7% MwSt. für Online-Redakteur?

Der_Jan

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Moin,
wieviel Mehrwertsteuer muss ich für die Tätigkeit des Online-Redakteurs bei einem Kunden auf der Rechnung ausweisen?

Ich ging von 16 % aus, mein Kunde aber von 7%. Weiß jemand genaueres?

Danke & Gruß
Der Jan
 
ermässigte USt. für eine dienstleistung?
dasist ja eigenartig. frag da mal lieber deinen steuerbrater. oder ruf deinen sachbearbeiter beim finanzamt an, der wird dir auch weiterhelfen.
 
Ermässigte Mwst. für Dienstleistungen kenne ich nur von meinem Musiklieferanten... schon mal gegooglet?
 
Der_Jan schrieb:
Moin,
wieviel Mehrwertsteuer muss ich für die Tätigkeit des Online-Redakteurs bei einem Kunden auf der Rechnung ausweisen?

Ich ging von 16 % aus, mein Kunde aber von 7%. Weiß jemand genaueres?


Ermäßigte MwSt. ist nur bei künstlerischen Tätigkeiten anzuwenden, aus denen Urheberrechte o.ä. Schutzrechte für das künstlerische Produkt (Foto, Film, Text, Musik, etc.) entstehen. Eine Redakteurstätigkeit ist das definitiv nicht (zumindest im TV-Bereich).

Also, lass Dir nichts erzählen!

Gruss - ete.
 
eteokles schrieb:
Ermäßigte MwSt. ist nur bei künstlerischen Tätigkeiten anzuwenden, aus denen Urheberrechte o.ä. Schutzrechte für das künstlerische Produkt (Foto, Film, Text, Musik, etc.) entstehen. Eine Redakteurstätigkeit ist das definitiv nicht (zumindest im TV-Bereich).

Also, lass Dir nichts erzählen!

Kann ich nur bestätigen!
 
Prinzipiell kann es dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer egal sein, welchen Satz er auszahlt beziehungsweise erhält, ist ja für ihn nur ein Durchlaufposten.

Meines Wissens sind bei journalistischen Tätigkeiten jedoch tatsächlich 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Kenne mich bei Fernsehredakteuren allerdings nicht aus.

Vielleicht hilft der Link
http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=40eaa39242ef9&si=44355f9b96086&lang=1

Irgendwann heißt es, dass bei freien Journalisten immer 7 Prozent fällig werden.

Gruß Georg
 
7 Prozent! Es gehen aber selbstverständlich auch 16%. Außer der Auftraggeber will es explizit nicht. Burda wäre so ein Beispiel.
 
quomodonam schrieb:
7 Prozent! Es gehen aber selbstverständlich auch 16%. Außer der Auftraggeber will es explizit nicht. Burda wäre so ein Beispiel.

Öhm, die MwSt ist gesetzlich geregelt. Wäre mir neu, dass die Vertragspartner das festlegen könnten.
 
7 Prozent. Du kannst Text-Leistungen aber durchaus mit 16 Prozent in Rechnung stellen!
 
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