft, das zu unterbinden (Caroline v. Monaco)

Jetzt verletze ich mein eigenes Schweigegebot :)

Also in2itiv: du machst in dem obigen Argument den gleichen Argumentationsfehler wieder.

Du darfst keine Vergleiche anstellen, die nicht miteinander kompatibel sind. Nur weil etwas in eine Klasse von Rechtsbrüchen gehört heißt das nicht, dass die Argumente dieser Klasse gleichwertig sind.

Anders gesagt: Gold ist nicht Silber. Es ist sehr ähnlich - beides ist wertvoll, metallisch, wird zur Schmuckherstellung verwendet - aber wenn dir jemand eine Silberkette als Goldkette andrehen möchte, dann fühlst du dich doch etwas verarscht.

So ähnlich sieht es mit deinen Argumenten aus.
 
PrinzMegaherz schrieb:
Und wenn ich demnächst ein Foto von meinem Peugeot mit Felgen von Opel drauf ins Netz stelle, werde ich verklagt?

....nein, wirst du nicht, da urheberrechtlich geschützte dinge, die permanent in der öffentlichkeit ausgestellt sind (auto und felgen sind ja für sich selbst geschützt) man photographieren darf.

...wenn das Auto als "kunstobjekt" temporär ausgestellt ist, darfst du es nicht. Die betonung ligt auf temporär.

Beispiel:
Reichstag: jeder darf den jederzeit photographieren (auch wenn teile dem schutz unterliegen > Kuppel: Architekt Forster) und auch frei mit den Photos arbeiten.

...bei der Verhüllung durch Christo war das anders > selbe gebäude, allerdings temporär ein kunstobjekt, daher nicht gestattet.
 
...bei der Verhüllung durch Christo war das anders > selbe gebäude, allerdings temporär ein kunstobjekt, daher nicht gestattet.

Ganz davon abgesehen, dass ich das ein Beispiel dafür finde, dass Urheberrecht zu weit gehen kann (WTF? Da ist ein riesiges Objekt, öffentlich zugänglich, und ich soll es nicht fotografieren dürfen?), zeigt doch das wieder genau, was ich gesagt habe:

Natürlich ist das Werben für eine verfassungsfeindliche Organisation genau so ein Gesetzesbruch wie ein Urheberrechtsbruch.

Aber der Vergleich des einen mit dem anderen ist nicht verhältnismäßig!!!
 
simon.weber schrieb:
Jetzt verletze ich mein eigenes Schweigegebot :)

So ähnlich sieht es mit deinen Argumenten aus.

...du bestreitest also, das das urheberrecht die pressefreiheit beschänkt?
 
...du bestreitest also, das das urheberrecht die pressefreiheit beschänkt?

Das Urheberrecht muss unter der Pressefreiheit liegen. Da wir von den Gegebenheiten in den USA reden, schau dir doch mal die Verfassung der USA an:

Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the government for a redress of grievances.
 
simon.weber schrieb:
Natürlich ist das Werben für eine verfassungsfeindliche Organisation genau so ein Gesetzesbruch wie ein Urheberrechtsbruch.

Aber der Vergleich des einen mit dem anderen ist nicht verhältnismäßig!!!

...jetzt reicht es mir aber !!!

...wie blöd bist du eigentlich ???

...ich habe nirgendwo über die rechtlichen aspekte von "Werben für eine verfassungsfeindliche Organisation" geschieben.

...wenn du mir eine diskussion zu dem thema aufzwingen willst, dann bist du an der falschen adresse, weil das hier nicht das thema ist.

nochmal:
...es ging um das verletzen von "persönlichkeitsrechten" die im urheberrecht dem "recht am werk" gleichgestellt sind.
 
Ich finde es schade, dass du darauf zurückgreifen musst, dass ich "blöd" sei.

Alles was ich gesagt habe war

1. Der von dir angestellte Vergleich ist unverhältnismäßig.

2. Die Pressefreiheit geht über das Urheberrecht.
 
in2itiv schrieb:
....nein, wirst du nicht, da urheberrechtlich geschützte dinge, die permanent in der öffentlichkeit ausgestellt sind (auto und felgen sind ja für sich selbst geschützt) man photographieren darf.

