Ab wann ist man "offiziell" arbeitslos?

jkmed

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Moinsen,

ich möchte aus einem unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen, da ich etwas neues "aufbauen" möchte. Die momentane Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende...diese Frist kann ich leider nicht einhalten. Zusätzlich möchte ich vor meiner Selbständigkeit mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein (Stichwort Gründerzuschuß). Akzeptiert die Arbeitsagentur meine einseitige Kündigung, oder muss das irgendwie vom AG gegengezeichnet und auch akzeptiert werden?

Dank Euch
 
Pacta sunt servanda.

Kündigst du jetzt, bist du bis Jahresende nicht arbeitslos. Es sei denn, du handelst mit deinem AG einen Auflösungsvertrag aus, welcher eine kürzere Zeit vorsieht. Das ist allerdings eine beiderseitige Sache.
 
Wenn Du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst bekommst Du aber eine Sperre für 12 Wochen, während derer Du kein ALG I und auch keinen Gründerzuschuss bekommst...
 
Wenn Du selbst kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst bekommst Du aber eine Sperre für 12 Wochen, während derer Du kein ALG I und auch keinen Gründerzuschuss bekommst...

Ja, das ist mir klar; wichtig für mich ist ja zu wissen, ob die AA überhaupt eine (gewollte) Arbeitslosigkeit akzeptiert...
 
Hinnehmen müßen sie es wohl oder übel, sie können Dich oder Deinen ehemaligen Arbeitgeber ja nicht zwingen wieder mit- und füreinander zu arbeiten.
 
Moinsen,

ich möchte aus einem unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen, da ich etwas neues "aufbauen" möchte. Die momentane Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende...diese Frist kann ich leider nicht einhalten.

Was heisst du kannst diese Frist nicht einhalten? Das ist Bestandteil eines Vertrages dem du zugestimmt hast. Die einzige Möglichkeit ist wie erwähnt, wenn der Arbeitgeber einer kürzeren Frist zustimmt.
 
Was heisst du kannst diese Frist nicht einhalten? Das ist Bestandteil eines Vertrages dem du zugestimmt hast. Die einzige Möglichkeit ist wie erwähnt, wenn der Arbeitgeber einer kürzeren Frist zustimmt.

Ja, oder ich komme einfach nicht mehr...
 
Was dich im rechtlichen Sinne aber nicht arbeitslos macht und dir schon gar nicht Anspruch auf irgendwas gibt.
Da musst du eher noch aufpassen, dass nicht plötzlich Forderungen auf dich zukommen.

Aber, mit so einer Einstellung lässt du's mit der Selbständigkeit wohl eh besser bleiben... dies nur als Tipp am Rande.
 
Was dich im rechtlichen Sinne aber nicht arbeitslos macht und dir schon gar nicht Anspruch auf irgendwas gibt.
Da musst du eher noch aufpassen, dass nicht plötzlich Forderungen auf dich zukommen.

Vollkommen richtig. Während meines Studiums zum Beispiel hatte ich auch mal eine längere Zeit einfach unbezahlten Urlaub, da hatte dann eine Buchhalterin meine Firmenzugehörigkeit angezweifelt. Das spielt aber gar keine Rolle: Auch wenn man mal ein halbes Jahr nicht kommt und kein Geld mehr erhält (was eben so mit der Firma vereinbart war) blieb mein Arbeitsverhältnis davon offiziell unangetastet. Ich bin halt nur 0 Stunden gekommen und hab 0 EUR dafür bekommen.

Alex
 
Was dich im rechtlichen Sinne aber nicht arbeitslos macht und dir schon gar nicht Anspruch auf irgendwas gibt.
Da musst du eher noch aufpassen, dass nicht plötzlich Forderungen auf dich zukommen.

Aber, mit so einer Einstellung lässt du's mit der Selbständigkeit wohl eh besser bleiben... dies nur als Tipp am Rande.

Ärger möchte ich mir natürlich ersparen; prinzipiell bin ich ja auch nicht auf Krawall gebürstet. Eine Lösung läst sich auch mit dem Arbeitgeber finden...hoffe ich :rolleyes:
 
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