...was soll deine unsachlichkeit?
...ich habe ein beispiel gewählt, das sich beliebig duch andere ersetzen lässt ... du kannst genausogut irgenetwas anderes eisetzte, von dem man nicht ausgehen kann, das der "mann auf der strasse" damit identifiziert werden möchte.
Ok, wenn du es wirklich nicht verstehst, hier noch einmal langsam zum Mitdenken.
1.)
Wir argumentieren. Um ein Argument zu unterstützen, gibt es zwei Möglichkeiten:
(a) das unterstützende Argument muss logisch aufgebaut sein;
(b) um eine Metapher zu finden, mit der das Argument klar gemacht werden soll, muss die Metapher VERGLEICHBAR sein.
Das Argument "die Oberfläche ist urheberrechtlich geschützt" gehört zum Fall (a) und ist logisch nachvolziehbar.
Dein Argument
...ich möchte dich mal sehen, wenn im internet werbeanzeigen auftauchen wo du mit photo für faschistische organisationen wirbst.
ist nicht vergleichbar.
Warum?
Es stimmt zwar, dass bei beiden Fällen (der Werbung für faschistische Organisationen UND dem Urheberrechtsbruch) ein Gesetzesbruch begangen wurde. Aber es ist immer noch zu unterscheiden, welche Folgen dieser Gesetzesbruch hat. Die Fascho-Werbung kann sehr folgenschwere, direkte körperliche Schäden für Mitglieder unserer Gesellschaft entstehen lassen. Der Urheberrechtsbruch hingegen kostet irgendjemanden ein bisschen Geld. Was wiegt schwerer?
Richtig: die Werbung für verfassungsfeindliche Organisationen.
Deshalb mein Vergleich: Menschen und Bakterien sind Lebensformen. Aber sie unterscheiden sich doch. Fascho-Werbung und Urheberrechtsbrüche sind Gesetzesbrüche.
Aber sie unterscheiden sich doch.
Oder?
2.)
Apple verklagt/mahnt ab gar nicht diejenigen, die den Urheberrechtsbruch begangen haben, sondern die, die darüber berichten.
Geht's noch, Apple?
Gruß
Simon