Abschiebepraxis: Prozess gegen Online-Demonstration

H

HAL

Das Amtsgericht Frankfurt am Main verhandelt seit Dienstag über eine
«Online-Demonstration», mit der «libertad.de» im Jahr 2001 den Server der
Lufthansa kurzzeitig lahm gelegt hat. Dem Initiator Andreas-Thomas Vogel,
Inhaber der Website «libertad.de», wird Nötigung und Aufruf zu Straftaten
vorgeworfen.

Laut Anklage hatten sich im Juni 2001 etwa 13.000 Personen an einer
virtuellen Blockade des Lufthansa-Internetportals beteiligt, zu der
«libertad.de» aufgerufen hatte. Sie demonstrierten damit gegen die deutsche
Abschiebepraxis und die Beteiligung der Lufthansa daran.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht die Frage, ob das Versammlungsrecht
auch auf Online-Demontration angewandt werden kann. Der Angeklagte
hatte eine Einstellung des Verfahrens gegen Schuldeingeständnis abgelehnt
- weil er auf dem Recht auf Internet-Demonstrationen beharrt.
 
Mal ganz abgesehen von der Rechtslage finde ich "Internetdemos" ganz einfach überflüssig. Erstens, weil kaum kontrollierbar und zweitens werden Dritte unfreiwillig in Mitleidenschaft gezogen.

Herr Vogel sollte für seinen Vorstoss nicht bestraft werden, jedoch ist eine eindeutige Aussage seitens der Gerichtsbarkeit notwendig, und das zügig, ohne Hin un Her.
 
Internet Demo :D

Es ist nunmal verboten Computer Systeme zu sabotieren, ob man das nun
durch hacken erreicht oder so wie Thomas Vogel...der Effekt ist der gleiche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kampagne richtet sich zunächst vor allem gegen die Deutsche Lufthansa, weil die deutsche Airline ihre Flugverbindungen in die ganze Welt für Abschiebungen zur Verfügung stellt und sich so zum willfährigen Handlanger der brutalen Abschiebepraxis macht.

die deportation class kampagne von "kein mensch ist illegal" hat die lufthansa damals in ziemliche erklärungsnöte gebracht, in der folge hat das unternehmen dann tatsächlich seine abschiebungsdienste reduziert. IMHO ein gelungenes beispiel, wie man mit kreativen ideen und einem runden konzept etwas bewegen kann. :cool:
 
Nun ja, Demos müssen eigentlich angemeldet werden. Und wenn man eine Internet-Demo anmelden wollen würde, die das erklärte Ziel hat, das Computersytsem bzw. die Server eines großen Unternehmen lahm zu legen, bezweifle ich, dass dies erlaubt werden würde. Das wäre genauso, als würden Tausende z.B. eines Kaufhauses blockieren. Eebenso ist es ja nicht erlaubt, einen Castor zu blockieren.
Die Thematik der Abschiebung ist eine andere, aber nicht jeder Zweck heiligt die mittel. Außerdem wenn man Lufthansa Vorwürfe macht, dann bitte auch den Unternehmen, die das Kerosin für die Lufthansa liefert und auch dem Autohersteller, dessen fahrzeug den Abzuschiebenem zum Flughafen gebracht hat.
 
Dogio schrieb:
Nun ja, Demos müssen eigentlich angemeldet werden.

was sagt uns der artikel der netzeitung?

«Libertad.de» hatte die Demonstration zuvor beim Ordnungsamt angemeldet.
Die Polizei war dadurch informiert, sah aber keinen Anlass zum Einschreiten.

Dogio schrieb:
wenn man Lufthansa Vorwürfe macht, dann bitte auch den Unternehmen, die
das Kerosin für die Lufthansa liefert und auch dem Autohersteller, dessen
fahrzeug den Abzuschiebenem zum Flughafen gebracht hat.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Autohersteller ist in diesem
Fall das selbe, wie ein Hersteller von Waffen. Selbiger kann auch nicht dafür
verantwortlich gemacht werden, was mit seinem Produkt gemacht wird.
 
