Ab wann rechtlicher Anspruch auf Wandlung, Umtausch, etc. ?

deekay!USA

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Moin!

Ich habe folgendes Problem und hoffe nun auf die geballte Kompetenz in diesem Forum ;)

Im November 2004 habe ich mir ein Powerbook G4 15" über den EDU-Shop von Apple zugelegt. Knapp 8 Wochen später hatte ich die ersten Probleme mit meiner Tastatur: einige Tasten hakten und gaben "knackende" Geräusche von sich, wenn sie gedrückt wurden. Diesen Umstand habe ich erstmal hingenommen, bis ich dann auf dieses Forum aufmerksam wurde und sich ein Thread mit genau dieser Problematik beschäftigte. Daraufhin habe ich mein Powerbook zu einem autorisierten Apple Händler in Hamburg gebracht und dort die Tastatur tauschen lassen.
4 Wochen später traten wieder diese Probleme mit der Tastatur auf. Also wieder zum Apple Händler und selbige tauschen lassen. Danach hatte ich wieder Ruhe bis vor einer Woche. Einzelne Tasten haken wieder und knacken fürchterlich. Also werde ich morgen wieder das Powerbook zur Reparatur bringen.
Dieser ganze Umstand nervt natürlich ungemein und nun meine Frage: ab wann habe ich rechtlichen Anspruch auf Wandlung oder Umtausch? Ich sehe es nämlich nicht ein, ein >2000EUR Gerät immer und immer wieder zur Reparatur zu tragen. Da meine 12-monatige Garantie am 01.11.05 ausläuft, möchte ich natürlich vorher tätig werden. An wen muss ich mich wenden, um evtl. Umtauschwünsche zu äußern? Wie sind die Aussichten, dass ich ein komplett neues Powerbook erhalte?

Ich hoffe, jemand kann mir in dieser Hinsicht weiterhelfen...

Cruz
Dennis
 
Du mußt 3 Reparaturversuche zulassen - dann hast Du Recht auf Umtausch oder Wandelung.

Apple ist da ziemlich strikt - habe ich selbst gerade "durchgemacht" - allerdings habe ich meine 3 Reparaturversuche voll und sie haben relativ problemlos (mußte damit drohen, daß ich zu Windows "zurückswitche :D:D) eingewilligt, mein PB umzutauschen....
 
Badener schrieb:
Du mußt 3 Reparaturversuche zulassen - dann hast Du Recht auf Umtausch oder Wandelung.

Apple ist da ziemlich strikt - habe ich selbst gerade "durchgemacht" - allerdings habe ich meine 3 Reparaturversuche voll und sie haben relativ problemlos (mußte damit drohen, daß ich zu Windows "zurückswitche :D:D) eingewilligt, mein PB umzutauschen....

Das ging ja schnell mit einer Antwort ;)

Hast Du ein komplett neues PB bekommen? Hast Du Dich direkt an die Apple Hotline gewandt?

Cruz
 
Ich hatte ihn 2 oder 3mal bei meinem Händler (wurde aber nur einmal dokumentiert) und als der mit seinem Latein am Ende war, hatte ich ihn zweimal bei Apple.

Als jetzt wieder Probleme auftraten, habe ich mich direkt an Apple gewandt.

Angeblich bekomme ich ein ganz Neues - aber am Montag gehen erst irgendwelche Papiere raus, die ich unterschreiben muß und da steht dann auch, wie genau der Austausch vor sich geht (ob sie ihn zu mir schicken oder ob ich ihn beim Händler abholen). Der freundliche Herr vom Apple-Support wußte es nämlich auch nicht....

Ich kann ja hier reinschreiben, wenn sich was Neues ergeben hat.... Mehr kann ich momentan leider nicht zu sagen, weil ich nicht mehr weiß :(
 
Das hilft mir ja schonmal weiter... Danke! Wäre super, wenn Du Deine Erfahrungen mit dem Tausch hier weiter posten könntest.
 
...so ganz nebenbei verlängert sich die Garantie in dem Fall, in dem eine Reparatur stattgefunden hat... zumindest für das Teil, das das getauscht worden ist.
 
Nur der Vollständgkeit halber: Es heisst neuerdings Rücktritt. Der Begriff "Wandlung" wurde ersetzt.
Badener schrieb:
Du mußt 3 Reparaturversuche zulassen - dann hast Du Recht auf Umtausch oder Wandelung.
§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Es sind zwei erfolglose Nachbesserungsversuche zu unternehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin!

Ich habe heute direkt bei der Apple Support Hotline angerufen und habe mein Problem mit dem Powerbook geschildert. Nach Aufnahme meiner Daten wurde mir mitgeteilt, dass mir im Moment nichts anderes übrig bleibt, als das Powerbook ein drittes Mal zur Reparatur zu bringen. :mad:

Was nun? Das Powerbook wieder reparieren lassen in der Hoffnung, dass es danach wieder funktioniert? Oder so lange die Hotline belagern, bis ich ein Neues bekomme?

Cruz
 
deekay!USA schrieb:
Moin!

Ich habe heute direkt bei der Apple Support Hotline angerufen und habe mein Problem mit dem Powerbook geschildert. Nach Aufnahme meiner Daten wurde mir mitgeteilt, dass mir im Moment nichts anderes übrig bleibt, als das Powerbook ein drittes Mal zur Reparatur zu bringen. :mad:

Was nun? Das Powerbook wieder reparieren lassen in der Hoffnung, dass es danach wieder funktioniert? Oder so lange die Hotline belagern, bis ich ein Neues bekomme?

Wie oben schon geschrieben hast du nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen das Recht zum Rücktritt, also Gerät zurück zu Apple, Geld zurück zu dir.
 
