Apple mag mein PB nicht austauschen... Hilfe gesucht :-(

HäckMäc schrieb:
Schon gut. Du hast ja Recht. Ich habe den Eingangspost-Roman nicht vollständig gelesen...

Tut mir leid, wenn es für viele etwas zu lang war, aber ich wollte keine Informationen unterschlagen :)
 
Ich würd mal einen Rechtsanwalt einschalten. Bzw. das schon einmal vorankündigen... Vielleicht kommen die dann endlich mal in die Gänge, Frechheit... :(
 
faJa schrieb:
Mach das über den Apple Support aus. Hab ich in letzter Instanz wegen meinen ganzen Mängeln auch gemacht - Morgen weiß ich ob alles anstandslos repariert wurde. Obwohl mein ASP es auch gemacht hätte, aber mir hat man nach 3 heftigen Reperaturen direkt gesagt wenn es jetzt nicht klappt bekommen sie ein neues Gerät. Allerdings kein G4 mehr sondern das MBP (möcht ich aber nicht haben!).

Zudem gabs nen kleines Geschenk seitens Apple als "Entschädigung" :D

Edit: Ruf die kostenlose 0800er Nummer vom Vertrieb an, und lass dich direkt zum Customer Relationship nach Irland durchknipsen. Leg den Fall so dar, die werden sich da sicher was einfallen lassen!

Entschädigung??? in welcher Form?
 
Aktueller Stand ist, dass das PB heute wiedereinmal nach Süddeutschland geht und dort diesmal hoffentlich richtig durchgecheckt wird.
Dabei muss dann ein Fehler zu Tage kommen, der nicht heißt "Kabel muss getauscht werden". Damit habe ich dann wenn alles richtig läuft meine 2. "schwerwiegende" Reperatur.
Wenn das mit dem Display dann akut wird, gibt es hoffentlich schon die nächste Revision des MacBook Pro und dann werde ich es wandeln lassen, bzw zurücktreten.

Wenn es wiedereinmal nicht richtig durchgecheckt wird, kreist der Hammer...
 
Also ich hatte eines von den berühmten G3 700 iBooks mit Logic Board defekt.
Trat 4 mal auf. Erschwerend kam aber hinzu, dass ich von der ersten Reparatur keinen Nachweis mehr hatte (da war das Book grade mal ca. 1 Monat alt). Apple hatte es auch nicht mehr. Hab zunächst über den Händler (Cancom) versucht, einen Tausch zu bekommen. Das Problem war bei mir auch, dass mein iBook schon über 2 Jahre alt war.
Hab mich dann direkt an Apple gerichtet. Bin unbeugsam geblieben und hab meine Probleme geschildert. Einen Tag später hatte ich das Angebot, mein iBook G3 700 einzuschicken. Ich würde dafür ein 12 Zoll PowerBook G4 1,33GHz (zwar nicht nagelneu, sieht aber so aus!) erhalten. Habe das gerne angenommen.
Bin so von einem laufend defektem iBook G3 700 20 GB CD-ROM zu einem PowerBook G4 1,33 60GB, Combo-Drive gekommen.
Nun hab ich einen APP drauf gemacht, so hab ich noch 2 Jahre Garantie darauf.

Also mein Tipp heißt auch, direkt bei Apple Care anrufen und durchschalten lassen zum sogenannten "Level 2 Support". Vorher kann eh keiner was entscheiden und die wimmeln einen dann gerne ab.

Vielleicht hilft dir das ja weiter.
 
Hast Du denn nichts schriftliches über den Kabeltausch?
Ich meine, wenn man sein teures Notebook irgendwo abgibt, bekommt man doch normalerweise was Schriftliches, damit man was in der Hand hat.
Und m.E. ist es völlig egal, was bei der Reparatur getauscht wurde. Es zählt nur, dass es nicht funktionierte und repariert werden musste.
Die Belege hast Du hoffentlich aufgehoben. Damit vielleicht mal zur Verbraucherzentrale (könnte billiger sein, als direkt zum Anwalt).
 
Sandal Tolk schrieb:
Zählt das ganze auch, wenn es nur eine, aus Apples Sicht schwerwiegende Reperatur war?

Was Apple meint und denkt ändert daran gar nichts. Sachmangel ist Sachmangel.

Ganz abgesehen davon reichen für den Rücktritt bereits ZWEI fehlgeschlagenen Reparaturen. Dass man drei erfolglose Versuche ertragen muss, ist genauso ein Mythos, wie dass die Wandlung noch existiert. Viel deutlicher als § 440 S.2 BGB kann ein Gesetzgeber nicht formulieren.

Mein Tip, schluss mit Lustig, nett war gestern, setz den Händler auf den Pott. Er muss das Gerät beim nächsten Defekt zurücknehmen. Du brauchst Dich wirklich nicht selbst mit den leidigen Apple Support Telefonidioten herumschlagen. ERNSTHAFT NICHT.
 
