thobie
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Moin, Moin, Kollegen,
ein Kunde von mir erhielt von einer ihm übergeordneten Institution, bei der er Mitglied ist, ein digitales Schreiben zu dem im Betreff genannten Thema. Da ich der Web-Designer seiner Site bin, hat er dieses Schreiben an mich weitergeleitet.
Da ich grundsätzlich keine Google Fonts verwende, sondern beim Web-Design eigentlich nur Standardschriften und im Print-Design gekaufte und somit lizenzierte Schriften, ist dieses Thema irgendwie an mir vorbei gegangen.
Es soll anscheinend nach einer Entscheidung des Landgerichts München vom 20.01.2022 eine Abmahnwelle für Website-Betreiber zu diesem Thema in Deutschland geben.
Könnt Ihr mich kurz aufklären, um was es bei dieser Sache geht und ob ich irgend etwas bei meiner Arbeit beachten muss? Eine kurze Erläuterung dazu reicht, bitte keinen Link vielleicht zu dem Gerichtsurteil, das 20-seitig ist und das ich dann bestimmt nicht en detail durchlese …
ein Kunde von mir erhielt von einer ihm übergeordneten Institution, bei der er Mitglied ist, ein digitales Schreiben zu dem im Betreff genannten Thema. Da ich der Web-Designer seiner Site bin, hat er dieses Schreiben an mich weitergeleitet.
Da ich grundsätzlich keine Google Fonts verwende, sondern beim Web-Design eigentlich nur Standardschriften und im Print-Design gekaufte und somit lizenzierte Schriften, ist dieses Thema irgendwie an mir vorbei gegangen.
Es soll anscheinend nach einer Entscheidung des Landgerichts München vom 20.01.2022 eine Abmahnwelle für Website-Betreiber zu diesem Thema in Deutschland geben.
Könnt Ihr mich kurz aufklären, um was es bei dieser Sache geht und ob ich irgend etwas bei meiner Arbeit beachten muss? Eine kurze Erläuterung dazu reicht, bitte keinen Link vielleicht zu dem Gerichtsurteil, das 20-seitig ist und das ich dann bestimmt nicht en detail durchlese …