Apple Pay Nutzung in Deutschland

Ich glaube eher, die ersten geschäfte merken so langsam, wie teuer der gnaze Spass ist. Die gesamten Gebühren sind nicht gerade ohne.

Die Erkenntnis scheint nicht bei allen angekommen zu sein. Hier wird gezielt geworben, dass man kontaktlos zahlen kann. Die Läden wollen es sogar lieber und das erkennt man dann auch an solchen Aktionen. Gerade per Zufall gesehen, als ich in der Stadt war, wo ich übrigens überall mit Apple Pay zahlen konnte.;)
 
Bei Zahlung mit Bargeld, fallen auch Kosten an für den Händler an.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SauronZH
Wenn ein Lokal Apple Pay akzeptiert, kann man immer das Trinkgeld auch per Apply Pay geben? Ist das für die Kellner OK?
Ich muss ganz ehrlich sagen, in der Regel zahle ich in den meisten Cafés und Restraurants immer noch bar.
 
Kommt drauf an, wie es umgesetzt wird. Das Trinkgeld hab ich gestern dann noch analog gegeben :cool:
 
Wenn ein Lokal Apple Pay akzeptiert, kann man immer das Trinkgeld auch per Apply Pay geben? Ist das für die Kellner OK?
Ich muss ganz ehrlich sagen, in der Regel zahle ich in den meisten Cafés und Restraurants immer noch bar.
Die Frage hat ja weniger was mit Apple Pay zu tun, sondern eher generell mit Kreditkartenzahlung. Man kann durchaus bevor der Kellner den Betrag in das Terminal tippt einen anderen Betrag sagen. Das ist wie im Taxi. Man kann auch das Trinkgeld separat bar geben.
 
ich geb's trinkgeld immer in bar. ich will ja die servicekraft direkt belohnen.
wenn man die kellner endlich chippen würde, wäre es viel einfacher.
 
Kommt drauf an, wie es umgesetzt wird.

So ist es. Zum Beispiel: https://www.izettle.com/de/help/articles/2915626-trinkgeld-funktion

Und im Cafe Mozart in Salzburg vor 14 Tagen war das Trinkgeld bar oder auch per Karte = ApplePay zahlbar. "Wie Sie möchten". ;)

Vorhin in einem Rewe-Markt wie neulich schon an einer Shell-Tanke klappte Pay nicht und die Girocard musste ich auch ins Terminal stecken - contactless funktioniere mal und mal nicht meinte die Kassiererin. :confused:
 
Lokale die den Servicekräften das Trinkgeld bei Kartenzahlung nicht zahlen, werden von uns nicht besucht.
Die Lokale die wir besuchen, haben eine Tip Taste auf den Kassen, und am Abend nehmen sich die Servicekräfte das Geld raus.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: thesaw
Die Erkenntnis scheint nicht bei allen angekommen zu sein. Hier wird gezielt geworben, dass man kontaktlos zahlen kann. Die Läden wollen es sogar lieber und das erkennt man dann auch an solchen Aktionen. Gerade per Zufall gesehen, als ich in der Stadt war, wo ich übrigens überall mit Apple Pay zahlen konnte.;)

Na ja, man kann es ja auch als Mischkalkulation sehen und muss für sich selbst entscheiden, ob es einen Vorteil bringt. Ich nutze es ja auch und gerade bis 25 EUR ist es ein enormer Zeitgewinn ohne Pin Eingabe. Und man lockt natürlich auch junge, technikaffine Käufer in seinen Laden, die vielleicht auch bereit sind mehr Geld auszugeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Zahlung mit Bargeld, fallen auch Kosten an für den Händler an.
Aber lange nicht so hohe Gebühren, wie bei Kartenzahlungen, Terminalmiete, Transaktionsgebühren, Kreditkartengebühren und Gebühren für kontaktloses Bezahlen.
Aber wie gesagt, das muss jeder Händler für sich selbst entscheiden, es hat ja auch viele Vorteile.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: fringedivision, minimann und thesaw
was ich z.b. nicht mache und immer 2-3 notscheine dabei habe, die dann eben für's trinkgeld verwendung finden.

Ja, ich gebe Trinkgeld auch grundsätzlich nur in Scheinen. Bevorzugt 50er aufwärts. Kleingeld hab ich schon lange nicht mehr.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Macuser4880
Auch bei "kontaktlos" ist doch das Merkmal Besitz erfüllt, da ist doch kein Unterschied zum Einstecken der Karte.
 
Auch bei "kontaktlos" ist doch das Merkmal Besitz erfüllt, da ist doch kein Unterschied zum Einstecken der Karte.
Für die starke Kundenauthentifizierung fehlt aber (bei Beträgen unter 25 EUR) das zweite, unabhängige Merkmal, dass durch PSD2 gefordert wird.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dodo4ever
Auf einen BlickAusnahmen
Die Artikel 10 bis 20 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/389 zur Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie regeln folgende Ausnahmen von der Pflicht zur Starken Kundenauthentifizierung:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Ver...a_bj_1806_Starke_Kundenauthentifizierung.html

Bildschirmfoto 2019-08-13 um 09.20.14.jpg
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dodo4ever, spatiumhominem und chris25
Ja, aber wie wir oben schon festgestellt haben, gibt es offenbar große Verständnisschwierigkeiten bei den Verantwortlichen ;)

Da wird dann lieber ganz abgeschaltet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dodo4ever und Yiruma
Zurück
Oben Unten