Aktuell: iPhone-Cracks und MacUser.de

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Riddeck

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Threads/Posts zum unrechtmäßigen SIM-Lock entfernen beim iPhone, wie auch bei anderen Mobiltelefonen, und zur Nutzung dieser Geräte sind nicht gestattet.

Threads/Posts zu Programmen, die geeignet sind, den SIM Lock unrechtmäßig zu entfernen, sind nicht gestattet (Name, Tips, Hinweise, Anleitungen).

Insofern Jailbreak-Programme in der Lage sind, einen SIM-Unlock durchzuführen, gelten diese Regeln entsprechend.

Entsprechende Threads/Posts werden kommentarlos geschlossen und/oder gelöscht.
Das MU-Team behält sich bei Verstößen gegen diese Regeln das Recht vor, den betreffenden User-Account dauerhaft zu sperren.


Da es immer wieder zu Fragen kommt, warum der Standpunkt des MU-Teams so ist, wie hier formuliert, einige Erläuterungen:

SIM-Unlock

Es gibt in Deutschland keine gerichtliche Entscheidung zur privaten SIM-Lock-Entfernung.

Diese gibt es, was den gewerblichen Handel angeht ("SIM-Lock Leitsatzentscheidung" des Bundesgerichshofes vom 9. Juni 2004 (AZ: I ZR 13/02).

Es gibt aber rechtliche Einschätzungen, auf denen die Entscheidung des MU-Teams im wesentlichen ruht.

In der MacUp 4/2008, S. 22, legt Rechtsanwalt Prof. Dr. Gero Himmelsbach seinen Standpunkt dar.
...
SIM-Crack strafbar?
Wer die SIM entsperrt, greift in ein Software-Prpgramm ein, welches urheberrechtlich geschützt ist. Gesetzlich geregelt ist im Urheberrechtsgesetz das Verbot der Beseitigung technischer Sperren (§ 95 a UrhG) zur Verhinderung digitaler Kopien. Das Verbot der Beseitigung von Schutzvorkehrungen schließt auch rein private Zwecke mit ein. Man macht sich dann aber nicht strafbar.

Strafvorschriften wie Leistungserschleichung (§ 265 a StGB) oder Computerbetrug (§263 a StGB) können dennoch verletzt werden. Dabei ist es von Bedeutung, dass die Beseitigung der SIM-Sperre zu einem Mehrwert auf Kosten des ursprünglichen Providers führen soll. Die Staatsanwaltschaft kann also Ärger machen; verfolgt wird die Tat aber nur auf Antrag.

Der Eingriff auf die SIM-Karte ist noch aus einem anderen Grund rechtswidrig: Das Urheberrecht verbietet grundsätzlich jeden Eingriff in eine Software, selbst wenn sie nicht mir einer Schutzfunktion versehen ist (§ 69 c UrhG). Wer die SIM-Karte crackt, riskiert deshalb Ansprüche auf Unterlassung oder Schadenersatz. Strafbar ist das jedoch nicht.

Eine weitere Einschätzung findet sich hier:
http://www.it-recht-kanzlei.de/iphone-t-mobile-sim-lock-trennung.html
Wer ohne Zustimmung des Rechteinhabers die Software des iPhones verändert, kann vom Rechteinhaber aufgefordert werden, die manipulierte Software zu vernichten (§ 69 f UrhG). Er kann darüber hinaus gemäß § 97 UrhG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden und bei Verschulden auf Schadensersatz. Strafbar allerdings ist die Entfernung des SIM-Locks und der Einsatz des iPhone mit einer SIM-Lock-freien Telefonkarte für den Benutzer/Eigentümer nicht, soweit dies ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt (§ 108b UrhG). Die gewerbs- oder außerprivate Entfernung des SIM-Locks oder die Werbung mit Entfernungstools ist dagegen strafbar.
Das MU-Team hat sich auf Grund dessen dazu entschieden, Threads/Posts zum Thema SIM-Unlock nicht zu dulden. Es ist dabei unerheblich, dass es für den privaten Bereich keine gerichtliche Entscheidung gibt. Sobald nur eine rechtliche Einschätzungen zum Ergebnis kommt, dass ein unrechtmäßiges Entsperren verschiedene Rechtsverstöße darstellt, ist es zum Schutz des Forums notwendig, entsprechend zu handeln. Dabei geht es nicht darum, was jeder für sich macht. Es geht um die sog. außerprivate Entfernung des SIM-Lock (darunter fällt das Forum hier) oder die Werbung mit Tools dafür. Dies wird als strafbar eingeschätzt.
Dazu kommt, dass die Entfernung des SIM-Lock das Ziel hat, einen Mehrwert auf Kosten des ursprünglichen Providers zu erzielen.

Jailbreak
Hier ein weiteres Zitat von Prof. Dr. Gero Himmelsbach
Software-Lücken nutzen
Anders sieht es aus, wenn man Schlupflöcher in der Software nutzt, ohne in diese einzugreifen. Das lässt sich auch durch AGB nicht verbieten. Denn hier erfolgt keine Manipulation der Software. Urheberrechtliche Regelungen greifen deshalb nicht. Wer auf diesem Wege sein Gerät z.B. für weitere Anwendungen öffnet, kann rechtlich nicht belangt werden.

Dass es dabei Probleme bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen geben könnte, sollte jedem bewusst sein.
Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.
 