Commander schrieb:
Was Apple meint und denkt ändert daran gar nichts. Sachmangel ist Sachmangel.

Ganz abgesehen davon reichen für den Rücktritt bereits ZWEI fehlgeschlagenen Reparaturen. Dass man drei erfolglose Versuche ertragen muss, ist genauso ein Mythos, wie dass die Wandlung noch existiert. Viel deutlicher als § 440 S.2 BGB kann ein Gesetzgeber nicht formulieren.

Mein Tip, schluss mit Lustig, nett war gestern, setz den Händler auf den Pott. Er muss das Gerät beim nächsten Defekt zurücknehmen. Du brauchst Dich wirklich nicht selbst mit den leidigen Apple Support Telefonidioten herumschlagen. ERNSTHAFT NICHT.

Recht haben und Recht bekommen sind halt leider 2 paar Stiefel, die nicht immer zueinander passen......
 
Das ist sicherlich wahr. Aber gerade deswegen denke ich, dass er besser damit beraten ist dem Händler auf die Füße zu treten, als ständig mit verschiedenen Leuten in der Hotline zu telefonieren und am Ende wieder nichts erreicht zu haben. Persönliches erscheinen beim gegenüber und entschlossenes auftreten können wunder wirken.

Wir sollten es einsehen. Apple ist stur, und streckenweise nicht unbedingt kundenfreundlich.
 
Mal eine Frage zwischendurch:
Ich kaufe einen Rechner beim Händler vor Ort, habe einen Defekt und lasse den direkt über Apple beheben. Wenn diese Reparaturversuch 2x fehlschlüge hätte ich dann ein Anrecht beim Händler zu tauschen oder müsste der seinerseits die zwei Reparaturversuche angeleiert haben?
Ich frage nur mal vorsorglich, weil ich bei meinem MBP kein gutes Gefühl habe...
 
Die Rechtslage sieht nach §437 BGB so aus:

Kaufpreisminderung
Nacherfüllung
Rücktritt vom Vertrag
Schadenersatz

Bei der Nacherfüllung gibs noch 2 "erweiterungen"

Beseitigung des Mangels
oder
Lieferung einer Mangelfreien Sache

Hab jetzt nicht alles gelesen aber vielleicht trifft es hier auf dich zu:

3 Malige Reperaturen musst du nicht Akzeptieren.
Es wär eine Zumutung wenn du ein neues Gerät erworben hast und dieses sozusagen durch die Reperaturen "entwertet" wird.
Laut §437 BGB muss eine Nacherfüllung gewährt werden, jedoch aber nur dann wenn das Gerät schon in Benutzung war. Denn man schließt lauft §433 einen Kaufvertrag ab in dem die 2 deckenden Willenserklärungen geregelt sind.
DU:WILLST NEUES GERÄT / DAS ANGEBOT X ZUM PREIS VON X
APPLE: VERKAUFT NEUES GERÄT (LAUT BESCHREIBUNG) X ZUM PREIS VON X

Sobald das gerät durch eine Repearatur geöffnet wird und das in einer bestimmten Frist vom Kaufdatum ist, kannst du vom Kaufpreis zurücktreten, denn deine Wahre ist somit nicht mehr neuwertig.

Auch die Klausel das nach z.b. 1 1/2 Jahren man nur noch den Zeitwert bekommt ist völliger Schwachsinn denn im Gesetzt gibt es so einen Paragraphen nicht.

Vielmehr kannst du sogar Apple verklagen und auf Schadenersatz plädieren (falls du einen triftigen grund hast z.B. die Arbeit )

Allgemein ist es Auslegungssache, doch bei einem 2000€ Gerät würde ich dies nicht akzeptieren und wenn nötig einen Anwalt einschalten. Das reicht auch meistens wenn der einen bösen brief schreibt

Soviel von nem doofen Studenten

greetz
 
njOme schrieb:
Auch die Klausel das nach z.b. 1 1/2 Jahren man nur noch den Zeitwert bekommt ist völliger Schwachsinn denn im Gesetzt gibt es so einen Paragraphen nicht.

Ist zwar OT, aber mach daß mal bei einem Autohersteller, wenn du schon 50.000 km auf die Kiste gedrückt hast... ICH weiß es, denn ich habe schonmal nen BMW gewandelt ;)
 
aktueller Stand:
Das PB wurde durchgecheckt. Es lag laut Bericht eindeutig am Kabel, da sie das alte, ausgetauschte auch nochmal rausgekramt haben und nunja mit dem Kabel lief keines der PBs, an denen sie es getestet haben.

Wenn ich das so richtig sehe, kann ich jetzt also warten, bis das Display "reif" ist und dann eine Wandlung zum MBP (das bis dahin wohl in der 2. Revision draußen sein dürfte) durchdrücken und solange mit dem hoffentlich einwandfreien PB arbeiten.

