14 Tage Rückgaberecht?

Chris.b

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Wenn ich im Netz bestelle, habe ich ja bekanntliche diese 14 Tage Rückgaberecht. Wie läuft das genau ab?
Muss ich die Versandkosten für die Rücklieferung tragen? Bekomme ich ohne Mucken den vollen Kaufpreis zurück? Wie ist die Sache, wenn ich mir eine 80er anstatt einer 60er HDD und mehr Ram reinbauen lasse?

Ich möchte bei JessenLenz bestellen.

Danke Euch :)
Christian
 
Zuletzt bearbeitet:
Also normalerweise ist der Versand für dich ab 40 € kostenlos, erkundige dich vorher, manche Händler senden dir einen Versandcoupon zu damit du keine Versandkosten tragen must, Geld bekommst du problemlos zurück(Ich geh mal davon aus das an dem Gerät keine Schäden oder grobe Kratzer enstanden sind :D) und musst auch keine Begründung schreiben.

Ob diese Regelung auch bei Wunschkonfigurationen gilt würde ich mal in den AGB nachlesen oder nachfragen.
 
Chris.b schrieb:
Wenn ich im Netz bestelle, habe ich ja bekanntliche diese 14 Tage Rückgaberecht. Wie läuft das genau ab?
Muss ich die Versandkosten für die Rücklieferung tragen? Bekomme ich ohne Mucken den vollen Kaufpreis zurück? Wie ist die Sache, wenn ich mir eine 80er anstatt einer 60er HDD und mehr Ram reinbauen lasse?

Ich möchte bei JessenLenz bestellen.

Danke Euch :)
Christian

Kommt auf den Händler drauf an.
Bei digitalplanet haste bei BTO, also jetzt zb mit 80GB KEIN14tägiges Rückgaberecht, nur bei "originalbesetzung"
Auf jeden Fall vorher beim Händler abklären.

Mondmann
 
also wenn du bei apple im store bestellst, dann sollte eigentlich alles dem 14 tägigen Rückgaberecht unterstehen... ich glaube allerdings, dass du die versandkosten fürs zurückschicken selber bezahlen musst.
 
in D: BGB §312b ff

Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind ...

Ob nun die Auswahl der Option (!) "größere Festplatte" oder "größerer Haupspeicher" dazu geeignet ist, die Vermutung nahezulegen, daß es sich um ein Produkt handelt, das "nach Kundenspezifikation angefertigt wurde", ist doch zumindet zweifelhaft.
Ich vertrete die Auffassung, daß es sich um ein Serienprodukt handelt, das voll und ganz und zwar ausschließlich den Spezifikationen des Herstellers (!) entspricht.
Aber hier dürfte es sich mangels Präzedenzfällen wohl noch um eine Spielwiese für Juristen handeln...

Die Kosten der Rücksendung trägt in der Regel der Unternehmer (BGB § 357)
Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
 
Zuletzt bearbeitet:
wie wärs mit einem mail an den apple rechtsdienst? oder gleich beim telefonischen bestellen nachfragen. wenn apple meint, dass sie auch mb mit grösserer festplatte zurück nehmen, interessiert das bgb niemanden mehr
 
Danke euch, ich frage eben mal bei JL an.

Fix und kompetent - Macuser.de ;)
 
HäckMäc schrieb:
in D: BGB §312b ff



Ob nun die Auswahl der Option (!) "größere Festplatte" oder "größerer Haupspeicher" dazu geeignet ist, die Vermutung nahezulegen, daß es sich um ein Produkt handelt, das "nach Kundenspezifikation angefertigt wurde", ist doch zumindet zweifelhaft.
Ich vertrete die Auffassung, daß es sich um ein Serienprodukt handelt, das voll und ganz und zwar ausschließlich den Spezifikationen des Herstellers (!) entspricht.
Aber hier dürfte es sich mangels Präzedenzfällen wohl noch um eine Spielwiese für Juristen handeln...

Die Kosten der Rücksendung trägt in der Regel der Unternehmer (BGB § 357)

Ich teile diese Rechtsaufassung. Kritisch wäre es lediglich, wenn ein Sonderwunsch umgesetzt werden würde, der vom Hersteller nicht als Option vorgesehen ist. Also Beispielsweise eine schnellere/größere Festplatte (160GB / 7600rpm). Die Wahl zwischen verschiedenen, vom Hersteller vorgesehenen Optionen verstehe ich nicht als Sonderanfertigung. Allerdings ist das wohl nicht ganz eindeutig.

