Ärger mit iMac Käufer bei eBay

ich hätte ihm garnicht jetzt im nachhinein erst angeboten, den imac wieder zurückzunehmen !!!!!
 
MacBook Pro schrieb:
Hey Chilie, wo sitzt dein Käufer?
Vielleicht wohnt jemand von uns in der Nähe und schaut sich das mal an, dann sehen wir schnell wie seriös der Typ ist.

Mal ruhig Blut, dass nimmt ja hier "Formen" an :rolleyes: :D
 
REALMoritz schrieb:
Vielleicht lief das Update ja nicht richtig. Weil wenn er das Update machen konnte, lief ja scheinbar der Rechner...
Gruß Moritz

So sehe ich das auch. Wenn du ihn hättest täuschen wollen und der Rechner schon vorher kaputt gewesen sein soll, wie soll dann der Bruder die Software aktualisiert haben?

Das zeigt doch völlig klar: Bei Empfang lief der iMac, dannach hat der Bruder an ihm "rumgedoktort", was zur Folge hatte, dass der Rechner nun nicht mehr läuft.

Damit wäre die Sache für mich gegessen, Rücknahme oder ähnliches würde ich auf keinen Fall anbieten.

Lehn dich zurück und warte es ab. Ein Anwalt will auch zuerst kohle sehen bevor er handelt. Meiner Meinung nach gibt er in seiner eigenen mail zu, dass der Rechner nach Empfang lief. Was dannach passierte, entzieht sich ja völlig deiner Verantwortung.

"auslachen", das war noch der wirklich beste Tipp hier in diesem Thread...
 
chillie schrieb:
Das hängt wohl von der Versicherung ab und wie oft man diese in Anspruch nimmt (eben wie jeder Versicherung).

Nur ist halt nicht jeder Mensch rechtschmutzversichert.
 
Nee nee... sowas möchte ich nicht - ich hab eigentlich bisher immer all Probleme einfach und ohne Streß lösen können. Wahrsch. wäre das Problem schon gelöst wenn die erste Mail nicht so ausgefallen wäre - aber bin eben stur, gerade bei solchen Sachen.
Naja - hab was gelernt - einen iMac G5 verkauft man besser nicht, der erste Käufer ist abgesprungen, der erste eBay Käufer hat nie überwiesen und jetzt das. :)
 
Mach dir mal keine Sorgen!

Er hat sogar selbst zugegeben, dass der Rechner nach dem Empfang
lief! Richterherz, was willst du mehr??
Schließlich kann man einen Rechner ja nicht so "programmieren", dass
er dann bei einer Installation kaputt geht.
So ein Schwachsinn!

Also lehn dich mal entspannt zurück. Lass dich nicht drauf ein. Der
probierts halt mal...
 
Vielen Dank an euch alle ... bin schon wieder entspannt, direkt nach nem fast 12 Std. Arbeitstag hat mir das den Rest gegeben. Morgen gehts erstmal in die Berge!
 
chillie schrieb:
Ich habe ihm mitgeteilt das der Mac bei Gefahrenübergang OK war und das ich gerne bereit bin den iMac bei bezahltem versicherten Versand zurückzunehmen, wenn von einem unabhängigen Apple Techniker festgestellt wird das es sich um einen Transportdefekt handelt.

Ich hoffe jedenfalls nur für dich, dass du dir mit diesem voreiligen Zugeständnis nicht selbst nen Strick gedreht hast...

... aber mach dir erstmal keinen Kopp. Abwarten und Tee trinken.
 
MacBook Pro schrieb:
Hey Chilie, wo sitzt dein Käufer?
Vielleicht wohnt jemand von uns in der Nähe und schaut sich das mal an, dann sehen wir schnell wie seriös der Typ ist.

hey vorsicht, der typ hat turnschuhe gr. 45,5 gekauft-ist wahrscheinlich 17,5 m gross !!:D
viel glück

fritz
 
Hab' dem die 5 Euro überwiesen und nie wieder was gehört...

