Absetzen von Equipment etc.

cgp

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Weis jemand von euch was man effektiv absetzen kann und auf welche zeit? (kann man auch gleich alles absetzen?)

Beispiel:

ibook 1.33 ghz
sony laptop
cad-grafikkarte und andere pc-hardware
bürokrimskrams (briefumschläge usw.)
fahrtkosten
kosten für telefon (handy)
bücher zu software
fahrtkosten (ausland)
rechnungen von anderen freelancern (programmierung usw.)
 
Hai cgp!

Laptops und komplette PCs musst Du aktivieren, sprich mit in Dein Betriebsvermögen aufnhemen und kannst die dann abschreiben. Z.Zt. beträgt die Abschreibungsdauer für PCs 4 Jahre.

Grakas und anders Zubehör, welches eine ehemals vorhandene Graka (oder Zubehör) ersetzt, kannst Du sofort abschreiben.
Zubehör, was hinzukommt, sprich z.B. externe Festplatte als BU, musst Du je nach Wert als GWG (geringwertiges Anlagegut) zu Deinem Anlagevermögen buchen, oder es liegt unter der Grenze, dann kannst Du es als PC Bedarf auch sofort abschreiben.

Der andere Kram, Büromittel, Telefonkosten(! Nicht das Telefon an sich), Bücher, Fahrtkosten kannst Du natürlich sofort absetzen.
Bei Rechnungen von Dritten an Dich kommt es drauf an, ob Du Umsatzsteuermeldepflichtig bist oder nicht. I.d.R. kannst Du diese RGs auch gleich absetzen. (Ausser Du kaufst ein Programm für die Firma, was mehrere T€ kostet, das muss wie die PCs aktiviert und über Jahre abgeschrieben werden.)

Das ist nur ein grober Überblick, ich empfehle dringend mit einem Steuerberater zu sprechen. Da gibt es in jeder Stadt Vereine, die Dich sehr günstig beraten (frag mich jetzt nicht, wie das heisst, k.A.! ;))

HTH
 
Jabba schrieb:
Da gibt es in jeder Stadt Vereine, die Dich sehr günstig beraten (frag mich jetzt nicht, wie das heisst, k.A.! ;))
Die heißen "Lohnsteuerhilfe-Verein". Die beraten aber nur Privat-Personen - Selbstständige oder Firmen dürfen sie nicht.

ad
 
Ad, alter Posting-Schinder! :D
Jo, sowas mein ich. Aber die gibt es auch für "Neustarter", sprich, für welche die sich gerade selbständig machen!
 
admartinator schrieb:
Die heißen "Lohnsteuerhilfe-Verein". Die beraten aber nur Privat-Personen - Selbstständige oder Firmen dürfen sie nicht.

War das nicht über eine Einkommensgrenze geregelt?
 
Jabba: 4 Jahre lang PC's abschreiben? Echt so lange? Mir klingelt da irgendwie eine "3" in den Ohren wenns darum geht. Irre oder täusche ich mich? :D
 
hab eigentlich auch drei jahre im kopf... abewr sowas aendert sich ja
staendig. bei bueromoebeln sinds mittlerweile sogar acht oder zehn jahre.

:(
 
Compis 3 Jahre war mal :(
Jetzt die neuen wieder 4 Jahre, so ist mein aktueller Stand, so wurde es bei meinem letzten Abschluss gebucht.

Lasse mich aber gerne durch ein fundierte Aussage eines besseren belehren. :)
 
danke für die vielen postings hehe

also der pc ist nicht direkt "komplett" ;) immer wieder aufgestockt so gesehen ne anzahl von einzelkomponenten.

steuerberater hab ich schon "ja" aber der is eben ein wenig teuer... der macht bei mir eben nur die bilanz, ust. voranmeldung bekomm ich selbst noch so hin.



eine frage hätte ich noch :)

fahrzeuge können doch auch abgeschrieben werden, nun meine frage

was ist da genau als "kfz" gemeint bzw. definiert

theoretisch müsste es doch auch möglich sein motorräder abzuschreiben (wenn kein 4rädriges kfz vorhanden ist) kfz ist doch eigentlich kfz...
 
Jesses, meinst du nicht, dass du langsam im falschen Forum bist? ;)
 
vielleicht hatte hier ja schon einer die problematik :)
 
eigentlich gibt es saetze ab denen die sachen über einen längeren zeitraum abgesetzt
werden müssen. ich hab grob irgendwas mit 800 euro in erinnerung. einzelteile die billiger
sind aber nur in verbindung mit einem teureren geraet verwendet werden können müssen
unter umstaenden auch über mehrere jahre abgesetzt werden (beispielsweise ram für
nen rechner).

bin mir aber wirklich nicht sicher... frag am besten einfach mal nen steuerberater.
 
cgp schrieb:
eine frage hätte ich noch :)

fahrzeuge können doch auch abgeschrieben werden, nun meine frage

was ist da genau als "kfz" gemeint bzw. definiert

theoretisch müsste es doch auch möglich sein motorräder abzuschreiben (wenn kein 4rädriges kfz vorhanden ist) kfz ist doch eigentlich kfz...


das würde mich auch interessieren! mein auto hab ich mal ne weile von der steuer abgesetzt. da gibt es dann aber wiederum eine ganze reihe unterschiedlicher varianten. also firmenwagen oder privatwagen mit teilweiser nutzung für betriebliche zwecke oder so aehnlich. viel war es aber nicht was ich absetzen konnte...


:(
 
Jabba schrieb:
Compis 3 Jahre war mal :(
Jetzt die neuen wieder 4 Jahre, so ist mein aktueller Stand, so wurde es bei meinem letzten Abschluss gebucht.

Lasse mich aber gerne durch ein fundierte Aussage eines besseren belehren. :)

Beim Bundesfinanzministerium gibt's immer noch die AfA-AV-Tabelle mit Stand von 2001, da wurde AFAIK nix neues veröffentlicht: http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern/Betriebspruefung-.663.15472/Artikel/index.htm Und da stehen Computern mit drei Jahren AfA drin.

@microboy
Alles bis 410 Euro plus Märchensteuer kann als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe vollständig abgesetzt werden, wenn es denn für sich allein einzeln nutzbar ist. Alle Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 410 Euro plus Mehrwertsteuer betragen, müssen über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden (AfA = Abschreibung für Abnutzung). Bei der Abschreibung kannste generell zwei verschiedene Methoden wählen - linear oder degressiv. Bei linearer Abschreibung wird immer derselbe Teil abgeschrieben, bei degressiver Abschreibung sinken die abzuschreibenden Anteile im Laufe der zeit. Ein Wechsel von degressiv zu linear ist einmal möglich, umgekehrt (linear zu degressiv) geht nicht.

Kleiner Tipp: Guckt Euch mal die Ansparabschreibung an (§ 7 EStG). Hier kann man schnell in den Genuss von 20 % zusätzlicher Abschreibung kommen. Z.B. in 2004 schnell noch eine Rücklage für die Anschaffung eines Computers in 2005 in Höhe von 1 Euro bilden, die in 2005 auflösen und dann ruck-zuck 20 % Sonder-AfA in Anspruch nehmen. So kann man leicht den neuen Mac im ersten Jahr zu 53 % abschreiben ... Info: http://www.steuernetz.de/homepages/buchfuehrung_bilanz/pt/archiv/PT052.html
 
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