djmorris666
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heldausberlin schrieb:Hab mittlerweile den Unterschied hier gelesen.
Bei der Gewährleistung musst du als Käufer nachweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war. Und das ist oft Kulanz des Verkäufers, das zu akzeptieren.
Genau, das nennt man Umkehr der Beweislast. Innerhalb der ersten 6 Monaten muss der Händler das nachweisen. Nach den ersten 6 Monaten muss der Käufer nachweisen. Und das wird in den meisten Fällen sehr schwer. Und ein Gutachten ist auch nicht gerade billig und nützt meist vor Gericht nichts
ciao