AGBs der Photographenhandwerks

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hugo_hugo

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AGBs der Photographenhandwerks (Ausfallhonorar)

Hallo Kollegen,

ich beitze die AGBS des Bundesanzeigers für das Photographenhandwerk. Die reichen mir aber nicht aus, weil das Ausfallhonorar da nicht ausführlich angesprochen wird. Ich habe in Erinnerung mal and anderer offiziellen Seite eine richtige Staffelung gesehen habe ( zB 24 Stunden vorher Absage = 50%, 12 Stunden = 100%) Kennt jemand die ABGs und weiß wo ich die herbekomme.

UND: Kann ich die AGBs umschreiben wie ich sie für meinen Betrieb benötige?

Danke und Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Die AGBs einfach so umschreiben ist nicht drin. Du darfst den Kunden grundsätzlich nicht schlechter Stellen als das Gesetz es tut ;)

Ausfallhonorare dürfen IMHO 50 % des Ursprungshonorars betragen....lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren.
 
Hmmm, und wo findet man was offizielles?
 
UI, Danke erstmal, da werde ich mich mal durchkämpfen.

Weiß noch jemand ob es,was Ausfallhonorar für Fotografen angeht, auch irgendwo was geschrieben steht?
 
ich kann dir hierfür die freelens-agb empfehlen.
 
Eine gute Unterstützung bei Vertragswerken findet
man beim PYRAMIDE-Verlag – Bücher und CDs mit
Vertragsformularen – für Designer etc. zum Beispiel
„Designers' Contract”

auch sehr empfehlenswert deren Newsletters

Gruss Jürgen
 
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