Abmahnung - wie weiter vorgehen?

Eine Frage noch: Kann hier jemand eine Kanzlei empfehlen, bzw. deckt eine Rechtsschutzversicherung solche Geschichten ab?
Das sind zwei Fragen, und beide kann man nicht so einfach beantworten.
A. hängt auch davon ab, wo man wohnt und wo der Gerichtsstand ist. Für einen Garmisch-Partenkirchener ist ein Anwalt aus Flensburg, auch wenn er gut ist, vielleicht nicht die beste Wahl, vor allem nicht, wenn das Risiko besteht, daß er die Kosten übernehmen muß.
B. hängt von den Konditionen der jeweiligen RS-Versicherung ab, die sind sicher nicht gesetzlich für alle gleich festgelegt.
 
Wieso Erbsenzählerei?
Die Aussage, Filesharing sei illegal, stimmt einfach nicht, völlig egal, worum es im Einzelfall geht.
Autofahren ist auch nicht illegal. Auch nicht, wenn es zahlreiche Situationen gibt, wo es das unter bestimmten Umständen ist.
Bei Rechtsthemen sollte man schon genau darauf achten, was man sagt.

Alter Schwede - natürlich betreibst du Erbsenzählerei.
Du kannst zu 99,9% davon ausgehen, dass eine Anklage wegen Filesharing nicht ungerefechtfertigt ist.
Deine Schönfärberei ist nur ein Witz und widerspricht jeglicher Rechtsprechung.
Du bist auch einer von diesen Naiven, die Ausnahmen in der Rechtsprechung als Allgemeingut hinstellen.
Solche Leute wie du sind gefährlich, weil sie falsche Hoffnungen wecken.
Wer eine Anklage zwecks Filesharing hat, für den gibt es nur einen Weg: Anwalt.
Alles andere ist hirntotes Gefurze.
Und mal als Tip: Den Abmaner kontaktieren und ein Angebot über 1000.-€ bis 1500.- € vorschlagen. Ohne Unterzeichnung einer Erlassungserklärung.
Funktioniert in den meisten Fällen.
Eine Gerichtsverhandlung wird wesentlich teurer.
 
Danke für deine präzise Erläuterung, daß ich hirntot bin und trotzdem noch furze.

Nebenbei: Ich habe nicht gesagt, daß eine Anklage häufig ungerechtfertigt ist. Sondern nur, daß die Behauptung, Filesharing sei illegal, nicht stimmt. Über Anklagen habe ich überhaupt nicht geredet.
Feinheiten, die manchen entgehen, wenn sie so richtig voll davon überzeugt sind, alles (oder wenigstens etwas) besser zu wissen.
Ich sprach nicht von Ausnahmen, ich sprach von der Masse. Die nämlich gar nicht erst angeklagt wird.

Aber du weisst auch da sicher, daß ich wieder nur Schönfärberei betreibe oder Erbsenzählerei oder nur furze.
Verzeihung: daß ich hirntot furze.
 
Abmahnung? Ist das überhaupt [noch] legal?
Verstösst das nicht gegen die Persönlichkeitsrechte . . ? :rolleyes:
 
Danke für deine präzise Erläuterung, daß ich hirntot bin und trotzdem noch furze.

Nebenbei: Ich habe nicht gesagt, daß eine Anklage häufig ungerechtfertigt ist. Sondern nur, daß die Behauptung, Filesharing sei illegal, nicht stimmt. Über Anklagen habe ich überhaupt nicht geredet.
Feinheiten, die manchen entgehen, wenn sie so richtig voll davon überzeugt sind, alles (oder wenigstens etwas) besser zu wissen.
Ich sprach nicht von Ausnahmen, ich sprach von der Masse. Die nämlich gar nicht erst angeklagt wird.

Aber du weisst auch da sicher, daß ich wieder nur Schönfärberei betreibe oder Erbsenzählerei oder nur furze.
Verzeihung: daß ich hirntot furze.