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Hallo

Bravo. Den Mut zum Weiterziehen hätte ich nicht. Allerding: Falls zur Ausübung der Bürgerrechte das Internet bereit sein sollte, gilt es wohl die Anonoymität abzulegen. Dann riskiert der Online-Demonstrant auch Strafverfolgung, wodurch Teilnehmer abgeschreckt würden, die an der Sache eh nicht gross Interesse haben.

HALLOECHEN
 
Zuletzt bearbeitet:
HAL schrieb:
was sagt uns der artikel der netzeitung?





Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Autohersteller ist in diesem
Fall das selbe, wie ein Hersteller von Waffen. Selbiger kann auch nicht dafür
verantwortlich gemacht werden, was mit seinem Produkt gemacht wird.
Aber wenn es den Leuten um die Sache geht, dass solten sie bei der Wurzel ansetzen und nicht bei dem Werkzeug, dass die Lufthanse nun in diesem fall ist. Des Weiteren hat die Lufthansa nicht illegales gemacht. Und ich würde sagen, dass Abschiebungen nicht per se schlecht sind.
Die Frage ist, ob sie auch gesagt haben, wie eine Online-Dokumentation aussieht. Und was soll die polizei machen. Jeden der 15.000 Leute mit Waffengewalt vom Rechner wegholen?
So gesehen finde ich die Betrafung durchaus in Ordnung. Da ein aktives Eingreifen der Polizei kaum möglich ist, muss es halt über das gericht gehen und es muss eine abschreckende Wirkung entstehen.
Die Frage ist, wie kann eine friedliche Demo ohne Blockade im Internet aussehen?
 
Dogio schrieb:
Die Frage ist, ob sie auch gesagt haben, wie eine Online-Dokumentation aussieht.

Es ist davon auszugehen, dass angeben wurde, wo sich versammelt
wird. Das ist Pflicht beim Anmelden einer Demonstration. Wenn
überhaupt könnte der Einsatz der Blockadetools strafrechtlich
relevant sein.

Zum Thema Abschiebungen im Allgemeinen: Kein Mensch ist Illegal.

Dogio schrieb:
Aber wenn es den Leuten um die Sache geht, dass solten sie bei der Wurzel ansetzen und nicht bei dem Werkzeug, dass die Lufthanse nun in diesem fall ist. Des Weiteren hat die Lufthansa nicht illegales gemacht.

Das hat auch keiner behauptet. Allerdings könnte die Lufthansa Courage
zeigen und so etwas nicht durchführen. Davon ab ist die Lufthansa kein
willenloses Werkzeug, sondern bezahlter Dienstleister.


Dogio schrieb:
So gesehen finde ich die Betrafung durchaus in Ordnung. Da ein aktives
Eingreifen der Polizei kaum möglich ist, muss es halt über das gericht gehen
und es muss eine abschreckende Wirkung entstehen.

Abschreckende Wirkung? Damit sich Menschen nicht mehr auf Internet-
seiten versammeln? Und nebenbei: Die Demonstration war angemeldet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
HAL schrieb:
Allerdings könnte die Lufthansa Courage
zeigen und so etwas nicht durchführen.

Ja genau, vor allem weil die Lufthansa in ihrem Geschäftsfeld überhaupt nicht von politischen Entscheidungen abhänig ist ... ;)

Weiterhin ist es in meinen Augen stark zu bezweifeln, dass sich die Abschiebepraxis durch ein Nein der LH grundlegend ändert. Was nicht heissen soll, dass momentan alles korrekt gehandhabt wird ...
 
