Abmahnung - wie weiter vorgehen?

Steppenwolf

Steppenwolf

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
23.06.2005
Beiträge
3.330
Reaktionspunkte
76
Hallo zusammen,

ich recherchiere hier im Auftrag einer Freundin. Diese hat (während sie in der Arbeit) war, angeblich urherberrechtlich geschütztes Material geladen und dafür ein Abmahnschreiben einer Kanzlei erhalten.
Als Antwort hat Sie den Abmahn-Generator von CCC benutzt und hat jetzt wiederum eine Antwort der Kanzlei erhalten, wo diese auf diesen Generator eingehen und ihm quasi die Legitimation absprechen (nicht der genaue Wortlaut natürlich), und weiterhin Geld fordern.

Jetzt meine Frage an euch: Wie sollte man weiter vorgehen? Modifizierte Unterlassungserklärung? Anwalt?
 
Da hier glaube keine Rechtsberatung stattfinden darf, würde ich sagen: Geh zum Anwalt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: mdiehl, Holger721, electricdawn und eine weitere Person
Da hier glaube keine Rechtsberatung stattfinden darf, würde ich sagen: Geh zum Anwalt.

Nicht nur das. Rechtsberatung hier wäre sogar verboten und sollte im Sinne des Forenbetreibers unterlassen werden. Wenn wir den Betreibern hier kein Ei ins Nest legen wollen.

Daher der einzig richtige Tipp.
Anwalt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: wegus, mdiehl und MacMac512
Schau erstmal nach ob es diese Kanzlei gibt.
Wenn die Forderung zu hoch ist würde ich einen Anwalt einschalten, ansonsten zahlen, vorrausgesetzt sie hat es auch gemacht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MacMac512
Wie ist denn ihre Netzwerkkonstellation daheim, offen oder verschluesseltes WLAN?
 
Man kann auch zur Verbraucherzentrale gehen, die können einem auch in solchen Fällen helfen.
 
spielt das eine rolle?

Naja, Steppenwolfs Freundin war ja arbeiten während die Urheberrechtsverletzung begangen wurde. An Hand der Netzwerkkonstellation könnte man grob einschätzen, was an der Behauptung der Anwaltskanzlei dran ist. Die Freundin selbst war es nicht, bei einem offenen Wlan könnte praktisch jeder über ihren Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen begehen, für die die Freundin als Anschlussinhaberin dann Post bekommt. Ist das Wlan ordentlich gesichert (oder wird gar nur Lan genutzt), wird wahrscheinlich keine fremde Person den Internetzugang für Urheberrechtsverletzungen benutzt haben (dann bleiben aber immer noch „Freunde“, denen man den Wlan-Schlüssel mal gegeben hat).
Im Falle des offenen Wlans könnte also wirklich eine Urheberrechtsverletzung von ihrem Zugang aus begangen worden sein. Dann müsste sie beweisen, dass sie zu der Zeit arbeiten war. Allerdings weiß ich nicht genau, ob man ihr wegen dem nicht gesicherten Internetzugang nicht einen Strick drehen kann, denn den (wahren) Urheberrechtsverletzer wird man wahrscheinlich nicht ermitteln können und man selbst hat auf Grund der schlechten Sicherung ja zumindest fahrlässig gehandelt.
Sollte der Zugang vernünftig gesichert sein, kann die Freundin natürlich ebenfalls nachweisen, dass sie zur Tatzeit arbeiten war. Allerdings liegt dann auch eher die Vermutung nahe, dass die Kanzlei oder das damit beauftragte Unternehmen bei der Ermittlung der IP-Adresse einen Fehler begangen haben könnte. Dann wäre die Freundin auf jeden Fall fein raus.

Das kann also durchaus eine Information sein, an der der Anwalt Interesse haben könnte. Von daher kann die Freundin sich ja vor dem Gespräch mit dem Anwalt mal die Netzwerksituation anschauen, sodass sie entsprechende Fragen direkt beantworten kann und/oder den Anwalt fragen kann, sollte ihre Wlan beispielsweise wirklich nicht gesichert sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: electricdawn
Hallo Steppenwolf,

ich rate dazu, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der Erfahrung mit diesem Thema hat.
Nach meiner Beobachtung kann man sich erfolgreich gegen Abmahner wehren.