Die Masse wird nicht angeklagt? Es sind jeden Monat zehntausende die abgemahnt werden. Das Amtsgericht München alleine hat nur wegen Filesharing-Abmahnungen 7 Richter eingestellt, die nichts anderes machen. Die Verfahren laufen dort in der Regel im 60-Minutentakt.
Filesharing an und für sichist natürlich nicht illegl. Nur wenn urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet werden. Du wirst ja auch nicht wegen Filesharing angeklagt/Abgemahnt, sondern wegen Verbreitung urheberrechtlichen Materials.
Und hier sind erst mal Leute dran, die über Torrent laden. Scheint ja immer noch genug zu geben.
Habe ich auch kein Mitleid. Es muss doch dem dümmsten einleuchten, dass ein Produkt, welches normal Geld kostet plötzlich für lau in beliebeigen Menegen heruntergeladen werden kann. Wer das nicht checkt, hat einfach keine Erziehung gehabt oder ist regelrecht brunzdumm.
Und irgendwie hält sich auch bei diesen Lifestylejunkies hartnäckig das Gerücht, dass im Internet ja alles kostenlos ist.
Und das nun mal der Anschlussinhaber für seine Geräte verantwortlich ist, ist auch ganz normal.
Allerdings wäre es schön, wenn die Gerichte auch mal schnallen würden, dass millionen von Routern bereits werkseitig grosse Sicherheitslücken haben und man auch mal den Herstellern kräftig auf die Füsse treten müsste.
Andererseits: wenn ich mit einem WiFi-scanner durch die Stadt gahre und sehe wievile offene Netze es gibt, dann stehen einem die Haare zu Berge. Hinzu kommen die Leute, die das standardmässig eingerihtete Kennwort niemals ändern. Weil sie auch nicht wissen, dass man aus den letzten Stellendieser Zahlenreihe den kompletten Code regenerieren kann. Und hierwären die Hersteller wiederum gefordert, ihren Mist ordentlich zu verschlüsseln und nicht den halben Code offen zu übertragen. Und zwar permanent.
Ich könnte dir auch erklären, wie Abmahnanwälte und Trackerfirmen ohne grossen Aufwand zusammenarbeiten und jeden x-beliebigen Anschlussinhaber in die Bredouille bringen.
DerKnackpunkt ist nämlichder, dass bei diesen Abmahnwhn immer der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss.
Das Urheberrechtgesetz ist das Ergebnis einer Lobbyarbeit die 100% zu ungunsten des Verbrauchers/Anwenders ist.
Vielleicht sollten wir alle mal die Linken wählen. Die haben da eine etwas andere Sichtweise.
 
DerKnackpunkt ist nämlichder, dass bei diesen Abmahnwhn immer der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss.
Das Urheberrechtgesetz ist das Ergebnis einer Lobbyarbeit die 100% zu ungunsten des Verbrauchers/Anwenders ist.

Ah ja? Und das passiert dann auf Basis welcher Rechtsgrundlage? :rolleyes:
War und ist es nicht immer so, dass dem Kläger die Beweispflicht obliegt und dass der Kläger erstmal beweisen müsste, dass ihm aus der (scheinbar durchgeführten) Handlung des Angeklagten ein effektiver Schaden entstanden ist, was ihm gerade im Falle von File-Sharing ziemlich schwierig bis gar unmöglich werden dürfte?
Falls diese Grundsätze so im Deutschen Recht nicht (mehr) existieren, bleibt mir nichts anderes, als diese Lage als "kriminell/schurkenhaft" seitens der Justiz zu bezeichnen.
Und in diesem Falle wäre das - subjektiv - offensichtlich als Missbrauch der Politik zu werten, nicht mehr als "mässiges Lobbying".

Da Lob ich mir die Schweizer Rechtssprechung, in dieser Hinsicht zu Gunsten der Konsumenten/Privaten.

PS: Wenn's da nicht noch haufenweise andere Klauseln gibt, dann ist man nicht ganz so chancenlos, da es den Klägern recht schwer fallen dürfte, zu beweisen, dass irgendwelche Rechte im "gewerblichen Ausmass" verletzt hat.
 
Du kannst zu 99,9% davon ausgehen, dass eine Anklage wegen Filesharing nicht ungerefechtfertigt ist.
es gibt keine anklagen wegen filesharing. filesharing ist nicht illegal!

was du meinst, sind anklagen wegen urheberrechtsverletzung!
 
Normal?
Dem TE, bzw. seiner Freundin wird eine Abmahnung zugegangen sein und wenn sie auch nur ansatzweise den gesetzlichen Richtlinien entspricht müssen darin: a) die IP-Adresse, b) der Anschlussinhaber c) der genaue Zeitpunkt und d) die fragliche, urheberrechtlich geschützte Datei genannt sein. Ist dem so, ist man schlauer, sind die Punkte konkret genannt ist es zweckmäßig entweder die Verbraucherzentrale anzulaufen (Widerspruchszeit beachten!) oder direkt einen Anwalt (ersollte allerdings ein wenig Erfahrung mit der Abmahnwelt haben, die abmahnenden Kanzleien jedenfalls haben diese in der Regel…)

Eine Rechtschutzversicherung greift bei Standardpassus in der Regel nicht.
 
Ich kann die unter Nr. 22 aufgeführte Kanzelei empfehlen.
Mußte die auch schon mal in Anspruch nehmen.

https://www.wbs-law.de
Herr Solmecke war auch schon des öffteren im TV zu solchen Dingenzu sehen.
Wenn Du Dich dort anmeldest bekommst Du jede Woche Newsletter mit den neuesten Infos.

