Abmahnung erhalten, wie vorgehen?

doger

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Kurze Einführung. Mir ist bewusst das es es hier eigentlich mehr um Reviews selbst erstellter Webauftritte geht, allerdings fand ich leider keine andere passendere Ecke. Falls der Beitrag wo anders doch besser passen sollte, bitte ich darum selbigen zu verschieben.

Wie betreiben einen kleinen privaten Blog, der ab und an für Buchrezensionen lose mit Verlagen oder den Autoren selbst zusammenarbeitet, dies geschieht absolut unentgeltlich mit Ausnahme des Rezessionsexemplares.

Einer dieser Verlage hat im Zuge eine social media Initiative dazu aufgerufen, ein Filmplakat für ein Buch zu entwerfen. Diese Entwürfe wurden vorgestellt und es wurde zum Voting aufgerufen.

Wir haben die Aktion damals als ziemlich erfrischend empfunden, was im Zusammenhang mit der Art und Weise zusammenhing wie das Buch und der eventuelle Film beworben wurde und darüber berichtet. Als Artikelbild haben wir das Filmplakat eingebunden das uns am besten gefiel.

Nun ist es so das ein Scherzkeks sich damals wohl an Bildern bedient hat, die heute nicht mehr frei zugänglich sind, ob sie dies vor 2,5 Jahren "so lange liegt diese Aktion zurück" waren ist uns nicht bekannt.

Fakt ist, dass die Fotografin der Fotograf eines seiner Bilder wiedererkannt hat, das für eines der Filmplakate verwendet wurde und deswegen über seinen Anwalt an uns herangetreten ist und eine nicht unerhebliche Abmahnsumme inklusive Unterlassungserklärung zusenden lies.

Unbestritten sind hier die Urheberrechte der Fotografin des Fotografen missachtet worden, wenn auch meiner Meinung nach nicht von uns. Allerdings stellt sich hier für mich die Frage, an wen zu erst wenden? An den Verlag, da dieser damals die Bilder "Plakate" zur Verfügung gestellt hat oder an den Anwalt der Fotografin des Fotografen mit Darlegung der Sachlage?

Zusatz: Dummerweise ist besagtes Plakat inzwischen weder auf der Facebook Fansite zum Buch noch auf der Webseite zum Buch, von der diese Aktion damals ausging, zu finden. Allerdings kann man in den Archiven der Webseite noch sehen das, das Filmplakat mit besagtem Foto damals wohl den Wettbewerb gewonnen hat, das Bild "Plakat" ist hier allerdings nur noch als Thumbnail hinterlegt.

Nun aber kurz und knapp.
Wie würdet Ihr vorgehen? An den Verlag wenden mit bitte um Aufklärung oder an den Anwalt der Fotografin des Fotografen?

P.S. Namen des Buches, des Verlages und des Künstlers der Künstlerin wurden beabsichtigt nicht genannt.

//doger
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde sofort einen Anwalt für Medienrecht konsultieren und mich dort fachlich beraten lassen.
Evtl. wird er dann mit dem Verlag und/oder der Gegenpartei Kontakt aufnehmen.
 
Genau dies haben wir nun auch getan, also einem Fachanwalt für Medienrecht die Mandantschaft angetragen.

//doger
 
Das klingt nach einem Versuch der Abzocke. Ich kenne einen ähnlichen Fall. Das Entfernen des angemahnten Bildes reichte aus. Gezahlt wurde nichts. Der abzockende, sorry - abmahnende - Anwalt wusste wohl, dass er vor Gericht nicht durchkommen würde. Es ist unbegreiflich, warum der Gesetzgeber die Abmahnorgien nicht beendet. Sie sind reine Gelddruckereien, schädigen unbescholtene Bürger und dienen in keiner Weise der Gerechtigkeit.
 
Genau dies haben wir nun auch getan, also einem Fachanwalt für Medienrecht die Mandantschaft angetragen.

//doger

Hi,
Es wäre nett wenn du uns weiter informierst, wie es ausgegangen ist. ich kann mir vorstellen, dass das doch etliche interessiert. Ich zB baue auch gerade für jemanden eine Website und frage mich, wie ich den Betreiber vor kriminellen Anwälten schützen kann.
 
Lizenzen erwerben und quellenangabe sowie schöpfer einbinden. Ich würde wenn du es Beruflich machst, sowieso einen Anwalt zu rate ziehen.

