Abgeltungssteuer bei betrieblichen Konten?

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Pletko

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Hallo,

ich hab bei von meiner Bank eine Nachricht bekommen für mein Konto, die selbstständige somit geschäftliche Tätigkeit genutzt wird.

"Bei der Abgeltungsteuer ist verbindlich zwischen privaten und betrieblichen Konten und Depots zu unterscheiden. Die einbehaltene Steuer hat im betrieblichen Bereich keine abgeltende Wirkung, sondern stellt nur eine Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer dar. Freistellungsaufträge dürfen nur bei Privatkonten berücksichtigt werden. Sollten Konten bzw. Depots als betrieblich zu führen sein, teilen Sie uns dies bitte über das folgende Formular im Servicebereich mit"

Kann jemand den Hinweis verdeutlichen?
Halbwegs hab ichs verstanden, aber die Frage ist, wo gibt man dann bei der Steuererklärung an? Es geht darum, dass ich nicht weiß, wie das vorausbezahlte Geld (also Steuern auf Zinsen) verrechnet oder wieder an mich als Geschäftsmann zurückfliessen.
Gibt es etwas zu beachten, wenn ich Geld von diesem Konto für private Zwecke entnehme bzw. privates Geld dem geschäftlichen Konto zuführe?

Hoffe, es kann jemand helfen. Vielen Dank vorab.

Gruß
 
Denke, diese Fragen kann bestens
der Steuerberater beantworten!;)

Gruss Jürgen
 
Zinsen bekommst Du nur für das Geld, was an dem jeweiligen Geschäftstag auf dem Konto ist. Und an diesem Tag ist es entweder Betriebsvermögen und liegt auf dem geschäftlichen Konto oder aber Privatvermögen, das auf dem Privatkonto liegt. Die Zinsen sind daher eindeutig entweder privat (mit Abgeltungssteuer belegt bzw. im Freistellungsauftrag enthalten) oder betrieblich (Zinsen werden mit der Einkommenssteuererklärung versteuert).

Wenn Du Geld vom betrieblichen Konto auf das private überweist, ist das eine Privatentnahme, d.h. das Geld wird erst in dem Moment dem Betriebsvermögen zugerechnet. Andersherum genauso, insofern eigentlich doch recht einfach?!
 
Danke für die Auskunft @jkm.
 
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