An die Gehaltsexperten. Geringfügige Beschäftigung bzw. Minijob u. Steuerklasse 6?

dooyou

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Servus Leute,

hier gibts sicher den ein oder anderen der sich mit so einer Problematik recht gut aus kennt. Vielleicht hat ja jemand einen Ratschlag.

Wenn neben einem Studium ein Hauptjob (Steuerklasse 1) besteht, aber das Gehalt nicht ganz ausreicht (kein Bafög) kann man ja noch einen Minijob machen. Im Normalfall kriegt man dann ja brutto gleich netto bis 450 Euro. Als studentische Hilfskraft gäbe an den Unis/Hochschulen diese Möglichkeit. Doch leider, wie ich jetzt erfahren habe, läuft dies dann über die Lohnsteuer und Steuerklasse 6. Meiner Meinung nach lohnt sich dass dann gar nicht mehr? Zumal man dann auch verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben.

Da blieben dann von den knapp über 9 Euro Stundenlohn bei 20 Stunden (Monat) weniger als 145 Euro übrig. Warum machen die das so? Da bleibt ja jemanden der eh nur ein wenig dazu verdienen könnte verhältnismäßig so wenig über, dass sich das extra arbeiten ja eigentlich nicht mehr lohnt.
 
Ich habe auch neben meinem Studium mit 1-2 Jobs gleichzeitig gelebt. Die 2. Jobs waren aber eher immer Messen, also zeitlich sehr konzentriert auf 2-3 Tage. Diese 2. Jobs liefen dann alle über Steuerklasse 6.
Ich habe dann aber im Frühjahr des Folgejahrs eine Steuererklärung gemacht und solange man unter der Freigrenze bleibt (müsstest du mal suchen) auch die komplette gezahlte Lohnsteuer der 2. Jobs wieder bekommen.
 
Ein Aushilfsjob darf man neben einem Hauptjob haben und der wird pauschal vom AG versteuert. Nix mit abzüge, es seih denn man möchte freiwillig beí deiesem zweitjob in die Rente einzahlen.
vorsichet jedoch bei der Jahreseinkommensgrenze, die evtl. unverträglich für das Kindergeld ist.
Mehr als 8004,- darf man im Jahr nicht verdienen, sonst entfällt das Kindergeld.
 
@forest

Das stimmt, allerdings sagen die dass es als "Angestellter" an der Hochschule nicht anders geht u. auf jeden Fall über Steuerklasse 6 geht. Auch wenn es nur geringfügig ist.Das ist ja der Schmarrn weil dann mords Abzüge fällig sind. Man kann sich zwar von der RV befreien lassen dann sinds 145€ statt 125€ die übrig bleiben.

Aber unter diesen Umständen, wer macht das dann? An der Tanke machen die das wahrscheinlich ohne Lohnsteuer(Karte) u. so wie man es kennt.
 
Ein Aushilfsjob darf man neben einem Hauptjob haben und der wird pauschal vom AG versteuert. Nix mit abzüge, es seih denn man möchte freiwillig beí deiesem zweitjob in die Rente einzahlen.
vorsichet jedoch bei der Jahreseinkommensgrenze, die evtl. unverträglich für das Kindergeld ist.
Mehr als 8004,- darf man im Jahr nicht verdienen, sonst entfällt das Kindergeld.

gilt seit 1.1.12 nicht mehr. erst nach dem ersten Bildungsweg wird das einkommen relevant.

zur Frage des TEs warum man das so macht, na weil du sonst auch 4 nebenjobs machen könntest und ein vielfaches raus hättest als einer der nur einen Fulltimejob macht ;) am ende zählt eh dein Gesamteinkommen im Jahr.
 
zur Frage des TEs warum man das so macht, na weil du sonst auch 4 nebenjobs machen könntest und ein vielfaches raus hättest als einer der nur einen Fulltimejob macht ;) am ende zählt eh dein Gesamteinkommen im Jahr.

Das kann nicht ganz stimmen.

