30 Stunden kalkuliert, Kostenvoranschlag genehmigt, nur 20 Stunden gebraucht...

2nd

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Hi,

wie geht Ihr mit folgender Situation als Freie um: Projektauftrag erhalten, KVA mit 30 Stunden kalkuliert, der wurde genehmigt und jetzt stellt sich raus, dass man weniger Zeit braucht, z. B. 2/3 der Zeit.

Nach oben kalkuliert man ja immer nach, kalkuliert Ihr auch nach unten? Wie denkt der Auftraggeber darüber, wenn man unter dem KVA bleibt (ausser dass er sich natürlich für den Moment freuen würde)?

Gute Grüße,

Frank
 
Hi Frank,

das ist natürlich immer so eine Sache, und bei Kunden, die einem ständig schon beim Angebot vorheulen, "ob man sich da nicht bei der Hälfte" einigen könne (je größer der Konzern, desto häufiger), ist man schon versucht, den Stundenüberhang abzuwarten.

Unser Vorgehen ist da allerdings so: Kunde anrufen, Ergebnis zeigen, Zufriedenheit abholen, anbieten, den "Überhang" beim nächsten Job einzurechnen. Also quasi eine "Gutscheinregelung".

Aber grundsätzlich glaube ich an: "Ehrlich währt am längsten" (Könnte sein, dass man damit nicht so reich wird, wie Bill G., aber die Nächte sind ruhiger. ;) )

... und diese Ehrlichkeit kommt bei ehrlichen Kunden auch an. Kunden, die Dich immer ein wenig abzocken möchten, haben damit "Standesschwierigkeiten"...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Frank,

kann Hilarious nur beipflichten. Wenn Du ehrlich mit Deinen Kunden/Auftraggebern umgehst, gehen die auch am ehesten ehrlich mit Dir um.
Denn Vorschlag mit dem Gutschein finde ich interessant. Werde ich auch mal probieren.

Aber ob Bill G. schlecht schlaeft bezweifle ich doch sehr.

Gruss
Klauf
 
Ok, vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten! Damit kann ich was anfangen :)

Frank
 
zu hast kalkuliert und bist schneller gewesen als erwartet. thats it!
bei einem anderen job wirst du laenger brauchen – warum also
komplizierter machen als es ist? ich sehe keinen grund dem kunden
zu sagen das du schneller warst. ich wuerde einem kunden aber
auch nicht vorheulen wenn ich fuer einen job laenger als erwartet
gebraucht habe.

:)
 
Hallo zusammen,

ehrlich währt am längsten - so viel ist, denke ich, klar! Doch zu viel Idealismus ist bei einigen Kunden eben einfach fehl am Platze. Ich persönlich mache das abhängig vom Kunden. Wenn ich weiß, dass er mir auch im Gegenzug eventuelle Mehrkosten ohne Murren und Nöhlen zahlt, berechne ich natürlich auch bei einer Fehlkalkulation in andere Richtung nur den tatsächlichen Aufwand. Hatte ich schon das eine oder andere mal ein wenig "Reibung" mit dem Kunden, freue ich mich einfach über meine schnelle und gute Arbeit und rechne voll ab. Bin bisher damit gut gefahren und schlafe auch durchaus gut. Wenn es ein neuer Kunde ist, würde ich auf jeden Fall der Ehrlichkeit eine Chance zur Eröffnung einer darauf beasierenden Zusammenarbeit geben. Denn - wie gesagt - im Grunde ist es der "richtigere" Weg. Vorausgesetzt halt, man weiß nicht schon aus Erfahrung, dass er eben für einen selbst im Minus resultiert...
 
Yep, abhängig vom Kunden, den zu erwartenden Folgeauträgen in Art und Umfang. Fingerspitzengefühl. Fair geht vor, aber es darf dir selber nicht allzu weh tun.
Gruß, Al
 
Mein Ex-Chef hat mir, als ich 20 Jahre alt war, einen guten Satz mit auf den Weg gegeben:

Wir kaufen nicht deine Zeit, wir wollen deine Arbeitsleistung!

Ich glaube, das trifft auch deine Frage ein wenig, denn letzlich hätten sie auch akzeptiert, wenn du 40 Stunden für den gleichen Preis reingeschrieben hättest. Sie wollen eine gute Arbeit zu einem akzeptablen Kurs. Das hast du ihnen geliefert!