Es gibt aber irgendeine Lücke in diesem Gesetzt, dass dem Händler ein drittes mal einräumt... Haben diesbezüglich mal ne Rundmail aus unserer Zentrale bekommen wie das zu handhaben ist.
 
Hm..... OK, ob Wandelung oder Rücktritt....

Aber daß man "nur" 2 Reparaturversuche zulassen muß? Kann ja sein, daß es gesetzlich so geregelt ist - aber ob man da bei Apple weit mit kommt? Dort bekommt man ja auch nur 1 Jahr Garantie (statt der gesetzlichen 2 Jahre)....

Auf jeden Fall: Versuch macht kluch :D:D

Ruf an und probier Dein Glück - mehr als Nein-sagen können sie ja nicht....
 
Aber daß man "nur" 2 Reparaturversuche zulassen muß? Kann ja sein, daß es gesetzlich so geregelt ist - aber ob man da bei Apple weit mit kommt? Dort bekommt man ja auch nur 1 Jahr Garantie (statt der gesetzlichen 2 Jahre)....
moin badener,

nicht gewaehrleistung und garantie durcheinanderbringen.

fuer gewaehrleistung ist der haendler zustaendig (apple store), fuer die garantie der hersteller (apple).

du hast, wenn du das book in D gekauft hast 2 jahre gewaehrleistung ueber den haendler. nach 2maligem erfolglosem reparaturversuch hast du ein recht auf wandlung des kaufs.

gruesse,
sbx
 
@starbuxx

OK - hab ich wirklich durcheinander gebracht :rolleyes:

Danke für die Hinweise.....
 
Kleines Update:

Ich habe letzte Woche mein PB wieder zur Reparatur zum autorisierten Händler gegeben. Der Händler erklärte mir, dass bei Apple wohl grundsätzlich 3 Reparaturversuche unternommen werden müssen, bevor Apple sich auf einen Rücktritt einläßt.
Nun habe ich gestern das reparierte PB abgeholt. Sah soweit auch alles gut aus, keine klappernden Tasten. 3 Stunden später wieder der gleiche Fehler!! :mad: Diesmal im Bereich der Cursortasten. Man kann richtig sehen, wie sich die komplette Tastatur bei leichtem Betätigen der Tasten nach unten durchbiegt und dann knackende Geräusche von sich gibt. Am Montag bekommt Apple einen bösen Anruf und ich poche auf Rücktritt. Werde Euch auf dem laufenden halten.

Cruz
 
deekay!USA schrieb:
Kleines Update:

Ich habe letzte Woche mein PB wieder zur Reparatur zum autorisierten Händler gegeben. Der Händler erklärte mir, dass bei Apple wohl grundsätzlich 3 Reparaturversuche unternommen werden müssen, bevor Apple sich auf einen Rücktritt einläßt.

Wobei das dann die Garantie betrifft. Dort kann Apple sicherlich 3 Reparaturversuche vorschreiben. Garantie ist ja freiwillig und nicht vorgeschrieben.

Die gesetzliche Gewährleistung hat ja in deinem Fall mit Apple nichts zu tun, sondern betrifft nur deinen Händler.
 
deekay!USA schrieb:
Am Montag bekommt Apple einen bösen Anruf und ich poche auf Rücktritt. Werde Euch auf dem laufenden halten.

Cruz

Viel Spaß dabei - was lausigeres als den Apple-Service habe ich noch nicht erlebt.
Mir haben sie ein "Angebot" (die nennen das wirklich so) gemacht, daß sie mein PB zurücknehmen. Allerdings gibbet das Neue nur mit ner 80er HDD - ich habe aber eine 100er drin. Da bekam ich zur Antwort, um den Tausch müßte ich mich selbst kümmern. Klasse - bei nem 12" PB - da kann (und darf, gem. Garantiebestimmungen) ich garnix machen - und mein Händler nimmt (berechtigterweise) 80 Euro pro Gerät für den Umbau.

Wenn man bedenkt, wieviel Zeit man durch die Reparaturen schon verloren hat, wieviel Zeit und Geld man bei dieser Hotline vertelefoniert.... Ich habe dem Apple-Kerl jetzt ne EMail geschrieben - wenn er sich nicht auf die 100er einläßt, geht es entweder über den Anwalt, oder über heise "Vorsicht Kunde"....

Ich habe ja schon bei einigen Computerherstellern reklamiert - und Apple ist das lausigste, was mir je untergekommen ist.
Nicht, daß ich nicht nur 1 Woche lang warten mußte, bis dieses "Angebot" kam, selbst wenn ich einwillige, dauert es noch ca. 2 Wochen, bis das neue Gerät da ist....

Im Kunden gewinnen ist Apple gut - aber im Kunden halten.....


Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Erfolg - und trinke vor dem Anruf eine Flasche Baldrian - du wirst sie brauchen.....
 
...: Update :...

Heute war der große Tag: ich hab mal wieder die Apple Hotline angerufen. Um es kurz zu machen: Ich bekomme ein neues Powerbook! :D

Der Apple Mitarbeiter war super freundlich, hat sich dafür entschuldigt, dass die Mängel an dem Powerbook aufgetreten sind und hat mich dann in das Kundencenter durchgestellt. Dort wurde nur nochmal meine email Adresse abgeglichen, damit Apple mir eine RMA- Nummer zusenden kann. In den nächsten 48 Stunden wird mich TNT wegen einem Abholtermin meines alten Powerbooks kontaktieren. Alles sehr unbürokratisch... ich bin begeistert. :)

Cruz
 
Ich wollte den Thread mal eben ausgraben...
Erstmal: Ist der Thread noch inhaltlich aktuell?
Hat sich heir was geändert?
Und: Kann ich zwischen Geld und Gerät wählen, oder MUSS ich das neugerät nehmen?
 
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