Wobei man dir hier eh keine Antwort geben kann, weil es dann sowas wie eine Rechtsberatung wäre.
 
Das klingt für mich überhaupt nicht nach Abzocke. Also generell würde ich sagen, musst Du dafür Sorge tragen, dass Du die entsprechenden Lizenzen für die Bilder hast, die Du veröffentlichst. Soweit sieht es so aus als müsstest Du die Abmahnung akzeptieren.

Offen ist jedoch, in wieweit sich der Verlag (mit-) schuldig gemacht hat als er Dir die Bilder zur Verfügung gestellt hat und Du in gutem Glauben gehandelt hast. Das wird näher untersucht werden müssen - insbesondere die Details, die Dich glauben machen ließen, dass der Verlag die entsprechenden Lizenzen besäße. Möglicherweise kannst Du Dich hierbei komplett der Schuld befreien.
 
Das klingt für mich überhaupt nicht nach Abzocke. Also generell würde ich sagen, musst Du dafür Sorge tragen, dass Du die entsprechenden Lizenzen für die Bilder hast, die Du veröffentlichst. Soweit sieht es so aus als müsstest Du die Abmahnung akzeptieren.

Offen ist jedoch, in wieweit sich der Verlag (mit-) schuldig gemacht hat als er Dir die Bilder zur Verfügung gestellt hat und Du in gutem Glauben gehandelt hast. Das wird näher untersucht werden müssen - insbesondere die Details, die Dich glauben machen ließen, dass der Verlag die entsprechenden Lizenzen besäße. Möglicherweise kannst Du Dich hierbei komplett der Schuld befreien.

Ich hatte hier auch nicht von Abzocke gesprochen, dieser Vorwurf liegt mir fern.
Vielmehr geht es uns hierum um das "Handeln in gutem Glauben".

Aber ich denke Ihr könnt Verständnis dafür aufbringen, dass ich hier gerne Rede und Antwort stehe, bzw. weiter berichte.
Allerdings ohne Nennung der Beteiligten

//doger
 
Ja, mit dem Begriff "Abzocke" hatte ich mich auf den Beitrag von 256SSD bezogen, nicht auf Deinen, doger.
Ich fänd's toll, wenn du postest, wie's am Ende ausgegangen ist - würde mich brennend interessieren.
 
Jeden Fotografen sollte doch nun klar sein das jedes Bild das er im Internet veröffentlich
immer in irgend einer Form weiter Verwendung findet.
Auch nur als Info, wie abfotografieren und einen Bekannten als Nachricht zusenden.

Also was soll das nach 2,5 Jahren versuchen kann man es aber warum ?

Naja geh auch den juristischen Weg wenn Du kannst
 
Jeden Fotografen sollte doch nun klar sein das jedes Bild das er im Internet veröffentlich
immer in irgend einer Form weiter Verwendung findet.
Auch nur als Info, wie abfotografieren und einen Bekannten als Nachricht zusenden.

Also was soll das nach 2,5 Jahren versuchen kann man es aber warum ?

Naja geh auch den juristischen Weg wenn Du kannst

" Die Antwort auf 99,9% aller Fragen ist Geld"
- der Tom Cruise Film mit der Maske
 
Wenn das Bild vor 2,5 Jahren eingestellt wurde und erst jetzt eine Abmahnung kommt, dürfte der Drops eh gelutscht sein -> Fristen.
Hast du in der Sache schon einmal eine Abmahnung bekommen - also vor ca. 2,5 Jahren?
 
Nein haben wir nicht.

Das ist der erste Kontakt bezügliche dieses Bildes und generell die erste ernsthafte Abmahnung seid bestehen des Blogs.

//doger
 
..mich hat so was vor einiger Zeit mal 10.000,-DM gekostet.

Viel Glück.:cake:
 
Wenn das Bild vor 2,5 Jahren eingestellt wurde und erst jetzt eine Abmahnung kommt, dürfte der Drops eh gelutscht sein -> Fristen.
Hast du in der Sache schon einmal eine Abmahnung bekommen - also vor ca. 2,5 Jahren?

Wieso? - So wie ich den OP verstanden habe, gibt es einen Artikel in seinem Blog-Archiv, der das betreffende Filmplakat beinhaltet, mit anderen Worten, er stellt es aktuell auf seinem Blog bereit. Der Verlag hat die Bereitstellung zurückgezogen.