...wenn das Auto als "kunstobjekt" temporär ausgestellt ist, darfst du es nicht. Die betonung ligt auf temporär.

Beispiel:
Reichstag: jeder darf den jederzeit photographieren (auch wenn teile dem schutz unterliegen > Kuppel: Architekt Forster) und auch frei mit den Photos arbeiten.

...bei der Verhüllung durch Christo war das anders > selbe gebäude, allerdings temporär ein kunstobjekt, daher nicht gestattet.

Stattgegeben. Das Beispiel war auch net ganz ernst gemeint:D .
 
PrinzMegaherz schrieb:
Stattgegeben. Das Beispiel war auch net ganz ernst gemeint:D .


...wieso, ist doch gut mal über diese einfachen beispiel zu sprechen ....es gibt nämlich eine ganze reihe von sehr einfachen dingen, sie von den meisten falsch eingeschätzt werden.
 
Ja?

Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Gewährleistung der Pressefreiheit umfaßt auch unterhaltende Publikationen und Beiträge sowie deren Bebilderung. Das gilt grundsätzlich auch für die Veröffentlichung von Bildern, die Personen des öffentlichen Lebens in alltäglichen oder privaten Zusammenhängen zeigen.

Hm. Das sagt eher das, was ich gesagt habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich misch' mich mal kurz wieder ein: Es ist jenseits der juristischen Feinheiten einfach dumm, so gegen die Blogger, die über die iPhone-Skins berichten (und ein Bild dazu stellen) vorzugehen. Denn gerade bei den Bloggern hat Apple in letzter Zeit enorm gepunktet... Und tatsächlich sind es ja eher Fans des Apple-Designs, die da schreiben. Und gegen die eigenen Fans die Anwälte loszuschicken, ist daneben. Das schafft schlechte Presse, der Skin wird erst richtig populär gemacht - das hätten sie sich einfach sparen sollen.*

*Edit: nicht zu vergessen die (mittlerweile zahlreich vorhandenen) potenziellen Switcher: Was für ein Bild gibt denn die Firma ab, wenn so Berichte wie der in heise.de die Runde machen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Unabhängig von dem Recht, das Apple hat, gegen die Blogger vorzugehen (da hat in2itiv Recht) wäre es aus taktischen Gründen klug gewesen, anders vorzugehen (aber wer weiß, ob sie es gemacht haben), da es – man sieht es hier im Thread – Macuser verärgert.
Ob das Urheberrecht über der Pressefreiheit steht (in Deutschland) ist imho noch offen (siehe heise-Urteil wegen mp3-Downloads einer russischen Page, wo die Musikindustrie gegen den Link zu dem Anbieter vorging). In der Regel steht die Pressefreiheit über dem Urheberrecht, sofern es darüber berichtet und das schützenswerte Werk nicht in den Vordergrund stellt. Simples Beispiel: Würde eine Tageszeitung wie hier im Thread einen Screenshot der Bloggerseite inkl. dem Bild bringen (mit entsprechender Bildunterschrift) würde ich als Redakteur das veröffentlichen. Nicht aber den Fake als alleiniges Bild. Feinheiten, aber darauf kommt es an.
 
benjii schrieb:
Noch so ein paar Aktionen, und die sind mich als Kunden los

^ der 1. Eintrag...

Machen den solche Aktionen die Software oder die Hardware schlechter?! Man ist doch Kunde weil es ein gutes Produkt ist und nicht weil die Anwälte einen rückzieher machen und schön lieb zuschauen ;) :) dein Satz ist ein wenig übertieben ;)
 
stamper schrieb:
^ der 1. Eintrag...

Machen den solche Aktionen die Software oder die Hardware schlechter?! Man ist doch Kunde weil es ein gutes Produkt ist und nicht weil die Anwälte einen rückzieher machen und schön lieb zuschauen ;) :) dein Satz ist ein wenig übertieben ;)

Mögen manche so machen, ich schaue aber schon auch auf dass, wie sich ein Unternehmen verhält, in der Öffentlichkeit, gegenüber den eigenen Mitarbeitern usw.
Dass ist doch auch bei vielen anderen so, der Verkaufserfolg einer Firma, wird doch nicht nur von der Qualität der Produkte, sondern auch vom Image der Firma bestimmt.
Gerade Apple profitiert doch da davon, dass sie ein sehr gutes Image haben.
 