Viele Grüße
und viel Erfolg

einzwei
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: mdiehl, electricdawn, KumpelKalle und eine weitere Person
Alles klar, danke für eure Antworten!
 
Hallo Steppenwolf,

ich rate dazu, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der Erfahrung mit diesem Thema hat.
Nach meiner Beobachtung kann man sich erfolgreich gegen Abmahner wehren.

Viele Grüße
und viel Erfolg

einzwei

Wehren kannst du dich nur dann, wenn du handfeste Beweise hast. Ansonsten hast du die A-Karte.
Die Ermittlung der IP-Adressen ist zu 99,9% immer korrekt.
Und sämtliche Gutachten die es bisher gibt, bestätigen das. Wenn du das Gegenteil beweisen willst, brauchst ebenfalls ein Gutachten - welches du selber zahlst und mehrere tausend Euro kostet.
 
Wehren kannst du dich nur dann, wenn du handfeste Beweise hast. Ansonsten hast du die A-Karte.
Die Ermittlung der IP-Adressen ist zu 99,9% immer korrekt.
Und sämtliche Gutachten die es bisher gibt, bestätigen das. Wenn du das Gegenteil beweisen willst, brauchst ebenfalls ein Gutachten - welches du selber zahlst und mehrere tausend Euro kostet.
So einfach ist das? Ich hab hier Beweise dass DU Filesharing betrieben hast. Bezahl mich, dann verrat ich das auch niemandem.
Beweis mir doch mal das Gegenteil.
 
filesharing ist aber nicht illegal.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: KumpelKalle
Nicht! Sofern es sich nicht um geschuetzes Material handelt, siehe z.B. OppenOffice die den Download via Torrent anbieten.
Du bist mein Held.
Wir wissen doch beide, worum es hier geht, oder. Was soll die Erbsenzählerei?
Willst du recht haben. Biddeschön.
 
In einem vielleicht ähnlichen Fall (es ging um eine Abmahnung durch eine bekannte Hamburger Kanzlei) sind wir zum Anwalt gegangen. Dieser hat einen Brief an die Kanzlei geschrieben mit einem einzigen Satz: "Bitte stellen Sie Ihre Forderung unter Beweis".

Wir haben von dieser Hamburger Kanzlei nie wieder etwas gehört
 
In einem vielleicht ähnlichen Fall (es ging um eine Abmahnung durch eine bekannte Hamburger Kanzlei) sind wir zum Anwalt gegangen. Dieser hat einen Brief an die Kanzlei geschrieben mit einem einzigen Satz: "Bitte stellen Sie Ihre Forderung unter Beweis".

Wir haben von dieser Hamburger Kanzlei nie wieder etwas gehört

Wann wr das? Der Einschlag kann bis zu drei (vier) Jahre dauern.

Der Beweis ist die Aufzeichnung des Trackers. Das ewird von allen Gerichten anerkannt und reicht aus.
Bei diesemThema musst du als beschuldigter deine Unschuld beweisen und nicht umgkehrt.
 
Eine Frage noch: Kann hier jemand eine Kanzlei empfehlen, bzw. deckt eine Rechtsschutzversicherung solche Geschichten ab?
 
Du bist mein Held.
Wir wissen doch beide, worum es hier geht, oder. Was soll die Erbsenzählerei?
Willst du recht haben. Biddeschön.
Wieso Erbsenzählerei?
Die Aussage, Filesharing sei illegal, stimmt einfach nicht, völlig egal, worum es im Einzelfall geht.
Autofahren ist auch nicht illegal. Auch nicht, wenn es zahlreiche Situationen gibt, wo es das unter bestimmten Umständen ist.
Bei Rechtsthemen sollte man schon genau darauf achten, was man sagt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: KumpelKalle
Zurück
Oben Unten