Als Texter nur Texten?

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Adis

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Hallo,

hört sich jetzt vielleicht blöd an die Frage. Aber darf ich als Texter nur Texten?

Ein Kunde will jetzt nämlich, dass ich ihm einen kompletten Flyer erstelle, also Text und Design. Damit meine ich, dass das Design sich hauptsächlich auf den Hintergrund bezieht. Es ist also nichts Großes.

Darf ich dass als freier Texter überhaupt miteinrechnen? Oder soll ich einfach mein Honorar für den Text etwas erhöhen, so dass des Design auch noch mit drin wäre?


gruß Adis
 
Wer oder was sollte dagegen sprechen?
Fast alle Freien müssen mal über ihr eigentlichen Fachgebiet hinausgehende Tätigkeiten machen. Fotografierende Grafiker oder textende Illustratoren sind ganz normal, zumal, wenn man als EinzelkämpferIn arbeitet.
Oder versteh ich die Frage nicht?
 
Ich denke, dass Du ruhig kreativ werden solltest. Natürlich darfst Du als
Texter auch Design machen, schliesslich ist Designer kein geschützter
Begriff. Wenn Du es draufhast: Mach es. Du kannst auch in der Rechnung
entsprechende Leistungen in Sachen Design so erwähnen.

:)


P.S. : Willkommen bei MacUser! ;)
 
Meinst Du, ob das Finanzamt eine Rechnung von Dir akzeptieren würde, in der Design als Posten auftaucht?
Oder hast Du den verminderten Umsatzsteuersatz und befürchtest, dann für das Finanzamt – oder die KSK? – nicht mehr als Künstler zu gelten?
Oder dass Dir irgendeine Kammer Schwierigkeiten machen würde, oder das Gewerbeaufsichtsamt?
Du müsstest Deine Frage genauer stellen.
 
Danke erstmal an alle.

Die Frage ging so ziemlich in genau die Richtung wie Krill sie verstanden hat.

Ich meinte ob ich als Freier Texter auch Sachen von anderen "Freien" machen darf. Also wie Krill oben schon erwähnt hat, ob ich als Texter designen darf und es dann auch dementsprechend abrechnen.

Ob ich jetzt genau genommen in die Rechnung schreiben darf.
xxx Euro Text
xxx Euro Design

Bekomme ich dann mit irgend einer Stelle, Finanzamt vor allem Probleme, auch wegen der verminderten Umsatzsteuer.

Sorry wenn es grad net richtig klappt mit dem erklären, bin seit Donnerstag wach ..... aber des ist eine andere Sache.


gruß Adis
 
das Fia freut sich wenn es einnahmen hat.
ne du kannst durchaus, und man sollte es auch transparent für den kunden machen, es
je nach rubrik /dienstleistung genau so schreiben:
xxx Euro Text
xxx Euro Design

warum solltest du nicht die arbeit von anderen freien machen. genau genommen fällt das alles unter mediendienstleistung. und wenn morgen ein kunde will, das du ausserdem noch ein webdesign mit kleinem QT Imagefilm erstellen sollst, so kann es dir keiner verbieten einen film zu drehen, ihn zu schneiden und ins webcontent einzubinden. Und da kannst du alle Posten auch einzeln deklarieren.

Bis ja schon lustig Adis :D noch taufrisch, nicht wahr ?! ;) aber Dein Anstand spricht für Dich ! Alles Gute !! und einen guten job !!!
 
Zu dem Steuerproblem gab es an dieser Stelle schon einige Diskussionen.
Das Problem der USt. lösen einige so, dass sie die künstlerischen (z.B. Text) und die gewerblichen (z.B. Layout) Leistungen auch mit unterschiedlichen Steuersätzen berechnen. Mein Steuerberater warnt mich allerdings vor dieser Praxis, weil seiner Erfahrung nach das Finanzamt dann die Anerkennung als Künstler gleich ganz zurückzieht. Diese Frage wird also offensichtlich regional unterschiedlich streng gehandhabt, vielleicht erkundigst Du Dich bei Deinem Finanzamt.

Wenn das aber so häufig gar nicht vorkommt in Deiner Berufspraxis, würde ich eher überlegen, die Rechnung in solchen Fällen "künstlerisch" zu formulieren. (Auch als ehrliche Haut, die Du ja zu sein scheinst.) Wenn Du also z.B. als Rechnungsposition schreibst "als Datei auf CD gebrannt" würde wohl niemand beim Finanzamt auf die Idee kommen, Jahre später bei einer Buchprüfung den Flyer zu verlangen und nachzukontrollieren, wie genau der aussieht.
Und selbst wenn: Die Grenzen zwischen gewerblicher und künstlerischer Leistung sind in diesem Bereich fließend und man kann lange drüber diskutieren, ob es nicht auch eine künstlerische Leistung ist, den Text anschliessend in Form zu bringen. (Ich finde, ja.) Aber ich glaub nicht, dass sich bei einem, wie Du schreibst, ziemlich kleinem Auftragsumfang jemand überhaupt diese Mühe machen will.

Ich würde an Deiner Stelle mal grundsätzlich ein paar Formulierungen überlegen, die nicht nach Gewerbe klingen, und auf die Du in Deinen Rechnungen immer zurückgreifen kannst. Steuerberater nennen das "gestalten", es ist bei uns in der Branche absolut üblich.
Wenn Du mehr dazu lesen willst: Guck mal mit "Suchen" dieses Forum durch, da gibt es einige informative Beiträge mit guten links.

Ich schliesse mich volksmac an mit seinen guten Wünschen für Deinen Job.
 
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