Ich finde den moralischen Hintergrund der Sache schon ok, aber nicht unbedingt die Art und Weise der "Demo".
Im Prinzip war das eine ganz normale "DOS"-Attacke, nur sogar offiziell und öffentlich.
Dass die nicht erlaubt ist, weiss wohl jeder, der schon einmal davon gehört hat.
Das ist Geschäftsschädigung, Nötigung...
Von daher finde ich das juristisch absolut nachvollziehbar, dass dagegen vorgegangen wird. Ich sehe keinen Zusammenhang zur Versammlungsfreiheit, wenn ein geplanter Angriff (sei es auch "nur" auf einen Server) stattfindet.
 
ricky2000 schrieb:
I
Im Prinzip war das eine ganz normale "DOS"-Attacke, nur sogar offiziell und öffentlich.

so gesehen ist eine Demonstration auf der Straße aber auch ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ;), ganz zu schweigen von den Einbussen der anliegenden Händler, weil die Laufkundschaft wegfällt.

Wenn die Demo angemeldet war, sollte es schwer sein, den Initiator zu bestrafen, da auch eine Verantwortlichkeit bei dem Ordnungsamt liegt.
Fraglich ist hier wahrscheinlich, ob die "DOS-Attacke" integraler Bestandteil der Demo, also unvermeidlich war, oder ob das eine zusätzliche Aktion war. Ging es gar nicht ohne die Attacke, dürfte eine Bestrafung schwer fallen.
Dann hat das Ordnungsamt wohl in Unkenntnis die Ausmasse der Genehmigung nicht abschätzen können. (hehehehe)

Ren
 
HAL schrieb:
Zum Thema Abschiebungen im Allgemeinen: Kein Mensch ist Illegal.
Das ist doch alt-linke Rhetorik und dürfte durch die reale Terrorismusbedrohung obsolet geworden sein.
Würdest du einem Terroristen Asyl gewären, quasi einem Staatsfeind?
Ich will ja nicht pauschalisieren, dass jeder abgeschoben werden soll, aber man sollte aiuch nicht pauschalisieren, dass niemand abgeschoben werden soll.
Beispielsweise ein Angehöriger einer terroristischen Vereiniung oder des organisieretne Verbrechens hat doch wohl die Gastfreundschaft eines landes missbraucht, oder nicht?
Ich hoffe, du schiebst mich jetzt nicht in die rechte Ecke, selbst die SPD und die Grünen sind wir eine vernünftige Einwanderungspolitik.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dogio schrieb:
Würdest du einem Terroristen Asyl gewären, quasi einem Staatsfeind?

HAL hatte von Menschen geschrieben, nicht von Terroristen. Grundsätzlich ist jeder Terrorist ein Mensch, aber nicht umgekehrt. Rechtlich ist die Sache somit einleuchtender ...

Und ausserdem: welcher Terrorist ist so blöd, und kommt als Asylant ins Land gerannt? :rolleyes:

Ach ja, bitte nicht vom Thema abdriften, wenn du über Abschiebungen diskutieren möchtest, eröffne bitte deinen eigenen Thread. :)
 
Ich finde, dass es sich bei der Aktion gegen die Lufthansa - obwohl ich auch gegen die derzeit gängige Abschiebepraxis bin - um mehr handelt als eine Demonstration. Es ist eine Blockade, die Schäden verursacht, und das wird von dem Recht auf freie Meinungsäusserung m.E. nicht gedeckt. Wenn derartige Aktionen im Internet keine Folgen für die Initiatoren haben, könnten sich beliebige Gruppen völlig mühe- und risikolos zusammentun und mit kleinstem Aufwand Verwüstungen anrichten. Auch bei kleinen Initiativen, Vereinen oder einfach nur bei Leuten mit mißliebiger Meinung. Unbequeme Webseiten kann man mit diesen Methoden ganz schnell mundtot machen. Würde man dies tolerieren, dann fiele ja auch ein Angriff Rechtsradikaler (die ja informatikmässig nicht blöd sind) auf Bürgerrechtsseiten unter den Begriff Demonstration und wäre somit gedeckt.
Ich sehe das Internet als wertvolles freies Informationssystem an, es muss vor selbstlegitimierten politischen Aktionen geschützt beiben.
 
