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Da mir ein ähnlicher Fall bekannt ist, möchte ich mal die Urteilsbegründung zugunsten des Käufers kurz zusammenfassen bzgl. Gewährleistung. Die Beweispflicht die sich nach 6 Monaten umkehrt, bedeutet definitiv nicht eine Beweisführung des Käufers in technischer Sicht (was ja zu 99,9 % unmöglich wäre), dass der Mangel schon vorher bestand hatte, sondern vielmehr das kein grobfahrlässiges Einwirken des Käufers zu dem Mangel führte. Da ansonsten das Recht der 2 jährigen Gewährleistung ad absurdum führen würde. Warum sich der Handel quersttellt liegt klar auf der Hand. Bei den Margen die ein Applehändler (auch andere) besitzen, müsste der Händler erst wieder ca. 8 Displays verkaufen um den durch die Reparatur oder Austausch entstandenen Verlust auszugleichen.
Apple hält sich natürlich mit 1 Jahr Garantie fein raus, was natürlich betriebswirtschaftlich ein hervorragender Schachzug ist. Für den Händler und Kunden ärgerlich.
Aber man darf nie vergessen: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand." Oder auch bei Apple Produkten? (sorry musste einfach sein)
Apple hält sich natürlich mit 1 Jahr Garantie fein raus, was natürlich betriebswirtschaftlich ein hervorragender Schachzug ist. Für den Händler und Kunden ärgerlich.
Aber man darf nie vergessen: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand." Oder auch bei Apple Produkten? (sorry musste einfach sein)