Liebe Grüße

y.
 
Habe mir auch ein paar Gedanken zum Thema gemacht und hatte mich irgendwie schon instinktiv um den Satz von Ynos bewegt. Schliesslich schliessen beide Seiten einen Vertrag mit der Bestätigung des KVAs ab. Wenn sich keiner betrogen fühlt und das Angebot von Auftragnehmerseite aus völlig falsch kalkuliert ist, ist es meiner Meinung nach legitim, das vereinbarte Honorar abzurechnen.

Man könnte ja sonst auch z. B. a) einen höheren Faktor der Nutzungskosten oder b) einen höheren Stundensatz von vornherein angeben.

Ich werde die übrigbleibende Zeit nutzen, um im in dem jeweiligen Projekt noch ein paar Sachen zu machen, für die sonst nie Zeit ist.

Bei einem Kunden ist es z. B. auch so -> kleiner Finger hingeben, ohne Arm zurückkommen. Also hab acht :)

Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
da dein kunde ja offensichtlich nicht mitbekommen hat, wieviel zeit du tatsächlich gebraucht hast, würde ich das kalkulierte honorar abrechnen. wenn es ein netter kunde ist, kannst du ja einen rabatt von sagen wir mal 2 stunden gewähren. kleine geschenke erhalten die freundschaft und du hast halt mal einen guten schnitt gemacht. so sind alle froh.
 
microboy schrieb:
zu hast kalkuliert und bist schneller gewesen als erwartet. thats it!
bei einem anderen job wirst du laenger brauchen – warum also
komplizierter machen als es ist? ich sehe keinen grund dem kunden
zu sagen das du schneller warst. ich wuerde einem kunden aber
auch nicht vorheulen wenn ich fuer einen job laenger als erwartet
gebraucht habe.

:)

Sehe ich genauso.
 
Man bekommt immer die Kunden, die zu einem passen. Wenn Du die Rechnung nach unten hin anpasst, solltest Du aber auch sagen, dass du bei längerer Arbeitszeit mehr nimmst. Natürlich solltest Du, bevor Du überziehst, die Lage mit dem Auftraggeber abstimmen.
 
Meeresgrund schrieb:
Man bekommt immer die Kunden, die zu einem passen.

Ich denke, das trifft auch auf andere Bereiche des Lebens zu :)

Das Mehraufwand auch Nachkalkulation bedeutet steht immer schon im KVA bei mir...

Frank
 
Meeresgrund schrieb:
Man bekommt immer die Kunden, die zu einem passen. Wenn Du die Rechnung nach unten hin anpasst, solltest Du aber auch sagen, dass du bei längerer Arbeitszeit mehr nimmst. Natürlich solltest Du, bevor Du überziehst, die Lage mit dem Auftraggeber abstimmen.

Komisch, das sag ich doch immer!? :D Bin genau Deiner Meinung!
 
von microboy:
"
zu hast kalkuliert und bist schneller gewesen als erwartet. thats it!
bei einem anderen job wirst du laenger brauchen – warum also
komplizierter machen als es ist? ich sehe keinen grund dem kunden
zu sagen das du schneller warst. ich wuerde einem kunden aber
auch nicht vorheulen wenn ich fuer einen job laenger als erwartet
gebraucht habe.
"
dem kann ich mich anschließen!
oft genug ist man doch selbst der gearschte, wenn der kunde die x-te "kleine textänderung" aus dem ärmel zückt die man am ende halt auch noch macht ohne das in rechnung zu stellen.

da ist es nur fair, wenn es diesmal für dich andersrum gelaufen ist.

die idee allerdings, dem kunden irgendeine gönnerhafte geschichte aufzutischen und ihm für den nächsten job 2 kostenlose stunden zu offerieren, finde ich dann auch wieder cool.
nach dem motto: "statt weihnachtskarten bekommen meine lieblingskunden (!) im dezember 2 stunden arbeit für ömme von mir – SIE sind natürlich dabei" :)
 
Arbeit für lau wird meiner Erfahrung nach nicht honoriert. Eher hast Du noch den Schaden, wenn dabei was schief läuft, oder es länger dauert als gedacht.