Man kann neben dem Hauptjob einen Nebenjob haben u. i.d.R. bleiben dann auch die 450€ die man dort z.B. verdient auf der Hand. Wenn man dann noch einen Nebenjob hätte dann wirds erst Steuerklasse 6.

Nur die Hochschule macht das gleich.

Denn es heißt ja:
"der Minijob ist nach wie vor steuerfrei. Das heißt, dass sie auch bei einem Vollzeitjob die 400 Euro aus Ihrem Minijob voll behalten können"

Wir reden ja von einem Minijob neben dem Hauptjob, nicht von drei oder vier denn das ist natürlich ein Unterschied.
 
OK, das war mir Neu. Habs grad auch nochmal nachgelesen.
 
Das kann nicht ganz stimmen.

Man kann neben dem Hauptjob einen Nebenjob haben u. i.d.R. bleiben dann auch die 450€ die man dort z.B. verdient auf der Hand. Wenn man dann noch einen Nebenjob hätte dann wirds erst Steuerklasse 6.

Nur die Hochschule macht das gleich.

Denn es heißt ja:
"der Minijob ist nach wie vor steuerfrei. Das heißt, dass sie auch bei einem Vollzeitjob die 400 Euro aus Ihrem Minijob voll behalten können"

Wir reden ja von einem Minijob neben dem Hauptjob, nicht von drei oder vier denn das ist natürlich ein Unterschied.

Damit ist alles gesagt.
 
Damit ist alles gesagt.

Fast ja, habe mich nochmal erkundigt. Es ist wohl so dass es die Möglichkeit gibt es per Lohnsteuerklasse 6 zu machen oder eben mit einer 2% Pauschalisierung und dann als Minijob. Da die Hochschule für Person-X wahrscheinlich sicher keine Ausnahme machen bleibt nur Steuerklasse 6 mit den Nachteilen der Abzüge.

Dann wären wir mit Abzügen bei einem Stundenlohn von 7,50 Euro.

Womit wieder die Tanke um die Ecke in Betracht kommt.
 
Die Steuer gibt es trotzdem wieder zurück.
 
Die Steuer gibt es trotzdem wieder zurück.
So ist es. Hab ich im Studium so gemacht. War am Jahresanfang immer ein warmer Geldsegen.

Netto bleiben dann immer noch knapp 8 Euro. Auf jeden Fall besser als für 7 Euro an der Tanke stehen. Und am Jahresanfang kriegst du 250 Euro vom FA zurück.

Da würde ich nicht lange überlegen. :noplan:
 
Naja, die Steuer gibt es ja nur bis zu einer gewissen Grenze zurück oder nicht? Die Grenze bei Steuerklasse 1 ist ja irgendwas mit knapp unter 12.000 Euro.

Also falls nicht, trotzdem machen? Mit der Tanke hast schon recht ...
 
Wieviel willst du denn verdienen? :)
Die Grenze ist ja auch sinnvoll, da du primär Student bist.
 
Als Student ist es wurscht, wieviel du verdienst.

Du darfst nur eine bestimmte Stundenzahl aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen nicht überschreiten. Es soll ja auch noch Zeit für's Studium bleiben.

Besteuert wirst du wie jeder andere. Entweder über einen Minijob oder über Lohnsteuerkarte.

Ab knapp 8200? Euro im Jahr fallen dann Steuern an. Ab da gibt es bei der 6er Karte auch keine Erstattung mehr.

Wieviel man verdienen will? Naja so viel wie möglich. Mit 600 Euro ist es als Student heute schon *rscheng.

Grad kürzlich mit jemandem aus Göttingen gesprochen.. 450 Euro kalt für eine 1-Zimmer Wohnung.
 
Ab knapp 8200? Euro im Jahr fallen dann Steuern an. Ab da gibt es bei der 6er Karte auch keine Erstattung mehr.

8354,- Grundfreibetrag plus 1000,- Werbungskostenpauschale plus Vorsorgepauschale (abhängig vom Bruttoeinkommen).
 
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