Außerdem hoffe ich immernoch auf Schadensersatz. Werde ich dann bei der Abholung nocheinmal ansprechen.
 
Sandal Tolk schrieb:
aktueller Stand:
Das PB wurde durchgecheckt. Es lag laut Bericht eindeutig am Kabel, da sie das alte, ausgetauschte auch nochmal rausgekramt haben und nunja mit dem Kabel lief keines der PBs, an denen sie es getestet haben.

Wenn ich das so richtig sehe, kann ich jetzt also warten, bis das Display "reif" ist und dann eine Wandlung zum MBP (das bis dahin wohl in der 2. Revision draußen sein dürfte) durchdrücken und solange mit dem hoffentlich einwandfreien PB arbeiten.
Das Kabel wurde doch schon ein paar mal getauscht. Damit hast Du die 2 nötigen Reparaturen mehr als voll. Das das keine richtige Reparatur sein soll würde ich mir nicht erzählen lassen. Im Gegenteil würde es mich ziemlich aufregen von denen so verarscht zu werden.
 
aaah, mein lieblingsthema: apple-händler und kundenorientierung.

habe ende september letzten jahres ein ibook g4 erstanden, dass innerhalb der ersten sechs monate einen unschönen fehler produzierte - totalabsturz im akkubetrieb. der freundliche - übrigens gravis, schönen gruss - wollte mir nach der zweiten erfolglosen nachbesserung erzählen, dass er noch das recht auf einen dritten versuch hat. nachdem ich kurz aus dem bgb zitiert hatte und die hausinternen rechtsgelehrten dieses geprüft hatten, hatte ich drei tage später den kompletten kaufpreis ohne abzüge in der hand. alles auf grundlage des gewährleistungsrechts.

aus meiner erfahrung bringen kontakte zu apple oder die normale garantie von apple in dem fall wenig. das gewährleistungsrecht ist eindeutiger und besser anzuwenden. aber es bezieht sich eben nur auf den händler. wenn der händler also den namen apple erwähnt einfach auf stur schalten. interessiert überhaupt nicht. der händler als verkäufer steht in der verantwortung. nach geltendem recht hat er in diesem fall nämlich eine defekte ware verkauft und damit den vertrag nicht erfüllt.

mm81i
 
mm8i schrieb:
aaah, mein lieblingsthema: apple-händler und kundenorientierung.

habe ende september letzten jahres ein ibook g4 erstanden, dass innerhalb der ersten sechs monate einen unschönen fehler produzierte - totalabsturz im akkubetrieb. der freundliche - übrigens gravis, schönen gruss - wollte mir nach der zweiten erfolglosen nachbesserung erzählen, dass er noch das recht auf einen dritten versuch hat. nachdem ich kurz aus dem bgb zitiert hatte und die hausinternen rechtsgelehrten dieses geprüft hatten, hatte ich drei tage später den kompletten kaufpreis ohne abzüge in der hand. alles auf grundlage des gewährleistungsrechts.

aus meiner erfahrung bringen kontakte zu apple oder die normale garantie von apple in dem fall wenig. das gewährleistungsrecht ist eindeutiger und besser anzuwenden. aber es bezieht sich eben nur auf den händler. wenn der händler also den namen apple erwähnt einfach auf stur schalten. interessiert überhaupt nicht. der händler als verkäufer steht in der verantwortung. nach geltendem recht hat er in diesem fall nämlich eine defekte ware verkauft und damit den vertrag nicht erfüllt.

mm81i

Amen Bruder!
 
Also wenn alles gut läuft bekomme ich morgen mein PB wieder.
Es wurde für technisch einwandfrei befunden, das alte Kabel wurde nocheinmal rausgekramt und auch in ein anderes offenes PB dort eingebaut, welches mit diesem Kabel ebenfalls nicht lief.
Somit scheint das Kabel wirklich die Fehlerquelle zu sein, wenn ich dem so vertrauen kann.

So richtig weiß ich allerdings noch nicht, was ich machen soll.

Ich will jetzt auf jeden fall noch eine angemessene Entschädigung dafür haben, dass ich mich schon seit 4 Monaten ständig rumärgere... und einen erheblichen Teil meiner Freizeit dafür aufopfern musste ständig zu deren Firma in Hannover zu fahren.
Abgesehen davon, dass es dem Verkaufswert auch nicht ganz förderlich ist, wenn das PB x-mal in Reperatur war und ich habe letztes mal festgestellt, dass der Deckel leicht verzogen ist und etwas "kippelt" (je kälter, desto schlimmer). Das hätte ich auch gern ersetzt.

Da ich denke, dass der Displayfehler sich genau so weiterentwickelt, wie es der vorherige getan hat (bisher passt alles zusammen, auch zeitlich) und dann sobald es die neue Revision des MBP gibt zuschlagen und mir so eins holen.

Ich denke mal, dass ich so noch am meißten Profit aus dem ganzen Ärger schlagen kann.
 
Zurück
Oben Unten