MU-Mitglied Shat hat einen interessanten und informativen Beitrag verfasst, den wir Euch nicht vorenthalten wollen:

Diese Adapter stellen ständig Anfragen an das Netz, um nicht die Verbindung zu verlieren.
Die Technik wird quasi überflutet mit Daten deines Handys.

Normalerweise geschieht sowas nur, wenn größere Events stattfinden o.Ä. - eben wenn viele Leute auf einem Fleck sind und Handys dabei haben.
Hat der Provider nun ständig massiven Traffic in der Technik, obwohl die Ursache zuerst einmal nicht entdeckt werden kann, werden Techniker drauf angesetzt. Diese verfolgen das dann und schauen, woher der Datenverkehr kommt.

Stößt man dann auf dein Handy, wird deine IMEI im jeweiligen Netz ausgesperrt. Das heißt, du könntest mit diesem Gerät nie wieder O2 nutzen.
Die Kosten für die Techniker etc. können dir natürlich auch in Rechnung gestellt werden.

Ich zitiere hier einmal einen Post auf iphone-notes.de (ich kopiere es deshalb, da dort unlock-adapter genannt werden, was hier im Forum leider nicht erwünscht ist. deshalb kein direkter link) :
Zitat:
Zuerst muss man allerdings verstehen wie das Netzwerk das uns die Telefondienste bereitstellt funktioniert, bzw. wie wir uns dort einloggen nachdem wir unsere PIN eingegeben haben. Wer aber an dieser Stelle eine genaue fachliche Erklärung erwartet sollte besser woanders nachlesen.

Es sind in einem Mobiltelefon zwei sehr wichtige Nummern hinterlegt. Zum einen die IMEI, zum anderen die IMSI.

Die IMEI dient dazu jedes Endgerät eindeutig zu identifizieren.

Die IMSI dient wiederum der eindeutigen Identifizierung eines jeden Netzteilnehmers und ist auf der jeweiligen SIM Karte gespeichert. Während sich die IMEI fest im Gerät befindet. Beide Nummern sind EINMALIG.

Bevor ich jetzt das Problem schildere welches entsteht im zusammenspiel von SIM und *SIM erkläre ich noch kurz die IMSI.

Diese Nummer setzt sich aus dem Mobile Country Code (MCC / 3 Zeichen) sowie dem Mobile Network Code (MCN / 2-3 Zeichen) sowie dem MSIN oder Mobile Subscriber Identification Number MSIN welche aus maximal 10 Zeichen besteht.

Diese Nummern werden immer dann weitergegeben wenn ein Teilnehmer sich in sein Netzwerk einbuchen möchte, der Fachman spricht hier von einem Handover oder Handshake. In diesem Vorgang wird dem Netzwerk die IMEI sowie die IMSI gesendet. Die Daten werden dann vom System überprüft und der Teilnehmer in eine von drei Listen eingeordnet die Festlegen ob er Telefonieren, angerufen oder gar nichts darf.

Und genau in diese Bresche springen die sogenannten “Added SIM devices”.

Um das Baseband eines iPhones nutzen zu können senden diese dem Gerät sobald es die IMSI verlangt die MCC 001 sowie die MNC 01 und versetzen so das Baseband in den Testmodus. Das iPhone 2G hat hier dann noch mal ein zweites mal nach der Nummer gefragt um diese dann an den Netzbetreiber zu übermitteln und das Gerät einzubuchen. Hier kam dann auch die Stärke der Added SIMs zum tragen die Blitzschnell über den Chip schalten konnten welche IMSI wann benötigt wird.

Das iPhone 3G hingegen fragt nur einmal und puffert diese Nummer dann einfach. Kommt es also zum Handover wird schlichtweg die falsche Nummer an den Provider übergeben. Die IMSI die das iPhone 3G dann weitergibt kann das Netzwerk nicht verarbeiten und geht erstmal von einem Roaming Kandidaten aus. Zum anderen wird das Handover immer wieder und wieder von der Unit gesendet und führt so zu einem Overhead traffic, denn das Netz kann ja nichts mit der IMSI anfangen. Hier kommt es nun zu einer Kettenreaktion, das Netz such nach großen Veranstaltungen in der Nähe bzw. sieht in einer Datenbank nach. Staumeldungen etc. werden abgefragt. Und die nebenliegenden Zellen verstärken die Sendeleistung automatisch.

Zum anderen verschleiert man noch seine Identität und macht sich damit auch nach geltendem Recht strafbar. Ob bisher ein Mobilfunkbetreiber ernst gemacht hat und eine Strafanzeige gestellt hat ist mir nicht bekannt.

Wenn man sich diese Dinge nun mal betrachtet, ist es dann verwunderlich das ein Netzbetreiber eine IMEI abstellt bzw. auf die schwarze Liste setzt?

Und da viele Betreiber Global Player sind kann man davon ausgehen das eine solche IMEI sich auf vielen Blacklists wieder finden lässt.

Ich möchte damit keinesfalls vom kauf eines iPhones abraten. Sondern nur darauf hinweisen sich kurz hinzusetzen und darüber nachzudenken ob es besser ein freies Gerät sein soll.

Besser ist es in den Ländern zu kaufen wo es das Gerät ohne SIM oder Net Lock zu kaufen gibt.

Es handelt sich natürlich um einen höheren Betrag aber der Ärger der einem erspart bleibt ist denke ich mehr Wert.
 
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