Apple Hackintosh ebay, kurios wie nie

Was wir dann möglicherweise demnächst bekommen, sind Verkauftverpackungen von OS X mit seitenlangem Kleingedrucktem.

Alex

Nee, wir bekommen Kleingedrucktes mit Verpackung. – Weil, wenn wir die Packung erst kaufen müssten, um das Kleingedruckte in der Packung lesen zu können, müssen wir uns ja getäuscht fühlen. :) – Das ist dann aber auch unser gutes Recht als Lizenznehmer/Verbraucher/Whatever... :jaja:
 
Ich frage mich, wie das vor Gericht Stand halten soll.

Wenn PearC mehrere Hundert dieser Software verkauft und auf
der Homepage genau diese Aussage macht, dann ist ja bewiesen,
dass sie die EULA von Apple gelesen haben.

Und zwar VOR dem Kauf.

Damit ist das Argument hinfällig. Oder wie muss man das sehen?

Im Prinzip ist das so zu sehen, dass die EULA immer individuell angenommen werden muss. Wenn die PearC's mit einer ungeöffneten Mac OSX Leopard-Verpackung verkauft werden, wird die EULA erst genau dann Vertragsbestandteil, wenn der Endkunde die Verpackung geöffnet hat und dann die EULA lesen kann.
Damit es anders liefe, müsste jeder Käufer einzeln vor dem Bezahlen individuell auf die Punkte der EULA hingewiesen werden. Diese müsste er dann vor dem Kauf explizit akzeptieren und erst dann dürfte die Verpackung mit der Software tatsächlich an den Käufer ausgegeben werden.

Solange man aber in einen Saturn gehen kann, sich die Packung mit Leopard aus dem Regal nehmen und dann an der Kasse zahlen kann, ohne das die Kassiererin überhaupt etwas von einer EULA bei Mac OSX weiss, sind nachträgliche Vertragsänderungen nach Bezahlen der Ware nicht rechtsgültig (unabhängig davon, ob es nun Leopard oder Buxtehude OS ist).

Das ist zumindest die Argumentation, die ich bei entsprechenden Recherchen zur Situation in Deutschland finden konnte. Ob das tatsächlich alles so ist oder auch nicht, müsste endgültig durch ein Gericht festgestellt werden.

Ob Apple hier die Leute von PearC verklagen kann weiss ich nicht. Solange die PC's nicht mit gehackter, urheberrechtlich geschützter Software ausgeliefert werden, ist es allerdings denkbar, dass die Handhabe zumindest in Deutschland recht klein ist.
 
.. und wenn wir dann die Verpackung aufgerissen, die Eula gelesen haben, nicht damit einverstanden sind, dann können wir das Paket auch nicht mehr zurück geben laut den AGBs der Händler.
Wäre wünschenswert, wenn dies für die Verbraucher einmal sauber geklärt wird.
 
.. und wenn wir dann die Verpackung aufgerissen, die Eula gelesen haben, nicht damit einverstanden sind, dann können wir das Paket auch nicht mehr zurück geben laut den AGBs der Händler.

An die Händler nicht, aber ggfls. direkt an Apple? Ich kenne allerdings nicht einen Fall, der bekannt wurde, bei dem ein Endverbraucher versucht hat wg. der EULA die Software zurück zu geben.
 
Seid mir nicht boese. Ich freue mich auf den PearC.

Natuerlich ist dieser Rechner schrott.

Aber ich freue mich, dass Apple die gerechte STRAFE dafuer erhaelt, das iPhone in Deutschland nur ueber T-Kackmobil zu verkaufen.

Wer anderen eine Grube graebt, faellt selbst hinein.
 
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