Der Händler könnte auch argumentieren, dass er die Festplatte nachträglich eingebaut hat (so es denn so gemacht wurde). Hat er das Gerät aber so wie bestellt von Apple bezogen, sehe ich keine Grund, den Rücktritt vom Kaufvertrag auzuschließen.

lg
Lion
 
Also CTO Geräte. (configured to order) Also Ram / Festplattengröße usw. haben bei Apple selbst DEFINITV 14tägiges Rückgaberecht.

Habe ich beim MacBook selbst 2 mal Gebrauch von gemacht. (1GB/80GB HDD)
 
Ronie schrieb:
Also CTO Geräte. (configured to order) Also Ram / Festplattengröße usw. haben bei Apple selbst DEFINITV 14tägiges Rückgaberecht.

Habe ich beim MacBook selbst 2 mal Gebrauch von gemacht. (1GB/80GB HDD)

Das ist CTO...und was ist der Unterschied zu BTO(Build to Order)???

Bei www.applekaufen.de (Schulz) hieß übrigens ich hätte NUR Rückgaberecht wenn das Gerät eingepackt und unbenutzt ist....

Mondmann
 
Mondmann schrieb:
Bei www.applekaufen.de (Schulz) hieß übrigens ich hätte NUR Rückgaberecht wenn das Gerät eingepackt und unbenutzt ist...
Das ist unzulässig. Im BGB wird das Rückgaberecht nicht davon abhängig gemacht, daß die Sache unbenutzt sein oder gar in der Originalverpackung zurückgeschickt werden müsse.

Eine entsprechende Regelung in den AGB entbehrt jeder Rechtsgrundlage: BGB § 312f

Daß das Gerät transportsicher verpackt sein muss, ist aber selbstverständlich.
 
HäckMäc schrieb:
Das ist unzulässig. Im BGB wird das Rückgaberecht nicht davon abhängig gemacht, daß die Sache unbenutzt sein oder gar in der Originalverpackung zurückgeschickt werden müsse.

Eine entsprechende Regelung in den AGB entbehrt jeder Rechtsgrundlage: BGB § 312f

Daß das Gerät transportsicher verpackt sein muss, ist aber selbstverständlich.


Habs gerade nochmal mit www.get-a-mac.de abgeklärt:

Hallo,
bei BTO-Geräten sind Storno und Rückgabe der Ware ausgeschlossen.

Über die Lieferzeiten können wir leider keine genauen Aussage machen, da Apple zur Zeit große Lieferschwierigkeiten hat und die angekündigten Termine permanent nach hinten verschiebt.
Schätzungsweise beträgt die Lieferzeit mindestens 4 Wochen.
Wenn Sie uns Ihre gewünschte Konfiguration mitteilen, schicken wir Ihnen gerne eine e-mail sobald die Lieferzeit absehbar ist.
Wir würden uns freuen, wieder von Ihnen zu hören.

Dasselbe wie bei Digitalplanet.de

...unverschämt!
 
Hier im Forum haben ein paar User mal berichtet, dass sie BTO-Oder Geräte bei Apple zurückgegeben haben. Der Apple-Strore scheint also BTO-Geräte zurückzunehmen. ;)
 
iUser-am-iBook schrieb:
Hier im Forum haben ein paar User mal berichtet, dass sie BTO-Oder Geräte bei Apple zurückgegeben haben. Der Apple-Strore scheint also BTO-Geräte zurückzunehmen. ;)


hm..dann muss ich doch direkt bei Apple kaufen.
Habe jetzt bei 5-6 Händlern angefragt, keiner nimmt BTO Geräte zurück.
Mondmann
 
Apple bietet im Refurb-Shop immer wieder mal Geräte an, die von der Standard-Konfiguration abweichen... irgendwo scheinen die die Geräte ja auch herzuhaben... zB aus Rücknahmen
 
HäckMäc schrieb:
Aber hier dürfte es sich mangels Präzedenzfällen wohl noch um eine Spielwiese für Juristen handeln...

Da gibt es schon ein Urteil zu
 
Chris.b schrieb:
Wenn ich im Netz bestelle, habe ich ja bekanntliche diese 14 Tage Rückgaberecht.

Nein, hast Du nicht. Es sei den, der Händler räumt es Dir explizit ein.
 
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