Lies dir doch in Ruhe die Vertragsbedingungen durch und dann entscheidest du. Wie ich das sehe, findest du die aktuellsten Regelungen hier:
https://www.apple.com/de/legal/sales-support/applecare/appmacde.html.
Persönlich würde ich es wohl nicht machen, v.a. aus den von
@maccoX bereits genannten Gründen.
- Im ersten Jahr nimmst du die Garantie in Anspruch, das sollte kein Problem sein.
- Im zweiten Jahr nimmst du die Gewährleistung in Anspruch, denn solange es ein Material- oder Herstellungsfehler ist, sollte diese m.E. (ohne ein Experte in solchen Sachen zu sein!) greifen.
Was machst du im dritten Jahr? Ohne den Plan zahlst du die Reparatur einzeln. Gehen wir aber mal davon aus, du hast den Plan. Was könnte passieren?
Du lässt das MacBook versehentlich fallen? Nicht abgedeckt. Du verschüttest dein Glas Wasser/Tee/Kaffee über den Mac? Nicht abgedeckt. Du reinigst deinen Bildschirm mit Desinfektionsmittel und zerstörst die oberste Schicht? Nicht abgedeckt. Dein Batterie hält nicht mehr so lang, hat aber noch über 80% Kapazität? Nicht abgedeckt. Du hast große Kratzer am MacBook oder auch im Bildschirm, sonst funktioniert es aber noch? Nicht abgedeckt.
Der einzige Fall, in dem der Plan greift, sind die Material- und Herstellungsfehler, die bis zum 2. Jahr m. E. von der Gewährleistung in Deutschland abgedeckt sind (solange du nachweisen kannst, dass diese bereits beim Kauf vorhanden waren, was bei Material- und Herstellungsfehlern ja wohl meist der Fall sein sollte).
Hier einige Auszüge aus den Vertragsbedingungen zu dem, was ich gerade geschrieben habe:
3. Was ist abgedeckt?
3.1 Hardwareservice
Zur Geltendmachung eines Anspruchs während der Abdeckungsdauer informieren Sie Apple darüber, dass (i) ein Material- oder Herstellungsfehler an dem abgedeckten Produkt aufgetreten ist, oder (ii) die Fähigkeit der Batterie des abgedeckten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) ihrer Originalspezifikation beträgt.
4. Was ist nicht abgedeckt?
[...]
(b)
Unfälle, unsachgemäße Behandlung, Fehlbedienung, Kontakt mit Flüssigkeiten, Feuer, Erdbeben oder andere äußere Einwirkungen,
(c) den
Betrieb des abgedeckten Produkts in einer Art, die nicht der vom Hersteller im Benutzerhandbuch beschriebenen zulässigen oder beabsichtigten Nutzung (siehe www.apple.com/support/country) für das abgedeckte Produkt entspricht, oder
[...]
(v)
Äußerliche Schäden am abgedeckten Produkt, insbesondere Kratzer, Dellen oder beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen;
(vi)
Verschleißteile wie beispielsweise Batterien, soweit sie nicht unter die Abdeckung für Batterien gemäß dem APP für Mac oder dem APP für Apple TV fallen oder soweit der Defekt nicht durch einen Material- oder Herstellungsfehler verursacht wurde;
[...]
(viii)
Fehler, die durch normale Abnutzung oder in sonstiger Weise durch normalen Verschleiß des Produkts verursacht wurden.
Zusammengefasst ist eben so die Frage, ob es dir 200€ wert ist, dass ein Material- oder Herstellungsfehler vorliegen könnte, den du erst nach dem 2. aber vor dem 4. Jahr Benutzung bemerkst. Klar, bei den neuen M1 Modellen könnte so etwas der Fall sein, aber falls das ein Serienfehler ist (wie es bei den Tastaturen mal der Fall war), würde ich auf ein Austauschprogramm hoffen; das Gehäuse an sich hat ja eine bewährte Bauform.
Edit: Wobei auch ich das Ganze am Kaufpreis festmachen würde und da ist die Grenze wohl sehr individuell.