Nachträglich mit dem Preis runtergehen: Was möchtest Du damit dem Kunden zeigen? Ehrlich und kundenbindend ist, beim vereinbarten Kostenrahmen zu bleiben und gute Leistung, vll. auch ein bisschen mehr als gewünscht abzuliefern. Im Preis runtergehen, freut den Kunden fünf Minuten, schmälert aber auch Deine Leistung aus seiner Sicht.

@netmikesch: „gönnerhaft“ und „cool“ sind nicht die Attribute, die ein Auftraggeber am Auftragnehmer schätzt ;)
 
Hallo!

Wenn ein Kostenvoranschlag erstellt wird, die Summe X vom Kunden akzeptiert wird und daraufhin eine Auftragsbestätigung folgt, um nach der Realisierung festzustellen, das der Preis im KVA viel zu hoch angesetzt wurde, dann gilt die oberste Maxime der Glaubwürdigkeit – auf beiden Seiten!

Nicht jeder Kunde wird automatisch in Wallung geraten, wenn dieser die erfreuliche Mitteilung erhält, dass man sich zu seinem Vorteil verspekuliert hat. Genauso gibt es Kunden, die einen fehlerhaften KVA aus einem völlig anderen Blickwinkel kritisch beurteilen, denn sie haben Anspruch auf einen korrekten(!) KVA und wenn sich herausstellt, das dieser gar nicht korrekt war, dann kann eine bittere Erinnerung haften bleiben, in Zukunft einen Kostenvoranschlag des besagten Unternehmens nicht mehr beim ersten Mal ernst zu nehmen, denn wie soll man einem Anbieter sein Vertrauen schenken, wenn schon der KVA derart daneben liegt? Sollte sich der Kunde beim nächsten Auftrag wieder an das Unternehmen wenden, so wird er ebenfalls den ersten KVA nicht ernst nehmen, denn er hat ja die Erfahrung beim Anbieter gesammelt, das die Kosten später wieder um 2 Drittel nach unten korrigiert werden könnten. Sollte der KVA allerdings beim 2. Auftrag stimmen, dann zieht Kunde König ein langes Gesicht, denn er traut dem Braten nicht mehr. Zumindest ich wäre skeptisch, wenn beim 1. Auftrag eine Preiskorrektur zu meinen Gunsten erfolgt und beim 2. Auftrag der Preis angeblich gültig sein soll. Da würde ich in jedem Fall nachfragen, ob das denn wirklich stimmt oder ob sich der Anbieter nicht doch verrechnet hat, wie beim 1. Auftrag bereits geschehen?

Schweigen ist in diesem Fall - wenigstens aus Sicht der Psychologie - der bessere Weg, denn die Glaubwürdigkeit ist ein Faktor, den man mit solchen Aktionen leicht aufs Spiel setzen kann – auch dann, wenn man seinem Kunden einen Gefallen tun möchte. Kann auch nach hinten losgehen, denn Kunden wissen sich nur ungern "verschaukelt".

Die interne Abrechnung mit Gutschein oder Punkten für einen Kunden (aber wie gesagt, nur für interne Zwecke), halte ich für fair. Trotzdem würde ich den Kunden den Preis bezahlen lassen, der vereinbart war. In Zukunft darf eine falsche KVA aber nicht mehr beim Kunden passieren, denn dann wird er das Gefühl bekommen, er wird wirklich verschaukelt, auch wenn der höhere Preis ein dummer Zufall war.

- Sterling
 
Die Frage hier finde ich: Wie hätte sich der Kunde verhalten, wenn Du 40 Stunden gebraucht hättest?

Wenn der Kunde dann ohne zu zucken auch mehr zahlt, dann finde ich es fair auch nur 20 Stunden abzurechnen.
Wenn der Deal aber so aussieht: "Wenn Du schneller bist gibt es weniger Geld, und wenn Du länger brauchst, dann Dein Problem!" solltest Du den KVA abrechnen.

Alex
 
below schrieb:
Die Frage hier finde ich: Wie hätte sich der Kunde verhalten, wenn Du 40 Stunden gebraucht hättest?
Das kann man von vorne herein beeinflussen.
Wenn im Angebot steht „Mehraufwand nach vorheriger Ansage und Absprache zu Satz xy …“, so ähnlich mache ich das, dann kann man immer noch entscheiden, ob man den Kunden informiert oder nicht. Macht er die vierte Korrektur, obwohl nur zwei im Angebot standen, dann würde ich ihn darauf ansprechen. Wir sind ja schließlich nicht die Heilsarmee. :D
 
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