Das rechtliche Problem sehe ich nicht. Es besteht freie Meinungsäußerung (klar mit Einschränkungen).
Es kann aber keine rechtliche Handhabe geben gegen eine Liste, in der Konsumenten lediglich vermerken, CD XY ist mit einem Kopierschutz versehen!
Es ist ja weder (ersichtlich) mit einem Aufruf zum Boykott versehen, noch mit denunzierenden Äußerungen.
Es ist reine Information.
Was die Leser dann daraus machen, ist deren Sache (siehe Stiftung Warentest und Verbraucherschutzvereine).
Wenn dann noch ein User darauf verweist, dass CD XY seinen Mac kaltgestellt hat, so ist diese Information sogar wichtig und kann andere vor Schaden bewahren.
Wenn Du so argumentierts, muss man den Forumsmitgliedern auch verbieten, in ihren Postings URL's zu veröffentlichen!!!
Also dass kanns doch nicht sein.
Grüße
Bodo