APPLE-Garantie sehr seltsam

fritzomatic

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Hallo Macuser,

ich habe vor 4 Tagen einen G5 1.8 DP bestellt und freu`mich schon riesig drauf (meine Signatur wird erst geändert, wenn das Schmuckstück neben meinem Schreibtisch steht :D ). Seltsam mutet mir nur Apples Garantiepolitik an (1 Jahr). In mehreren Threads habe ich gelesen, dass es in Deutschland nach 1 Jahr Garantie noch 1 Jahr GEWAEHRLEISTUNG gibt, d.h. der Kunde (also wir) muss wohl nachweisen, dass der Fehler beim Kauf schon bestanden hat. Bei APPLE liest man hiervon GAR NIX-oder ? Meine Frage: Hatte schon jemand im Forum ein Problem mit seinem Mac nach der 1-jährigen Garantie UND wurde von APPLE unterstützt - oder gilt für Steve ein anderes Garantierecht ? Vielen Dank an Alle-

Fritz
 
Ein gutes Beispiel für einen Gewähleistungsfall bei Apple waren die oft defekten Logicboards bestimmter G3 iBooks. Die wurden und werden auch nach der Garantie kostenlos ersetzt. Wenn man schon eine Reparatur bezahlt hatte, kriegt man das Geld zurück.
 
Manchmal ist aber auch genau nach Ablauf des 12. Monats der intern verlötete Ramspeicher kaputt, dann lehnt Apple ab. Frei nach dem Motto: "Sie haben aber doch sicher Apple Care abgeschlossen?". Nicht - na dann Pech gehabt.
 
Garantie ist ungleich gesetzlicher Gewaehrleistung und hat eigentlich nichts miteinander zu tun - wird aber oft und gern verwechselt.

Der Geesetzgeber in DE verpflichtet den Verkauefer einer Ware eine 2 jaehrige Gewaehrleistung zu geben. Im ersten halben Jahr liegt die Beweispflicht, dass die Ware in Ornung war beim Verkaeufer, danach dreht sich die Beweislast um. In der Praxis bedeutet das aber, dass nach 6 Monaten eine Inanspruchnahme der Gewaehrleistung nur noch vor Gericht moeglich ist.

Der Hersteller einer Ware gibt sehr oft eine freiwillige Garnatieleistung (bei Apple ein Jahr) auf seine Ware. Das soll fuer Qualitaet und Kundenfreundlichkeit stehen und letztlich den Verkauf foerdern.

Garantieleistungs sind Bestandteil des Kaufvertrags. Wenn sie den Kunden besser stellen als der gesetzliche Gewaehrleistungsanspruch gegenueber dem Verkauefer kann der Kunde die Garantieleistung des Herstellers in Anspruch nehmen. Der Anspruch des Kunden auf Gewaehrleistung nach Ablauf der Garantie ist davon unbenommen. Das macht in der Praxis natuerlich nur Sinn, wenn die Garantie kuerzer als 6 Monate gewaehrt wird.

Cheers,
Lunde
 
Jetzt peil ich das endlich mal - vielen Dank für die prompten Antworten !


Stay cool

Fritz
 
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