HAL schrieb:
Zum Thema Abschiebungen im Allgemeinen: Kein Mensch ist Illegal.

nö. aber man kann sich illegal irgendwo aufhalten
 
Krill schrieb:
Ich finde, dass es sich bei der Aktion gegen die Lufthansa - obwohl ich auch gegen die derzeit gängige Abschiebepraxis bin - um mehr handelt als eine Demonstration. Es ist eine Blockade, die Schäden verursacht, und das wird von dem Recht auf freie Meinungsäusserung m.E. nicht gedeckt.

interessanterweise konnte die lufthansa den schaden bis heute nicht beziffern, und die aktion, von der sie im vorfeld wusste, war ihr egal. es geht um lediglich 8 (!) minuten server-down, kein hacking, kein trojaner-angriff, keine datenverluste. die staatsanwaltschaft wollte den fall wegen geringfügigkeit schon längst fallen lassen, wenn der angeklagte 50 euro bezahlen würde. das wäre aber einem schuldeingeständnis gleichgekommen, und schuldig fühlte sich der angeklagte nicht, weil er den für eine demonstration auf der straße vorgeschriebenen weg gefolgt ist und - zu recht, wie ich finde - nicht einsieht, warum im internet sondergesetze gegenüber dem recht außerhalb gelten sollten.

Wenn derartige Aktionen im Internet keine Folgen für die Initiatoren haben, könnten sich beliebige Gruppen völlig mühe- und risikolos zusammentun und mit kleinstem Aufwand Verwüstungen anrichten.

schon mal drüber nachgedacht, was auf der apple homepage passiert, wenn jemand hier einen "apple store down"-thread eröffnet? nach deiner argumentation dürfte derjenige dann auch von apple verklagt werden, wenn deren server lahmt.

Würde man dies tolerieren, dann fiele ja auch ein Angriff Rechtsradikaler (die ja informatikmässig nicht blöd sind) auf Bürgerrechtsseiten unter den Begriff Demonstration und wäre somit gedeckt.

vor dem gesetz müssen alle gleich sein. dass jedes recht auch missbraucht werden kann, ist noch lange kein grund, dieses recht für alle bürger einzuschränken oder gar abzuschaffen. dass bürger ihr recht auf freie meinungsäußerung ausüben, muss ein rechtstaat nicht nur aushalten, das zeichnet ihn sogar aus.

Ich sehe das Internet als wertvolles freies Informationssystem an, es muss vor selbstlegitimierten politischen Aktionen geschützt beiben.

was außerhalb des internets rechtens ist, darf im internet nicht strafbar sein. nicht um mehr, aber auch nicht um weniger, geht es in diesem prozess.
 
Meiner Meinung nach gibt es entscheidende Unterschiede zwischen einer Strassendemo un dem Lahmlegen eines Servers.
Im öffentlichen Raum "Strasse" werden die Demonstranten mit ihrer Meinungsäusserung wahrgenommen, die Strasse oder der Platz ist zwar vorübergehend nicht benutzbar, direkt geschädigt wird aber niemand, jedenfalls nicht absichtlich. Es geht nur darum, sich äussern zu können, ohne Medien im Rücken haben zu müssen. Das ist ein Grundrecht.
Das gesamte Internet ist ein öffentlicher Raum. Vogel kann seine Meinung in Foren frei äussern, auf seiner Site libertad.de sowieso. Er kann also unablässig demonstrieren und muss nicht den privaten Raum anderer dafür betreten.
Wenn er und seine Sympathisanten den Lufthansa-Server mit einer konzertierten Aktion an seiner eigentlichen Aufgabe hindern, dann ist das eine politische Aktion, die z.B. mit der Besetzung der Lufthansa-Zentrale für 10 Minuten vergleichbar ist. Das fällt nicht mehr unter das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit, sondern ist schlicht Hausfriedensbruch. Wurde er die Besetzung anmelden, würde sie nicht genehmigt. Von einem Sonderrecht zu sprechen, ist m.E. falsch - für das Internet und den öffentlichen Raum gelten die gleichen Regeln und Gesetze.