Viel Glück und Erfolg
 
es gibt keine anklagen wegen filesharing. filesharing ist nicht illegal!

was du meinst, sind anklagen wegen urheberrechtsverletzung!
Und selbst da wird selten geklagt. Man muss nur den Prozess einhalten und hartnäckig nicht zahlen und zur richtigen Zeit antworten, nämlich dann wenn ein amtlicher Mahnbescheid kommt. Gibt dazu irgendwo ein Diagramm. Die meisten Urheberrechtsabmahner sind selbst Betrüger so wie der Freigraf, der sich vor seinem Gefängnisaufenthalt erschossen hat. Ich wünsche ihm nicht, dass er in der Hölle schmort. Verdient hätte er es sich aber.
 
Ah ja? Und das passiert dann auf Basis welcher Rechtsgrundlage? :rolleyes:
War und ist es nicht immer so, dass dem Kläger die Beweispflicht obliegt und dass der Kläger erstmal beweisen müsste, dass ihm aus der (scheinbar durchgeführten) Handlung des Angeklagten ein effektiver Schaden entstanden ist, was ihm gerade im Falle von File-Sharing ziemlich schwierig bis gar unmöglich werden dürfte?
Falls diese Grundsätze so im Deutschen Recht nicht (mehr) existieren, bleibt mir nichts anderes, als diese Lage als "kriminell/schurkenhaft" seitens der Justiz zu bezeichnen.
Und in diesem Falle wäre das - subjektiv - offensichtlich als Missbrauch der Politik zu werten, nicht mehr als "mässiges Lobbying".

Da Lob ich mir die Schweizer Rechtssprechung, in dieser Hinsicht zu Gunsten der Konsumenten/Privaten.

PS: Wenn's da nicht noch haufenweise andere Klauseln gibt, dann ist man nicht ganz so chancenlos, da es den Klägern recht schwer fallen dürfte, zu beweisen, dass irgendwelche Rechte im "gewerblichen Ausmass" verletzt hat.

Darüber musst du nicht mehr nachdenken oder darüber diskutieren. Die Recchtsgrundlage ist eindeutig und die Rechtsprechung auch.
Du kannst die Fakten nun mal nicht totreden.
Das feststellen der Tat durch eine Trackingfirma gilt de facto als Beweis. Kann der tatsächliche "Täter" nicht identifiziert werden, haftet der Besitzer/Betreiber des Anschlusses. Punkt.

Oder als Beispiel: wenn dein Auto geklaut wird, weil du es nicht abgeschlosen hast, haftest du mit. Auch wenn damit ein Unfall verursacht wird, kannst du mit haftbar gemacht werden.
Wird dein Auto jedoch aufgbrochen und geklaut, ist die Rechtslage in Bezug auf Haftung eine ganz andere.
Und so ganz nebenbei: Nicht jeder Pimpelhuber kann so einfach mal eine Trackinfirma aufmachen. Dazu müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden, die nicht ganz ohne sind.
 
es gibt keine anklagen wegen filesharing. filesharing ist nicht illegal!

was du meinst, sind anklagen wegen urheberrechtsverletzung!

Mein Gott - jetzt hört mal auf mit eurer lächerlichen Korinthenkackerei.
Pusht du nur deine Beitragsquote oder hast du auch ws handefestes beizutragen?
 
Es gibt in jeder Branche schwarze Schafe. Mal mehr, mal weniger.

Ich will ja auch gar nicht über die Rechtswidrigkeit von Urheberrechtsverletzungen disktutieren. Die Methoden von FvG waren dennoch etwas speziell, wofür er ja auch zur Rechenschaft gezogen wurde. Und unterhaltsam waren manche Rededuelle zwischen ihm und den Hardcore-Heiseforisten allemal.
 
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Mein Gott - jetzt hört mal auf mit eurer lächerlichen Korinthenkackerei.
Pusht du nur deine Beitragsquote oder hast du auch ws handefestes beizutragen?
die widerlegung der hier im thread aufgestellten behauptung, filesharing wäre illegal, war mein handfester beitrag direkt zum thema.
 
Filesharing urhebergeschützter Werke ist illegal.

Besser jetzt?:rolleyes:
 
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Filesharing urhebergeschützter Werke ist illegal.

Besser jetzt?:rolleyes:

Nö, wenn's hier schon ums Tüpfchensch****en geht: Nur in manchen Staaten.
Die Monarchie Tonga ist wohl das Parade-gegen-beispiel.

PS: Merke, Legalität ist offensichtlich nicht direkt an Moral gekoppelt und wird somit von Staat zu Staat unterschiedlich gehandhabt.
 
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