AGG - Wann gilt das, und für wen?

carstenj

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Hi,

vorneweg: Ich finde, Menschen sollten bei gleicher Tätigkeit und Qualifikation das gleiche Gehalt bekommen, egal welchen Geschlechts, welche Hautfarbe, Alter etc.

Mir geht es um diese Artikel:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/gehalt-unterschiede-bundesarbeitsgericht-101.html
https://verfassungsblog.de/endlich-gleicher-lohn-fur-alle/#:~:text=Das%20Equal%2DPay%2DUrteil%20des,Arbeit%20und%20gleicher%20Qualifikation%20haben.

Frau verdient weniger, findet das raus, klagt, gewinnt, bekommt Entschädigung. Was wäre jetzt aber gewesen, wenn 5 Leute angefangen wären, mit einer unterschiedlichen Gehaltsrange, unabhängig vom Geschlecht, und sie läge irgendwo in der Mitte? Und welche Rechte habe ich als Mann, wenn ein Kollege mehr verdient, bei ähnlicher Tätigkeit und Qualifikation?

Und wie sieht das in der Praxis aus: Ein Mann bekommt 3500 angeboten, will aber 4500, bekommt diesen dann auch. Eine Frau fängt an, bekommt direkt 4500 geboten, will diese aber nicht sondern fordert 5k. Die Stelle muss unbedingt besetzt werden, und es bewerben sich nicht viele. Dann bekommt sie mehr, und welche Rechte hätte er, wenn er das rausfindet? Und ab wann lohnt sich eine Klage? 3,5k statt 4,5k ist ne Hausnummer, aber was wäre wenn er "nur" 100 Euro mehr bekommen würde? Wäre das auch schon ein Vergehen gewesen? Natürlich müssen das Gerichte klären, aber für mich sieht das nach der Büchse der Pandora aus.

Nochmal: Ich bin für gleiche Gehälter, aber wenn das so läuft, gibt es überhaupt keinen Spielraum mehr, und der AG MUSS die Gehälter im Vorfeld veröffentlichen, sonst ist das doch völlig absurd. Stellenanzeigen, je nach Quali das Gehalt nennen, und dann schauen, wie viele Leute sich bewerben. Und das muss dann in der EU komplett und einheitlich passieren.
 
An sich finde ich das gar nicht so schlecht.
Bei tarifgebundenen Arbeitgebern ist das ja auch nicht anders.
Das Geschacher ums Gehalt wird dann wohl in Zukunft wegfallen, oder die Jobbeschreibungen werden spezifischer.
Im Prinzipt schreit das förmlich nach Tarifverträgen.
 
Bei tarifgebundenen Arbeitgebern ist das ja auch nicht anders.
Doch, leider schon. Sollte es zwar nicht sein, aber die Realität ist anders. Ich selber habe mal in einem Betrieb nach TVÖD gearbeitet, da waren, bei gleicher Tätigkeit, Leute in unterschiedliche Gruppen eingeteilt, mit der Begründung: Das sind Altverträge aus dem alten BAT und wurden so übernommen. Was ist denn das für ein Argument?

Und Leute, die nach mir anfingen, hatten sogar noch eine niedrigere Gruppe bekommen.
 
Das sind Altverträge aus dem alten BAT und wurden so übernommen. Was ist denn das für ein Argument?
Nennt sich "Bestandschutz".
Das ist aber auch der einzige Grund für soetwas.

Und Leute, die nach mir anfingen, hatten sogar noch eine niedrigere Gruppe bekommen.
Bei gleicher Tätigkeit? Dann hat der Personalrat gepennt.
Im TVöD ist eine Tarifautomatik eingebaut. Wir man nach der falschen Entgeltgruppe bezahlt, lässt man das halt von einem Gericht feststellen.
Hat sich der Arbeitgeber im die andere Richtung geirrt, kannten das auch tun, wäre aber dumm.
 
Ja, wusste ich damals nicht und würde heute auch anders damit umgehen. Aber gut, seis drum.
 
Ja, wusste ich damals nicht und würde heute auch anders damit umgehen. Aber gut, seis drum.
Alles Gut. Bin selber im Personalrat eines TVöD-Arbeitgebers und manchmal entsetzt was woanders so läuft.
Es gibt auch noch einen anderen Punkt, der für unterschiedliche Bezahlung sorgen kann: der Fachkräftemangel. Es gibt eine mögliche Zulage bei Neueinstellungen. Da muss man dann als jemand der schon länger dabei ist, über eine Halteprämie reden. Aber auch das ist alles geregelt und nicht frei verhandelbar. Dummerweise weiss man als Bewerber meist nicht, ob es eine größere Anzahl Konkurrenten gibt, oder ob man quasi alleine ist.
Leider sind auch viele Bewerber extrem schlecht vorbereitet und lassen dieses Thema einfach so über sich ergehen.
 
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