Anlageverzeichnis EÜR 2007 (Steuer) - Erklärung

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Pletko

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Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich mache gerade am Anlagenverzeichnis für 2007 rum. Könnte jemand das noch mehr für mich als Laien anhand von meinem Beispiel vielleicht erklären?

Beispiel:
Also ich hab einen PC (EUR 1000.-) den ich seit 7/2006 abschreibe. Dann habe ich einen PC (EUR 1000.-) 3/2007 gekauft und schreibe diesen auch ab.

- Was gebe ich nun bei Anschaffungskosten an? Ist der Buchwert nicht der selbe Betrag dann?
- Welchen Wert gebe ich als Buchwert an?
- Was sind Zugänge?
- Gebe ich bei Afa an, was ich 2007 abgerechnet habe?
- Abgänge sind Entnahmen oder wenn ein Wirtschaftsgut komplett abgeschrieben ist?
- Ist der Buchwert am Ende was ich alles an Afa abgerechnet habe?

Wahrscheinlich schmunzeln einige, da ich so wenig Ahnung habe. Bin auf jeden Fall dankbar.

Danke.

Viele Grüße
Pletko
 
Beim Neukauf ist im ersten Jahr Buchwert = Anschaffung.
Zugänge = neue Geräte ODER den Wert erhöhende Dinge wie z.B. eine weitere Festplatte. (die kann man ja nicht eigenständig nutzen)
AfA = Aufwand für Abschreibungen
Abgänge sind Verkäufe oder Verschrottungen der Güter
Neuer Buchwert = alter Buchwert abzüglich AfA
Es gibt da auch noch eine Halbjahresregel: für Güter, die in der zweiten Jahreshälfte angeschafft worden sind, kann man im Anschaffungsjahr nur 50% der AfA geltend machen.
 
Vielen Dank erstmal.

Ich hab noch eine Rückfrage dazu.
Anschaffungskosten-/Herstellungskosten/Teilwert da kommt dann nur das rein, was neu in dem Jahr gekauft wurde?
Und bei "Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums" kommt dann alles rein, was neu und bisher schon zum Teil abgeschrieben wurde?
Ist der Zugang nicht mit den Anschaffungskosten überschneidend, außer daß da eben auch noch Sachen dazukommen, die den Wert eine Computer z.B. steigern?
 
Apropos EÜR:

Welchen Betrag setzt ihr als Freiberufler eigentlich jährlich für Telefon, Internet und Handy ab? Bei den ersten beiden Positionen zahlt man ja ohnehin nur noch Pauschalbeträge (wegen der Flatrates). Meine Steuerberaterin hat dafür bei der letzten Erklärung 360 Euro p. a. angesetzt. Tatsächlich sind es 539,40 Euro p. a., aber da ich den Telefonanschluß und den Internetzugang auch privat benutze, bleibt wohl oder übel ein Teil d. h. ein Drittel bei mir hängen.

Beim Handy waren es glaube ich pauschal 240 Euro p. a. :kopfkratz:

Würde mich nur mal interessieren, was andere Freiberufler, die Telefon, Internet und Handy "gemischt" nutzen (also beruflich und privat), für Beträge absetzen...
 
@Pletko: im Prinzip alles richtig.
Zugang könnte aus Sicht des FinAmt auch noch eine aktivierungspflichtige Teil-Leistung sein, z.B. der Bau einer neuen Verwaltung oder einer Produktionsanlage, der über mehrere Jahre geht. Das sind dann "Anlagen im Bau" und da kann man je nach Fertigstellungsgrad einen Teil der Kosten als Anlage bereits aktivieren und abschreiben, wird aber langsam kompliziert und bei einem Freelancer kommt das wohl eher selten vor.


@Altair: regional sehr unterschiedlich. Mein aktuells FinAmt erkennt exakt 0,00 an.
Oder ich führe manuell(!) eine Aufstellung mit Datum, Zeit, Rufnummer, Name des Gesprächspartners und Grund des Gesprächs und dessen Dauer.
Das ist mir aber einfach zu blöd.
 
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