Angeliefertes Datenmaterial weiterverarbeiten

bbbbogi

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Ein Kunde möchte bei mir einen Flyer erstellen lassen.
Er hat eine CD mit Druckdaten dabei, die ich für diesen Auftrag verwenden soll.
Firmenlogo, Bilddaten, Texte und Druck-PDFs.

Alles schöne Sachen die Urheberrechtlich geschützt sein könnten/sind.

Muss ich den Kunden eine rechtliche Aufklärung in Sachen Urheberrechte geben?

Bin ich als Verarbeiter dran, wenn da etwas nicht passen sollte?

Was macht ihr in solchen Fällen?
 
Wenn offensichtlich ist, dass Dein Kunde nicht der Rechteinhaber ist, solltest Du Ihn mE darauf ansprechen. Sollte er dennoch darauf bestehen, würde ich mir mindestens die Verwendung von ihm freizeichnen lassen oder aber die Verarbeitung verweigern. Wenn Du gar nicht handelst, machst Du Dich einer Verletzung der gesetzlichen Vertragspflichten schuldig und hast u. U. mit Schadenersatzforderungen zu rechnen.
Wenn Du öfter Kundendaten verarbeitest, könntest Du über eine Vertragsklausel Gedanken machen, die besagt, dass der Kunde grundsätzlich dafür verantwortlich ist, dass von Ihm zur Verfügung gestellt Daten, Logos, etc. keine Rechte Dritter verletzen.
 
Bitte keine extremen Beispiele nehmen.
Ganz normal: z.B.
Ein Marketingmensch eines Hersteller Betriebes hat eine CD mit dem Folder vom letzten Jahr in der Hand und möchte mir den Auftrag geben, diesen nach seinen/meinen Vorstellungen zu überarbeiten und zu aktualisieren...

Ich denke das ist doch übliche Praxis...
 
Bitte keine extremen Beispiele nehmen.
Ganz normal: z.B.
Ein Marketingmensch eines Hersteller Betriebes hat eine CD mit dem Folder vom letzten Jahr in der Hand und möchte mir den Auftrag geben, diesen nach seinen/meinen Vorstellungen zu überarbeiten und zu aktualisieren...

Ich denke das ist doch übliche Praxis...
Vergiß es, wenn Du die Nutzungsrechte nicht kennst oder klären lassen willst.
Wie bereits geschrieben, Drittrechte müssen geklärt sein, bevor Material verändert/verwendet werden darf.
 
Was steht in deinen AGB?

In den AVG des AGD (Allianz Deutscher Designer) die ich auch verwende,
steht folgendes:

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
(...)
8.3. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung
aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist.
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von
allen Ersatzansprüchen Dritter frei.



Damit ist die Sache klar. Handelst du ohne jegliche Abmachungen, dann
kann dich der Urheber belangen.
 
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Da wäre ich trotzdem vorsichtig. Manche AGB halten der rechtlichen Überprüfung nicht Stand! In unserer Agentur gibt es da so einige Ordner...AGB sind nur solange beruhigend, wie niemand Klage einreicht.
Danach kommt es ausschließlich auf den Richter und die Interpretation an.
 
Ein Kunde möchte bei mir einen Flyer erstellen lassen.
Er hat eine CD mit Druckdaten dabei, die ich für diesen Auftrag verwenden soll.
Firmenlogo, Bilddaten, Texte und Druck-PDFs.

Alles schöne Sachen die Urheberrechtlich geschützt sein könnten/sind.

Muss ich den Kunden eine rechtliche Aufklärung in Sachen Urheberrechte geben?

Bin ich als Verarbeiter dran, wenn da etwas nicht passen sollte?

Was macht ihr in solchen Fällen?

wenn es offensichtlich ist "...bauen sie mir mal dieses Lay nach" oder "...wir habe da ein schönes Foto online gefunden" dann spreche ich das bei meinen Kunden an. Wenn es keine schlüssige Antwort gibt, dann hab da auch schon Aufträge abgelehnt. So hab ich zwar auch schon Kunden verloren, aber das sind auch die Kunden, die dich auf 'ner Rechnung sitzen lassen oder deine Layouts irgendwann mal auch nachbauen lassen. Da kann ich gut drauf verzichten.

Wenn der Druckauftrag nicht auf deinen Namen läuft, dann kann man dich aber glaube ich nicht verantwortlich machen. Das ist dann Sache des Auftraggebers. Der Absender / Auftraggeber kriegt dann die Abmahnung.
 
...AGB sind nur solange beruhigend, wie niemand Klage einreicht.
Danach kommt es ausschließlich auf den Richter und die Interpretation an.
So pauschal kann man das mE nicht sagen.
Die Anforderungen an AGB sind im BGB geregelt. Im wesentlich geht es dabei um die Themen AGB ja/nein, Einbeziehung und Inhaltskontrolle. Natürlich gibt es Grenzfälle, aber wenn man sich ein wenig Mühe gibt, kann man durchaus wasserdichte AGB formulieren, die keinen Spieleraum für die von Dir angedeutete Willkür lassen.
 
Hat jemand den Link zu den oben angesprochenen vollständigen AVGs des AGD?
 
Hat jemand den Link zu den oben angesprochenen vollständigen AVGs des AGD?

Ohne jetzt etwas direkt verlinken zu wollen:

Google mal "AVG des AGD" - dann gleich der erste und zweite Link (oder dritte, vierte ...)
führt zum Download.
 
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