Ich würde meine alten Mails mal durchgehen und schauen, was seinerzeit mit dem Verlag besprochen wurde, wie die Nutzungsbedingungen für die Filmplakate damals ausgesehen haben. Hat man nichts abgesprochen, so sieht es düster aus... sowohl der Fotograf als auch der "Designer" des Kinoplakates (resp. der Verlag, wenn die Teilnahmedingungen entsprechend ausgeführt waren) kann hier Unterlassung fordern.
 
Wenn das Bild vor 2,5 Jahren eingestellt wurde und erst jetzt eine Abmahnung kommt, dürfte der Drops eh gelutscht sein -> Fristen.
Hast du in der Sache schon einmal eine Abmahnung bekommen - also vor ca. 2,5 Jahren?
Auf welche First beziehst du dich bitte?
Wenn das Bild / Plakat aktuell genutzt wird / abrufbar ist, stellt das eine Verfügbarmachung dar. Unerheblich ist es, ob die Veröffentlichung 2.5 Jahre oder 2.5 Tage her ist. Die Nutzungsdauer wirkt sich lediglich auf die Höhe des geforderten Betrags aus.
 
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..mich hat so was vor einiger Zeit mal 10.000,-DM gekostet.

Abmahnungen schon zu DM-Zeiten und in dieser Höhe? Kann sich eigentlich nur um Filesharing, MP3s, hochgeladene Filme oder Software-Kopien à la Gravenreuth gehandelt haben, gezielt auf Privatpersonen, oder? Oder ging es da tatsächlich um eine Abmahnung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit?
 
Wie versprochen ein kleiner Zwischenbericht.

Nur um das nochmals klar zu stellen, wir haben das Bild das der Verlag in seiner Aktion damals veröffentlicht hat als Artikelbild benutzt und nicht das Bild der Fotografin und nicht der Verlag ist an uns herangetreten, sondern der Anwalt der Fotografin.

Um die Situation zu verdeutlichen:
Dies soll das Foto der Fotografin "rudimentär" darstellen.
bsp-org.jpg

Und dies das Plakat das der Verlag in seiner Aktion und auch wir genutzt haben.
bsp-verlag.jpg

Die Veränderung im Plakat sollen darstellen das auch hier etwas verändert wurde.
Ich weiß, ich weiß, an mir ist ein Künstler verloren gegangen. :p

Nun das auf was Ihr aller wartet.
Heute kam die Vorabnote unseres Anwalts zu Ansicht bei uns an.

  • Angebot unserer Seite ist ein Betrag der nicht für zwei Personen bei MC Donalds reichen würde, im Gegensatz zu der Forderung des gegnerischen Anwalts das sich in deutlicher dreistelliger Höhe bewegt hat.
  • Unterlassungserklärung wird nicht unterschrieben.

Wobei hier noch zu sagen ist, das unser Anwalt davon ausgegangen ist das wir das Bild der Fotografin eins zu eins verwendet haben.

Stay tuned

//doger
 
Nur um das nochmals klar zu stellen, wir haben das Bild das der Verlag in seiner Aktion damals veröffentlicht hat als Artikelbild benutzt und nicht das Bild der Fotografin und nicht der Verlag ist an uns herangetreten, sondern der Anwalt der Fotografin.

Das ist schon klar.
Aber das Filmplakat nutzt ja das Foto der Fotografin.


Die Veränderung im Plakat sollen darstellen das auch hier etwas verändert wurde.
Ich weiß, ich weiß, an mir ist ein Künstler verloren gegangen. :p
Das allein reicht nicht aus.
Ein Foto – auch in Teilen bzw. Ausschnitten – darf nicht einfach für eine Collage verwendet und veröffentlicht werden.
Ausnahme ist, dass durch die Bearbeitung / Zusammenstellung ein grundlegend neues Werk entsteht, bei dem das Original in den Hintergrund rückt.
Das trifft in deinem Fall wohl nicht zu. Es wird sich also um eine unfreie Bearbeitung handeln – und du hättest die Einwilligung des Urhebers gebraucht, um das Plakat zu veröffentlichen.
 
Es wird sich also um eine unfreie Bearbeitung handeln – und du hättest die Einwilligung des Urhebers gebraucht, um das Plakat zu veröffentlichen.

Inzwischen unstrittig!
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung für uns aber nicht zu erkennen das, das Plakat des Verlages Urheberrechte verletzt.

//doger
 
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