Als Kleinunternehmer 17500 überschritten - Hilfe.

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gutenacht

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Hallo,

im Oktober 2008 habe ich mein Unternehmen gegründet. Im Jahr 2008 gab es keine Einnahmen. Im Jahre 2009 hatte ich Einnahmen und habe die Grenze von 17.500 € überschritten. Im Jahr 2010 habe ich aber weiterhin Rechnungen OHNE Mwst. geschrieben. Natürlich versehentlich.

Was mache ich nun? Will ja nun auch keine Umsatzsteuer nachzahlen.. Kann ich alle Kunden anschreiben aus dem Jahr 2010 und eine neue Rechnung mit Mwst. ausstellen?

LG
gutenacht
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

hierzu solltest Du Dich ausschliesslich an Steuerberater/Juristen wenden. Nur die können Dir eine verbindliche/Sachkundige Antwort geben. Alles andere hier wäre Kaffeesatzlesen, da das ganze sehr oft von Feinheiten abhängt. Das Geld für einen Steuerberater ist eh sinnvoll investiert und kann voll abgesetzt werden.
 
Danke dir. Hab ich.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe auch erst rechnungen ohne mwst geschrieben, meine steuerberaterin meinte im laufe des jahres, ich sollte wechseln und die mwst ausweisen. ich habe dann bei allen alten rechnungen die mwst ausgerechnet und den kunden in rechnung gestellt. allerdings habe ich mit denen vorher telefoniert und ihnen die lage erklärt. da meine menge der rechnungen überschaubar war und ich gut mit den kunden zurecht kam, lief das auch alles glatt. wobei dazu zusagen wäre, es waren alles geschäftskunden, die auch die mwst abführen, und somit war es denen egal. bei privatkunden hätte ich mich das nicht getraut.

du kannst also deine kunden fragen, ob sie dir noch die mwst nachzahlen oder du zahlst sie aus eigener tasche.
dein netto bleibt übrigens gleich, du schlägst die mwst drauf.

sprech das aber vorher mit deinem steuerberater ab!
 
Danke dir. Hab ich auch vor. Die Frage ist jetzt nur, ob das überhaupt rein rechtlich geht mit den "Rechnungen überarbeiten"? Schließlich würde sich ja der Netto Betrag ändern bzw. im Nachhinein geringer ausfallen....

...nun, du kannst aber ja über die Ausgaben, die zu versteuernden Einnahmen "steuern" .... Du kannst z.B. in 2009 Rücklagen gebildet haben, für Investitionen in 2010 ..... und somit deine "zu versteuernden Einnahmen" deutlich reduzieren.
 
soweit ich das noch im kopf habe spielen die ausgaben speziell bei der mwst keine rolle, sobald deine einnahmen über 17500 liegen, mußt du mwst abführen
 
Wenn Deine Kunden ebenfalls Vorsteuer-abzugsberechtigt sind, dann sollte denen das egal sein, da sie die Mwst ja nichts kostet, ist bei denen ein durchlaufender Posten.
Schwieriger ist es bei Vereinen oder bei anderen Unternehmen, bei denen die Mwst in die Kosten eingeht (Versicherungen z.B.), weil die halt die mwst nicht von Fin.-Amt zurückbekommen.
 
...nun, du kannst aber ja über die Ausgaben, die zu versteuernden Einnahmen "steuern" .... Du kannst z.B. in 2009 Rücklagen gebildet haben, für Investitionen in 2010 ..... und somit deine "zu versteuernden Einnahmen" deutlich reduzieren.

DAS geht defintiv nicht! Das UStG kennt keine Ausgaben!
 
Nur als Tip, wenn auch etwas spät:

Ich bin auch Kleinunternehmer, also nicht MwSt.pflichtig. Dieses Jahr komme ich vermutlich
über die mag. 17.500 Grenze und bin deshalb verpflichtet ab NÄCHSTEM JAHR mit der MwSt.
rumzuhantieren, aber nicht rückwirkend dieses Jahr. Also no Panic, man kann ja schließlich
nicht von einem Unternehmer verlangen, am Anfang des Jahres den ganauen Jahresumsatz
zu kennen...
 
bei uns gehts erst ab 30.000,- los :kopfkratz:

17.500,- ist ja noch Taschengeld :crack:
 
Rückwirkend ist wahrscheinlich nichts zu befürchten :)
 
...nicht nur nix zu befürchten, sondern gar nicht zwingend:

lt. Gesetz muss im 1. Jahr nach (!) der Überschreitung der
Kleinunternehmergrenze von 17.500€ und nicht vorher die
MwSt. ausgewiesen werden. Es ist genau so und nicht
anders.

Das dumme ist, dass man immer nur ein ganzes Jahr nehmen
kann. Wenn man also - ohne es zu merken - letztes Jahr schon
mehr umgesetzt hat und dieses Jahr schön weiter ohne MwSt.
rumhantiert hat, dann muss man nachträglich alle Posten
versteuern... Aber nur dann.

Deshalb, aus weiser Vorraussicht, weiss ich, dass ich vermutlich
nächstes Jahr reif für die große Abrechnungsnummer bin und
mach mich - allerdings nur fiktiv - bereits jetzt damit vertraut!

Schlau was...
 
Natürlich sollte man hier einen Steuerberater fragen – ich persönlich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass man vor Ablauf der Jahresfrist zu einer Umstellung gezwungen ist bzw. noch bei den bisher erstellten Rechnungen nachfordern muss.
 
Ist man nicht - erst mit Beginn des nächsten Jahres.

Unbedingt beachten, dass die 17500 für das Jahr aufgerechnet gelten. Meldest du dich im Dezember selbstständig nach §19 und verdienst 2000 Euro Brutto, rechnet das Finanzamt das aufs Jahr auf, sodass ab Januar die USt ausgewiesen werden muss.
 
Oh, alter Thread, sorry. Bin noch neu :)
 
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