bömpfmactobi schrieb:
Unabhängig von dem Recht, das Apple hat, gegen die Blogger vorzugehen (da hat in2itiv Recht) wäre es aus taktischen Gründen klug gewesen, anders vorzugehen (aber wer weiß, ob sie es gemacht haben), da es – man sieht es hier im Thread – Macuser verärgert.
Ob das Urheberrecht über der Pressefreiheit steht (in Deutschland) ist imho noch offen (siehe heise-Urteil wegen mp3-Downloads einer russischen Page, wo die Musikindustrie gegen den Link zu dem Anbieter vorging). In der Regel steht die Pressefreiheit über dem Urheberrecht, sofern es darüber berichtet und das schützenswerte Werk nicht in den Vordergrund stellt. Simples Beispiel: Würde eine Tageszeitung wie hier im Thread einen Screenshot der Bloggerseite inkl. dem Bild bringen (mit entsprechender Bildunterschrift) würde ich als Redakteur das veröffentlichen. Nicht aber den Fake als alleiniges Bild. Feinheiten, aber darauf kommt es an.

Ja, so sehe ich dasss auch, gerade das zurzeit aktuelle Heise Urteil finde ich da auch sehr bedenklich.
Es kann doch nicht sein, dass eine Berichterstattung über ein Vorkommnis nicht stattfinden kann, weil ich in dieser Berichterstattung einen Firmenname verwenden will, oder ein anderes schützenswertes Werk, im Rahmen der Berichterstattung zeigen will.
 
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Zuletzt bearbeitet:
simon.weber schrieb:
Ja?



Hm. Das sagt eher das, was ich gesagt habe.

Nein

Urheberrechtliche geschützte Fotos können nicht von jedem Presseorgan verwendet werden. Selbst WENN das Motiv beispielsweise eine Person des öffentlichen Lebens ist und deshalb einer Veröffentlichung nicht aufgrund des Rechtes am eigenen Bild widersprechen kann.

Wer nicht die Rechte an dem Bild hat, darf es ohne Genehmigung nicht verwenden, egal ob das Motiv "open-source" ist oder nicht.

Die Sache ist aber dennoch kompliziert. Denn Apple ist ja nicht der Urheber dieser Bilder, die verwendet wurden. Sondern der Urheber des Motivs, das auf dem Foto urheberrechtlich (von jemand anderem) missbraucht wurde. Von daher ist es rechtlich evtl. tatsächlich fraglich, ob die Abmahnungen gegen die Blogger in Ordnung sind oder nicht.
 
Nun ja, es ist jetzt so, dass sich etwa die renommierte englische Zeitung Guardian entschlossen hat, die Fotos ebenfalls zu bringen:

http://blogs.guardian.co.uk/technol.../apples_lawyers_attack_over_iphone_icons.html

Wenn da Apple auch Anwälte schicken will - viel Spaß. Das ist es ja gerade, was ich meine: So eine Anwalts-Aktion ist kontraproduktiv, weil das, was man verhindern möchte, erst recht publik wird. Und man kriegt einen schlechten Ruf gleich noch gratis mit dazu... Ich möchte bloß wissen, welcher Idiot bei Apple für die Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit und die Auftragsvergabe an die Anwälte zuständig ist. Wahrscheinlich macht das auch Steve Jobs himself... Dann sollte ihm der Aufsichtsrat aber bald mal einen Experten zur Seite stellen. Furchtbar.

So was nervt mich echt. Ich denke, es ist wichtig, da Unmut zu äußern und nicht wegzugucken.

Das Ganze schadet der Firma enorm: Jetzt hat auch der Focus und andere Blätter eine entsprechende Schlagzeile, und es gibt (gute, wie ich finde) Kommentare wie diese:

http://www.mac-essentials.de/index.php/mac/article/18690/
 
Ist schon interessant, wie ein Unternehmen, dass so stark auf Marketing setzt und eigentlich nur dadurch existiert, sich kommunikationstechnisch so amateurhaft benimmt.
Und das Image der Marke wird sowieso einer immer stärkeren Belastung ausgesetzt. Jetzt wo Apple ja nicht mehr nur tolle Computer, sondern immer mehr krimskrams produziert.
 
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