Als Freiberufler in anderen Bereichen aushelfen?

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Hallo,
ich bin neben meinem studium als gestalter freiberuflich tätig (kleinunternehmer). jetzt hat mich ein bekannter gefragt ob ich bei einem job aushelfen könnte der nicht im inferntesten etwas mit gestaltung zu tuen hat. das ganze läuft auf rechnung, sind ca 10std und ich komme etwa auf ca 150,- dabei. könnte das probleme mit dem finanzamt geben?
 
[...], sind ca 10std und ich komme etwa auf ca 150,- dabei. könnte das probleme mit dem finanzamt geben?[...]

Außer, dass du dich unter Wert verkaufst, könnte es dazu führen, dass du deine finanzamtliche Anerkennung als Freiberufler verlierst.
Es sei denn, die Arbeit für deinen Bekannten ist ebenfalls künstlerisch/konzeptionell und nicht gewerblich.
 
Um nicht genauso wie vermutlich mein Vorgänger mit Halbwissen zu glänzen, würde ich dir raten, es beim Finanzamt zu erfragen. ;)

Generell würde es mich schwer wundern, wenn du wegen einer einmaligen Aktion Schwierigkeiten bekommen solltest.
Als Angestellter verliere ich ja auch nicht meinen Status, wenn ich nebenher Rechnungen schreibe. Und meine Erfahrung ist, solange es sich im Rahmen hält und immer alles brav versteuert wird, passiert gar nichts.
Du könntest ja auch eine freiberufliche und eine gewerbliche Tätigkeit ausführen, die miteinander nichts zu tun haben. Es wäre mir neu, dass man sich für eine Tätigkeit entscheiden muss.
 
Um nicht genauso wie vermutlich mein Vorgänger mit Halbwissen zu glänzen, würde ich dir raten, es beim Finanzamt zu erfragen. ;)

Schönen Dank auch. Selbst lange Freiberufler gewesen.
Und ja, ein Ausrutscher reicht, um dir die Freiberuflichkeit aberkennen zu können.

Er meint ja, ob er mit seiner Steuernummer, auf der er freiberuflich tätig ist,
auch eine Rechnung für eine andere, möglicherweise gewerbliche Tätigkeit schreiben kann.
Und da ist die Antwort schlichtweg: Nein, wenn du nicht mit dem Finanzamt in Konflikt kommen möchtest.

Nix mit Halbwissen...
 
Sorry, ich wollte dir nicht auf die Füße treten, deswegen ja "vermutlich".
Allerdings bekomme ich bei solchen Diskussionen immer wieder mit, dass die, die es tatsächlich mal wussten, es unwissend nicht mehr wissen, weil sich jährlich etwas ändert ...
und dass auch gerne mal von "freiberuflich" gesprochen wird, wenn gar nicht wirklich freiberuflich gemeint ist. Viele verwechseln "nebenher selbständig arbeiten" mit freiberuflich.
Und ich bekomme es ständig bei meiner Steuerberaterin mit, die selbst kaum hinterher kommt mit den Änderungen und Neuerungen.
Nix für ungut.
 
Ich weiss ja nicht, welche Art von Tätigkeit du da ausführst, aber ein Merkmal eines Gewerbes ist ja die Nachhaltigkeit und die ist bei 10 Stunden einfach nicht gegeben.

Folglich musst du diese Einkünfte auch gar nicht erklären. Dann schreibst du deinem Bekannten halt ne Quittung, damit er was für die Buchhaltung hat und gut ist.
 
und dass auch gerne mal von "freiberuflich" gesprochen wird, wenn gar nicht wirklich freiberuflich gemeint ist. Viele verwechseln "nebenher selbständig arbeiten" mit freiberuflich.

Ist ja kein Thema… ich war allerdings natürlich davon ausgegangen, dass der Threadersteller "freiberuflich" meint, wenn er "freiberuflich" sagt.
Da er sich aber auch nicht zu den Tätigkeiten, die er da aushilfsweise ausführen möchte, geäußert hat, bleiben wir bei Mutmaßungen.
 
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