Ampelmann geschützt?

digitomm

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Hallo zusammen,

für eine Drucksache würde ich gerne das Ost-Ampelmännchen verwenden, wie es in Berlin ja heute noch zum Teil Verwendung findet. Nun gab es aber vor einigen Jahren den Streit, wem die Rechte an der Bildmarke gehören.

Weiß jemand wie der momentane rechtliche Status ist? Darf ich den Ost-Ampelmann für ein eigenständiges Werk verwenden oder nicht?

Danke für eure Hilfe!

Gruß digitomm
 
es gibt in berline einen ampelmann store - dort werden hunderte produkte mit den kerlen verkauft.
ich bin mir ganz sicher, dass auf dem symbol auch rechte draufliegen.

edit:
schau mal: http://www.ampelmann.de/html/copyright.html
Seit 1997 sind der "Geher" und der "Steher" grafisch und dreidimensional als Wort- und Bildmarke angemeldet.
 
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Nachdem mehrere Einigungsversuche scheiterten, hat das Landgericht Leipzig am Freitag dem Berliner Designer Markus Heckhausen (45) einen Großteil der Markenrechte an dem Souvenirartikel zugesprochen.
Quelle
 
Es gibt eine Schrift namens Ampelmännchen.
 
Danke für die Infos, die Seite der Fa. Ampelmann hatte ich auch gefunden, ich konnte es nur nicht glauben, dass man sich sowas schützen lassen kann.

Hat es eigentlich markenrechtlich eine Bedeutung, dass der im Straßenverkehr eingesetzte Ost-Ampelmann von rechts nach links geht und die eingetragene Bildmarke dieses Herrn Heckhausen von links nach rechts? Heißt das, dass er nur die Rechte an dieser Variante hat? Oder schließt das alle, auch spiegelbildlichen Varianten ein?
 
Das mußt Du einen Fachmann recherchieren lassen, ehrlich.

Oder Du fragst einfach bei Heckhausen nach.
 
Btw:

Warum steht der "Steher" eigentlich als Jesus-Figur da?

Das Kreuz impliziert ja: Wer steht, ist bald tot ... :kopfkratz:


Die Idee von rpoussin ist gut: Einfach den Font kaufen und verwenden.
 
Bei Wikipedia gibt es z.B. hochaufgelöste Fotos von beiden Ampelmännchen mit freien Nutzungsrechten...

Diese könnte man z.B. auch vektorisieren etc.

EDIT: MacEnroe: Ganz früher standen auch im Osten noch verkehrsregelnde Polizisten an Kreuzungen. Und wie standen die zu Dir, wenn du stehenbleiben solltest? ;)

Grüße fox78
 
Bei Wikipedia gibt es z.B. hochaufgelöste Fotos von beiden Ampelmännchen mit freien Nutzungsrechten...

Diese könnte man z.B. auch vektorisieren etc.

Grüße fox78

Das ist von den Rechten her völlig egal, woher man die Outline abkupfert.


P.S. Zu den Männchen: Achso – stimmt!

Wobei es schon ziemlich unlogisch ist: Rot ist ein Polizist, Grün ist ein Fußgänger...
Und der Polizist, was hat denn der auf dem Kopf?
 
Das ist von den Rechten her völlig egal, woher man die Outline abkupfert.

Achso, hm...
D.h. jedes Foto einer geschützten Sache darf nicht verwendet werden? Selbst wenn ich höchstpersönlich sämtliche Rechte an dem Foto hätte? :kopfkratz:

fox78
 
Achso, hm...
D.h. jedes Foto einer geschützten Sache darf nicht verwendet werden? Selbst wenn ich höchstpersönlich sämtliche Rechte an dem Foto hätte? :kopfkratz:

fox78

Dein Foto dürftest du schon verwenden (z.B. ein Foto auf dem eine Coke-Flasche abgebildet ist).

Ob du einen CocaCola-Schriftzug aus dem Netz holst oder nach deinem
Foto nachbaust, spielt keine Rolle, das Logo darfst du nicht für eigene
Produkte verwenden.

Der TE will das Männchen ja für ein eigenständiges Werk verwenden.
 
