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Bricht man sich wirklich ein Bein ab, wenn man die wenigen Minuten für das Bezahlen einer Tankfüllung ein Stück Stoff vor Mund und Nase trägt?
 
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Verordnungen eines Bundeslandes sind rechtlich nicht höhergestellt als EU-Recht und somit gegenstandslos, weshalb Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO hier nicht greift.
 
Bricht man sich wirklich ein Bein ab, wenn man die wenigen Minuten für das Bezahlen einer Tankfüllung ein Stück Stoff vor Mund und Nase trägt?

Wird wirklich jemand sterben, wenn man es lässt?
 
Bricht man sich wirklich ein Bein ab, wenn man die wenigen Minuten für das Bezahlen einer Tankfüllung ein Stück Stoff vor Mund und Nase trägt?

Wenn man es aus gesundheitlichen Gründen nicht kann, ja. Ein gesunder Mensch kann es sich nicht vorstellen.

Bricht sich jemand, der im Rollstuhl sitzt was ab, wenn er nur mal für 2min aufsteht? Achso, das kann er ja nicht. 😉
 
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Habe die App heute morgen schon installiert und fühle mich richtig sicher damit.
Spaß beiseite. Natürlich wird die in unserer Familie installiert und das sind nicht wenige. Leider kann ich die ganzen „ah ich weiß nicht“, „da wird man ja verfolgt“, „der Staat weiß dann wo ich rumlaufe“ etc und Verschwörungsmenschen überhaupt nicht verstehen. Bin vielleicht zu alt dazu.
Die verstehe ich auch nicht. Vor allem da diese Kritik vorzugsweise aus Systemen kommt in der mit wirklicher Überwachung Geld verdient wird und die selben Leute das freiwillig nutzen :D

Datenschutz ist hier wirklich kein Argument. Nutzlosigkeit schon eher!
 
Dem Mod, der hier feudeln darf, wünsche ich eine Extraportion von dem, was ihn dabei am Besten unterstützt. :drink:
 
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Die eigentliche Freiheit liegt doch darin, selbst zu entscheiden, ob ich die App installieren will oder nicht...
Genau, und deshalb ist die Diskussion hier doch hilfreich.
Viele haben nicht den technischen Background um das potenzial/Risiko einschätzen zu können.


dass meine Stammkneipe [...] mich gerade nur reinlässt, wenn ich bereit bin, sie gegen die DSGVO verstoßen zu lassen (Adresse angeben), und das bin ich nicht.

Infektionsschutzgesetz schlägt nunmal DSGVO.
Wobei ich selbst auch noch nicht sicher bin in wie weit das Rechtlich schon geklärt ist...
 
Wenn man es aus gesundheitlichen Gründen nicht kann, ja. Ein gesunder Mensch kann es sich nicht vorstellen.

Bricht sich jemand, der im Rollstuhl sitzt was ab, wenn er nur mal für 2min aufsteht? Achso, das kann er ja nicht. 😉

Wer sein Auto betanken kann, kann keine Maske aufsetzen? Weil er keine Arme hat? Und jemand mit Beatmungsgerät geht dann tanken und riskiert das Ganze? Ok.
 
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Infektionsschutzgesetz schlägt nunmal DSGVO.

Die verpflichtende Angabe und Aufbewahrung (!) der persönlichen Daten ist nicht im Infektionsschutzgesetz, sondern in Verordnungen geregelt. Verordnungen sind genau das.
 
Wird wirklich jemand sterben, wenn man es lässt?
Weiß man nicht, aber es sorgt auf jeden Fall für viel zu viel unnötige Spannung und gestreßt sind die Menschen doch sowieso gerade bis Anschlag.

Wenn man es aus gesundheitlichen Gründen nicht kann, ja.
Dann hat man einen Schrieb vom Arzt und es gibt keine Diskussion, ganz einfach.
Das Beispiel mit dem Rollstuhlfahrer ist extrem unpassend.
 
Wobei ich selbst auch noch nicht sicher bin in wie weit das Rechtlich schon geklärt ist...

Diese ganzen Auflagen stehen rechtlich auf sehr wackeligen Beinen. Und es gibt div. Fälle, wo gegen ein Verstoß gegen irgend eine Vorgabe Einspruch eingelegt wurde, und das ganze danach eingestellt wurde. Die Quelle hierzu darf ich (glaube ich) nicht öffentlich stellen...
 
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Also ich habe die App installiert und lasse sie natürlich auch auf dem iPhone, denn ich empfinde es für wichtig einwenig Eigenverantwortung zu zeigen.
Ich spreche ausdrücklich für mich. ;)
 
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Dann hat man einen Schrieb vom Arzt und es gibt keine Diskussion, ganz einfach.

Den hat man, zu Hause, ja, Es gibt weder eine Pflicht zum Mitführen, noch gibt es in Bayern überhaupt mehr eine Pflicht für diesen Schrieb.

  1. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung, aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.

Quelle: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf
 
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Mit der Begründung könnte man auch die Bundesliga verbieten.
Quatsch, niemand wird dahin gezwungen, aber der Tankwart und seine Angstellte haben sich diesen Kunden nicht rausgesucht und sollten da noch mehr Leute gewesen sein, waren die in der Situation vermutlich auch nicht entspannt.
 
Es ist nicht meine Pflicht, Kunden zu entspannen.
 
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Dann hat man einen Schrieb vom Arzt und es gibt keine Diskussion, ganz einfach.
Das ist doch ganz einfach:

Den hat man dabei, wenn man in Ruhe tanken möchte.
Wenn man einfach nur ein armes Würstchen ist, das sich in Internetforen damit brüsten möchte, seinen Tankwart verklagt zu haben, hat man den nicht dabei.
 
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Wenn man einfach nur ein armes Würstchen ist, das sich in Internetforen damit brüsten möchte

Was genau erhoffst du dir eigentlich davon, hier alles und jeden einmal durchzubeleidigen? Stehen Mädels neuerdings drauf?
 
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