Umgekehrt möchte ich auch nicht, dass das Atomforum meine Website lahmlegt, weil ich ich Atomkraftgegner bin.
Wenn das als Grundrecht gewertet wird, würden alle Dämme brechen. Dann wird jeder jeden lahmlegen können. Die Dauer wäre egal - oder wie definierst Du, ab welcher Schadenshöhe aus einer "Demonstration" eine Nötigung wird?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Krill schrieb:
Er kann also unablässig demonstrieren und muss nicht den privaten Raum anderer dafür betreten.

eine homepage ist ein öffentlicher raum, genau wie das internet. eine homepage ist dazu gedacht, dass man sie besucht und benutzt, wie eine straße. NB: es geht hier nicht um irgendeinen geschützten members-only-bereich. eine öffentliche homepage ist kein privatbereich wie z.b. die eigene wohnung, daher hinkt dein vergleich mit dem "hausfriedensbruch".

Wurde er die Besetzung anmelden, würde sie nicht genehmigt.

lesen hilft. die demo wurde angemeldet und genehmigt.

für das Internet und den öffentlichen Raum gelten die gleichen Regeln und Gesetze.

so sollte es sein, und ich habe nichts anderes behauptet.

Die Dauer wäre egal - oder wie definierst Du, ab welcher Schadenshöhe aus einer "Demonstration" eine Nötigung wird?

ich muss gar nichts definieren - das regeln die bestimmungen, die bei einer demonstration zu beachten sind. sobald du sie anmeldest, erklärst du dich mit diesen bedingungen einverstanden.
 
Krill schrieb:
Meiner Meinung nach gibt es entscheidende Unterschiede zwischen einer Strassendemo un dem Lahmlegen eines Servers.
Im öffentlichen Raum "Strasse" werden die Demonstranten mit ihrer Meinungsäusserung wahrgenommen, die Strasse oder der Platz ist zwar vorübergehend nicht benutzbar, direkt geschädigt wird aber niemand, jedenfalls nicht absichtlich. Es geht nur darum, sich äussern zu können, ohne Medien im Rücken haben zu müssen. Das ist ein Grundrecht.
Das gesamte Internet ist ein öffentlicher Raum. Vogel kann seine Meinung in Foren frei äussern, auf seiner Site libertad.de sowieso. Er kann also unablässig demonstrieren und muss nicht den privaten Raum anderer dafür betreten.
Wenn er und seine Sympathisanten den Lufthansa-Server mit einer konzertierten Aktion an seiner eigentlichen Aufgabe hindern, dann ist das eine politische Aktion, die z.B. mit der Besetzung der Lufthansa-Zentrale für 10 Minuten vergleichbar ist. Das fällt nicht mehr unter das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit, sondern ist schlicht Hausfriedensbruch. Wurde er die Besetzung anmelden, würde sie nicht genehmigt. Von einem Sonderrecht zu sprechen, ist m.E. falsch - für das Internet und den öffentlichen Raum gelten die gleichen Regeln und Gesetze.

Umgekehrt möchte ich auch nicht, dass das Atomforum meine Website lahmlegt, weil ich ich Atomkraftgegner bin.
Wenn das als Grundrecht gewertet wird, würden alle Dämme brechen. Dann wird jeder jeden lahmlegen können. Die Dauer wäre egal - oder wie definierst Du, ab welcher Schadenshöhe aus einer "Demonstration" eine Nötigung wird?
voll unterschreib!
Der Einbruch in einen privaten Raum und die besetzung der Lufthansa-Zentrale sind gute Analogien.
 
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