Was mich zu dem Schluss bringt, dass die Regierung mal endlich dafür sorgen sollte, dass nicht jeder DEPP ins Netz darf! :)
 
fritzomatic schrieb:
hey vorsicht, der typ hat turnschuhe gr. 45,5 gekauft-ist wahrscheinlich 17,5 m gross !!:D

Mumpitz, das sind doch Kinderschuhe. ICH habe Größe 48!
 
fritzomatic schrieb:
hey vorsicht, der typ hat turnschuhe gr. 45,5 gekauft-ist wahrscheinlich 17,5 m gross !!:D
viel glück

fritz

Und noch Trainingsanzüge und Pullis ab Größe L. Vielleicht hat er sogar noch einen älteren Bruder?? :hehehe:
 
chillie schrieb:
(..) und das ich gerne bereit bin den iMac bei bezahltem versicherten Versand zurückzunehmen, wenn von einem unabhängigen Apple Techniker festgestellt wird das es sich um einen Transportdefekt handelt (könnte ja sein, Haarriss am Logicboard - hatte das schonmal bei nem eBay verkauf, da lies sich das Problem aber ohne Drohungen und innerhalb 3 Tagen lösen). (...)

Das würde ich erstmal überhaupt nicht anbieten. Wenn es ein Transportschaden sein sollte, muss er sich an DHL wenden und die wickeln das direkt mit ihm ab. Ansonsten zeigen seine Mails doch nur, dass eine Drohkulisse aufgebaut werden soll (dazu nicht mal sehr professionell). Wer so laut schreit, hat nichts zu bieten. Melde erstmal die nicht bezahlten Versandkosten an ebay, der Rest klärt sich sicher auch bald.
 
kenn ich, durch so einen scheiss ist man tagelang schlecht drauf und man könnte platzen.... die idee mit dem was trinken und urlaub hört sich optimal an, ich würds auch entspannt sehen, leider futter für die anwälte...
wobei hunde die gleich mit dem anwalt drohen, klagen doch bekanntlicherweise nicht...
 
:rolleyes: Aber schon witzig, wie rigoros dein Käufer sich in seinen Aktionen absichert:
Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden dass gemäß dem Fernabsatzgesetz kein Widerrufrecht besteht. Außerdem muss ich Sie darüber informieren, das laut der neuen Richtlinien vom Verkäufer keinerlei Haftung übernommen wird bei Verlust der Ware, oder jegliche Beschädigung durch den Transport der Deutschen Post AG bzw. des beauftragten Unternehmen!

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=290034591903
 
Hallo,

ich als "Anwaltsmann" (Pendant zur Zahnarztfrau aus der Werbung :D ) kann da nur sagen: Immer schön locker bleiben, im Zweifel bis zum ersten Anwaltschreiben warten (das kommt in 90% der Fälle eh nicht) und dann sich ebenfalls Rechtsbeistand besorgen.

Zwischenzeitlich sollte mann keinen großartigen Mailverkehr vom Zaun brechen, sachlich und bestimmt Argumentieren und nur Tatsachen beschreiben.

Übrigens halte ich heutzutage neben der Haftplichtversicherung, einen guten Rechtsschutz für die einzigen wirklich wichtigen Versicherungen, die der Mensch haben sollte.

Bin gespannt, wie es weiter geht... :cool:

KC
 
gerri schrieb:
:rolleyes: Aber schon witzig, wie rigoros dein Käufer sich in seinen Aktionen absichert:


http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=290034591903
Nur schade, das der BGH zwischenzeitlich festgestellt hat, dass es sich bei Ebay-Verkäufen eben nicht um eine Versteigerung gemäß §312d Abs. 4 Nr. 5 BGB handelt, und das Fernabsatzgesetz seit fast 4 Jahren nicht mehr selbstständig existiert....

Den Abschnitt kann er auch gleich in der Pfeife rauchen.

Edit: Verkäufe zwischen Privatpersonen sind ohnehin keine Verträge gemäß §312b, als Privatverkäufer kann man sich den Ausschluss des Widerrufsrechts also eh' sparen. Wichtig ist nur ein wirksamer Ausschluss der Gewährleistung.

Snoop
 
NNNNNEEEE, so habe ich das nicht gemeint ;) - ist doch kein Problem wenn man um die Ecke wohnt nachzuschauen was der Rechner hat, beim ersten Start kann man schon sagen was der Typ gemacht hat. :D
 
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