..... noch verkehrsregelnde Polizisten an Kreuzungen. Und wie standen die zu Dir, wenn du stehenbleiben solltest? ;)

Führerschein 1973: Brust und Rücken > Bremse drücken ! :D




EDIT: Ich wiederhole mich ja ungern selbst. Aber: eine Schrift ist eine vektorisierte Darstellung, die aus Pfaden besteht und in gängigen Grafikprogrammen gefärbt und verhunzt werden kann.
 
D.h. jedes Foto einer geschützten Sache darf nicht verwendet werden? Selbst wenn ich höchstpersönlich sämtliche Rechte an dem Foto hätte? :kopfkratz:
Du hast es erfasst. Das ist das gleiche, wie bei Models. Nur das das Model hier eine Sache ist, die dem Markenschutz unterliegt.
EDIT: Ich wiederhole mich ja ungern selbst. Aber: eine Schrift ist eine vektorisierte Darstellung, die aus Pfaden besteht und in gängigen Grafikprogrammen gefärbt und verhunzt werden kann.
Ob es eine Schrift gibt oder nicht ist vollkommen irrelevant. Wenn die Abbildung geschützt ist, ist sie geschützt.
 
Du hast es erfasst. Das ist das gleiche, wie bei Models. Nur das das Model hier eine Sache ist, die dem Markenschutz unterliegt.

Ob es eine Schrift gibt oder nicht ist vollkommen irrelevant. Wenn die Abbildung geschützt ist, ist sie geschützt.


Richtig.

Wobei in diesem Fall die bloße Abbildung des Männchens gar kein Problem
darstellen dürfte. Da nur eine Verwertung des Männchens geschützt ist.

Das Männchen in ein Logo einbauen darf man nicht.
Es – egal in welcher Form – darstellen oder in ein Layout einbauen
um es darzustellen darf man dagegen schon.

Das ist meine – juristisch nicht verwertbare – Meinung ;)
 
Das Männchen in ein Logo einbauen darf man nicht.
Es – egal in welcher Form – darstellen oder in ein Layout einbauen
um es darzustellen darf man dagegen schon.

Also du meinst quasi die Verwendung als Bildzitat, bspw. zur Illustration eines Artikels zum Ampelmann ist erlaubt, eine künstlerische Verwertung, also wenn quasi ein neues selbständiges Werk entsteht nicht?

Vor kurzem gab ein Gerichtsurteil zur Verwendung von Musiksamples in eigenen Musikstücken. Dazu hieß es in der Pressemitteilung des BGH:

"Nach § 24 Abs. 1 UrhG darf ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

Notfalls muss dann ein Gericht entscheiden, ob der Abstand zum ursprünglichen Werk groß genug ist, damit es als selbständig angesehen werden kann.
 
Achso, hm...
D.h. jedes Foto einer geschützten Sache darf nicht verwendet werden? Selbst wenn ich höchstpersönlich sämtliche Rechte an dem Foto hätte? :kopfkratz:

fox78

...du darfst jedes "urheberrechtlich geschütze werk" fotografieren, das "permanent" in der öffentlichkeit ausgestellt ist.

...."temporär ausgestellte werke", darfst du nur mit der Zustimmung der Urhebers fotografieren. Beispiel: Christo > verhüllter Reichstag. Oder auch die bunten Bären, die zeitweilig in den Berliner Strassen standen.
 
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TE, ließ dir doch mal den Link in #5 durch und überlege dir wozu du das Ampelmänchen verwenden wolltest. Die Rechte beschränken sich ja immer auf die Verwendung einer Sache in einem bestimmten Zusammenhang.
 
TE, ließ dir doch mal den Link in #5 durch und überlege dir wozu du das Ampelmänchen verwenden wolltest. Die Rechte beschränken sich ja immer auf die Verwendung einer Sache in einem bestimmten Zusammenhang.

Markenrechte hat er wohl an sämtlichen Produktgruppen außer denen, die dem damaligen Gegner vom Gericht zugesprochen wurden.

Wenn ich nun aber davon ausgehe, dass meine Verwendung in ein selbständiges künstlerisches Werk mündet und mit der Drucksache keine finanziellen Interessen verfolgt werden, bin ich doch eigentlich aus dem Schneider, oder?
 
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