Apple on Campus - Wie verifiziert Apple

@ the_migo

12% Rabatt ist doch schon mal nicht schlecht. Über UKE hier in HH bekommt aber glaub ich sogar 15% :cool:

@Roxelchen

hast die Rechner immer über Deinen Namen bestellt oder auch auf andere Namen?

Ist natürlich reine Spekulation ob Apple die Namen mit denen der Uni abgleicht.

Kann natürlich sein, das es apple eigentlich völlig egal ist, weil man ja auch so Geld verdient. Wenn man Macs günstiger sieht, gehen die im shop ja auch bis zu 10% runter. Marge scheint also groß genug zu sein.

Frag mich eh was passieren würde, wenn man sich einen Rabatt erschleicht und dann "erwischt" wird.

Die Preise im "normale" AoC shop gibts auch bei amazon, also auf Nachfrage also auch bei Apple.

Die speziellen Sonderkondition erfordern zumindest ja schon mal den Link oder Netztwerkzugang. Solange man dann nicht wirklich regelmäßige Mengen bestellt dürfte es ihnen vermutlich wirklich egal sein. Gerade weil bei kleinen Mengen der Aufwand viel zu groß wäre zu prüfen.
 
Frag mich eh was passieren würde, wenn man sich einen Rabatt erschleicht und dann "erwischt" wird.

Na ja, vor dem Versand ist es einfach. Du bekommst den Rabatt nicht, Bestellung wird dann vermutlich storniert.

Nach dem Versand muesstet Du den Rabatt zurückzahlen, aber das ist de facto unmöglich. Apple kann Dich nur schwer zwingen, nach dem Kauf eine Berechtigung nachzuweisen, selbst wenn es in den AGBs stehen sollte.
 
Nach dem Versand muesstet Du den Rabatt zurückzahlen, aber das ist de facto unmöglich. Apple kann Dich nur schwer zwingen, nach dem Kauf eine Berechtigung nachzuweisen, selbst wenn es in den AGBs stehen sollte.

So ganz unmöglich ist das nicht.
Solange die AGB gültig sind und Teil des geschlossenen Vertrages ist die Rechtslage eigentlich eindeutig. Der Nachweis muß erbracht werden. Apple müßte noch nicht einmal die Prozess- und Anwaltskosten übernehmen, um dies Durchzusetzen.
Zum einen wäre ein Nichterbringen ein Vertragsbruch, zum Anderen gibt es eine Mitwirkungspflicht zur Kostenminimierung (soweit ich halbseiden weiß).

Nachtrag: Ich bin aber kein Anwalt und meine (berufsbegleitenden Grundlagen-) Rechtsvorlesungen sind schon ein paar Jahre her.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ganz unmöglich ist das nicht.
Solange die AGB gültig sind und Teil des geschlossenen Vertrages ist die Rechtslage eigentlich eindeutig. Der Nachweis muß erbracht werden. Apple müßte noch nicht einmal die Prozess- und Anwaltskosten übernehmen, um dies Durchzusetzen.
Zum einen wäre ein Nichterbringen ein Vertragsbruch, zum Anderen gibt es eine Mitwirkungspflicht zur Kostenminimierung (soweit ich halbseiden weiß).

Nachtrag: Ich bin aber kein Anwalt und meine (berufsbegleitenden Grundlagen-) Rechtsvorlesungen sind schon ein paar Jahre her.

Na ja, jeder Privatmann oder auch jeder Firma muesste das dann erst gerichtlich durchsetzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie es tun, ist gleich null. Und Anwaltskosten können in jedem Fall auch für Apple auftreten, spätestens wenn der Beklagte mittellos ist. :D

Vertragsbruch ja, Durchsetzung de facto nicht sinnvoll möglich. Habe auch noch nie von einem Fall einer nachträglichen Kontrolle gehört.
 
Vertragsbruch ja, Durchsetzung de facto nicht sinnvoll möglich. Habe auch noch nie von einem Fall einer nachträglichen Kontrolle gehört.

Es macht auch wenig Sinn. Der administrative Aufwand, sowie evtl. weitere Kosten, dem eingebrachten Rabatten gegenüber gestellt. Mit ein paar 'soften' Faktoren wie Kundenverlust durch mehr Papierkram oder Ansehen bei Durchsetzen von Klagen geht der Nutzen eher ins Negative.


(Aber wer weiß, vielleicht gibt es in zehn oder fünfzehn Jahren eine Klagewelle.
Wenn genug Kundenstamm mit Rabatten gesammelt ist und die Aufbewahrungsfristen für Immatrikulationsbescheinigungen bei den Unis abgelaufen sind. Da der Schaden nach deutschem Recht nachverzinst werden kann und der Zinssatz immer einige Punkte über dem Basiszinssatz liegt... Auch eine Art der Geldanlage. ;) )
 
Gibt es hier etwas neues bzgl. Verifizierung zu vermelden? Ich komme auf die Apple-on-Campus-Seite nur aus dem Uninetz bzw. wenn ich per VPN verbunden bin. Danach kann man auf der Apple-Seite ja mit jedem beliebigen Account oder per Gast bestellen. Wird der Bestellung überhaupt genau zugeordnet, dass von explizit meinem VPN-Account aus bestellt wurde?
 
Mal als Vergleich:
Preise als normaler Edu Kunde:

Und hier die über die Uni:

Das sind doch uralte Screenshots, oder? Das iPhone 3G gibt es doch schon ewig nicht mehr im Store.

Habe eben mal in meinen AoC-Zugang, den ich noch von der Promotion habe, reingeschaut. Das MacBook Pro ist gelistet "ab 1.276,33 €". Würde mich mal von den hier noch eingeschriebenen Studenten interessieren, welcher Preis angezeigt wird - es gab da von Uni zu Uni nämlich teils deutliche Unterschiede.
 
Das MacBook Pro ist gelistet "ab 1.276,33 €". Würde mich mal von den hier noch eingeschriebenen Studenten interessieren, welcher Preis angezeigt wird - es gab da von Uni zu Uni nämlich teils deutliche Unterschiede.

Welches Modell meinst du genau? Könnte dir Vergleich geben von Uni HD.
 
Genau der Preis wie du sagtest. Rund 11,92-11,96% bietet wohl Apple den Unis Rabatt an
 
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