Änderung der Nebenkostenabrechnung für 2006 kommt jetzt erst. Muss man zahlen?

alexxus

alexxus

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
27.08.2006
Beiträge
2.803
Reaktionspunkte
43
Ahoi,

habe letztes Jahr die Nebenkostenabrechnung meiner letzten Wohnung für den Zeitraum 2005-2006 bekommen und auch bezahlt... Nun ist dieses Jahr ein Brief ins Haus geflattert, dass sich die HV bei der NKA geirrt hat und will deshalb von mir nochmal 35 € haben... Hab ich erstmal nicht beachtet, nun schreiben sie aber schon wieder, dass sie das Geld haben wollen (bis übermorgen?!)...

Ich bin der Meinung gehört zu haben, dass diese Forderung obsolet ist und ich deshalb nichts zahlen muss.. Nur finde ich im BGB keinen Paragraphen, der dies untermauert... Eine Freundin ist derselben Meinung und die hat mal in einer HV gearbeitet...

Ich mein, 35 € sind nicht wirklich viel aber ich hab kein Geld zu verschenken...

Problem ist auch, dass die noch meine Kaution haben, die jetzt im April an mich ausgezahlt werden soll... Können die da spirenzchen machen und sich weigern, die Kaution auszuzahlen?

Wäre nett, wenn mir jemand ein Tipp (wohlmöglich einen §) geben kann, damit ich denen morgen einen netten Brief schreiben kann... :)

Vielen lieben Dank!

Alex
 
Musst du nicht zahlen. Ist zu spät, steht sogar so im BGB.
 
Vielen Dank an beide! :thumbsup:

Fehlt mir nurnoch der Paragraf...
 
§ 556 Abs. 3 S. 3 BGB
 
Keine Korrektur des (auch positiven) Abrechnungsergebnisses
Der Vermieter darf eine bereits erteilte Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der 12-monatigen Frist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht mehr zum Nachteil der Mieters ändern, so der BGH mit Urteil vom 12. Dezember 2007. Dies gelte selbst dann, wenn die Abrechnung ein Guthaben für den Mieter aufweist. Damit ist auch eine Korrektur des Abrechnungsergebnisses zumindest bis zur Höhe der bereits geleisteten Vorauszahlungen nicht mehr möglich. Der Sinn des Ausschlusses von Nachforderungen nach Ablauf der Abrechnungsfrist bestehe darin, dass dem Mieter zeitnah die Möglichkeit gegeben werden müsse, eigene Zahlungsverpflichtungen oder Ansprüche überblicken zu können, so das oberste Gericht.
Quelle:http://www.pro-wohnen.de/Betriebskostenabrechnung-Nachforderung.htm
 
Denk auch dran das Dir die Zinsen für die Kaution auch zustehen, und zahlen mußt Du nicht mehr.
 
Vielen lieben Dank an Alle, die sich die Mühe gemacht haben! :)

Hab den Damen und Herren jetzt ein Fax geschrieben...
 
Zurück
Oben Unten