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Das Amtsgericht Frankfurt am Main verhandelt seit Dienstag über eine
«Online-Demonstration», mit der «libertad.de» im Jahr 2001 den Server der
Lufthansa kurzzeitig lahm gelegt hat. Dem Initiator Andreas-Thomas Vogel,
Inhaber der Website «libertad.de», wird Nötigung und Aufruf zu Straftaten
vorgeworfen.
Laut Anklage hatten sich im Juni 2001 etwa 13.000 Personen an einer
virtuellen Blockade des Lufthansa-Internetportals beteiligt, zu der
«libertad.de» aufgerufen hatte. Sie demonstrierten damit gegen die deutsche
Abschiebepraxis und die Beteiligung der Lufthansa daran.
Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob das Versammlungsrecht
auch auf Online-Demontration angewandt werden kann. Der Angeklagte
hatte eine Einstellung des Verfahrens gegen Schuldeingeständnis abgelehnt
- weil er auf dem Recht auf Internet-Demonstrationen beharrt.
«Online-Demonstration», mit der «libertad.de» im Jahr 2001 den Server der
Lufthansa kurzzeitig lahm gelegt hat. Dem Initiator Andreas-Thomas Vogel,
Inhaber der Website «libertad.de», wird Nötigung und Aufruf zu Straftaten
vorgeworfen.
Laut Anklage hatten sich im Juni 2001 etwa 13.000 Personen an einer
virtuellen Blockade des Lufthansa-Internetportals beteiligt, zu der
«libertad.de» aufgerufen hatte. Sie demonstrierten damit gegen die deutsche
Abschiebepraxis und die Beteiligung der Lufthansa daran.
Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob das Versammlungsrecht
auch auf Online-Demontration angewandt werden kann. Der Angeklagte
hatte eine Einstellung des Verfahrens gegen Schuldeingeständnis abgelehnt
- weil er auf dem Recht auf Internet-Demonstrationen beharrt.