AC+ Austauschgerät - Neue Gewährleistung?

picknicker1971

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Wie sieht da eigentlich mit der Gewährleistung aus, wenn man im Rahmen eines AC+-Schadens ein Austauschgerät bekommt?
Normalerweise hat man ja auf Ersatzteile/Reperaturen Gewährleistungsansprüche. Jetzt geht zu Ende der AC-Zeit mein Akku in die Knie (<80%) und wird über AC+ "getauscht", aber ich erhalte ein Austauschgerät.
Habe ich auf das Austauschgerät die gesetzliche Gewährleistung?
z.B. Wenn dieses nach kurzer Zeit (eventuell ausserhalb des AC+ Zeitraums des original Geräts) Probleme am Display hat. Das (Neu)Gerät ist dann 3 Monate alt
 
Nein, Gewährleistung richtet sich nach dem ursprünglichen Kaufdatum. Du bekommst bei Apple aber 90 Tage auf das Ersatzteil bzw. in deinem Fall Ersatzgerät.
 
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Semi-OT
Gewährleistung richtet sich nach dem ursprünglichen Kaufdatum
Interessant für manch eine/n Schweizer Macuser/in dürfte an dieser Stelle sein, dass das Schweizer Recht vorsieht, dass die Gewährleistung (in der CH gewissermassen mit Garantie gleichzusetzen, da hier keine Umkehr der Beweislast besteht) auf ein repariertes/ersetztes/ausgetauschtes Objekt wieder 2 Jahre (Reset auf Anfang) beträgt*; direkt bei Apple hat man, wie korrekterweise genannt und auch den entsprechenden Supportwebsites zu entnehmen ist, 90 Tage Garantie; was man im Ernstfall aber entsprechend anfechten kann.

*vgl.: Klick.
 
Ursprung ist immer das Kaufdatum.
Nach einem Austausch oder einer Reparatur erhält man allerdings darauf 90 Tage Support.
Es zählt der länger wirkende Anspruch.

Man kann den Anspruch auf Gewährleistung/Garantie also wenn man am letzten tag ein gerät reparieren lässt maximal um 90 Tage verlängern.
 
Ursprung ist immer das Kaufdatum.
Nach einem Austausch oder einer Reparatur erhält man allerdings darauf 90 Tage Support.
Es zählt der länger wirkende Anspruch.

Man kann den Anspruch auf Gewährleistung/Garantie also wenn man am letzten tag ein gerät reparieren lässt maximal um 90 Tage verlängern.
Jain.
So wie ich das verstehe (auch noch mal recherchiert), kann Apple die Ansprüche für ein Austauschgerät in den AGBs selber bestimmen, wenn das im Rahmen der Garantie (hier AC+) getan wird.
Und das beantwortet auch meine Frage.

Generell ist es aber so, dass ein Austauschgerät innerhalb der Gewährleistung wieder volle 2 Jahre Gewährleistung bekommt.
 
Generell ist es aber so, dass ein Austauschgerät innerhalb der Gewährleistung wieder volle 2 Jahre Gewährleistung bekommt.
Das wage ich wirklich zu bezweifeln.
Im besten fall bekommst du 90 Tage mehr als das Ursprungsgerät.

Und diese 90 Tage sind von Apple und haben meines wissens keine gesetzliche Grundlage.
 
dass ein Austauschgerät innerhalb der Gewährleistung wieder volle 2 Jahre Gewährleistung bekommt.
Das wage ich auch stark zu bezweifeln. Zumindest was die Garantie angeht gibt es mind. die 90 Tage Funktionsgarantie von Apple oder die ursprüngliche Garantie ab Kauf, je nachdem was „später“ ausläuft.
 
Generell ist es aber so, dass ein Austauschgerät innerhalb der Gewährleistung wieder volle 2 Jahre Gewährleistung bekommt.
Das stimmt so nicht ... nur bei einer Ausnahme: Erkennt der Verkäufer den Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen. Dann hat man gemäß § 212 BGB erneut zwei Jahre Zeit, einen Ansprüche geltend zu machen. Allerdings wird dem Verkäufer in der Regel nicht nachzuweisen sein, dass er anerkannt habe. Beruft er sich nämlich darauf, bloß aus Kulanz gehandelt zu haben, beginnt die Frist nicht erneut zu laufen. Gleichen gilt auch wenn eine Versicherung oder Garantie greift. Diese startet die Verjährungsfrist der Gewährleistung nicht neu.
 
Das wage ich auch stark zu bezweifeln. Zumindest was die Garantie angeht gibt es mind. die 90 Tage Funktionsgarantie von Apple oder die ursprüngliche Garantie ab Kauf, je nachdem was „später“ ausläuft.
Ich habe auch nicht von Garantie gesprochen.
Wird ein Gerät in der Gewährleistung (und nicht als Kulanz) ausgetauscht, hat man wieder volle 2 Jahre Gewährleistung.

https://www.bild.de/ratgeber/leben-...raeteaustausch-verlaengert-55210722.bild.html
 
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