1%-Regelung bei privat und geschäftlich genutzten Autos

Hallo,

wie schon mehrfach hier erwähnt, steht die 1% Regelung, so wie wir sie bis jetzt kennen, auf der Kippe. Wenn das Gesetz entsprechend abgeändert wird ist das Führen eines Fahrtenbuches schon ab dem 01.01.2006 sinnvoll.

Also auch für dich ollo!

Da ich nicht weiss, ob ich den Text meines Steuerberaters hier posten darf hier seine Homepageadresse. Schaut dort unter Steuertipps nach. Dort findet ihr aktuelle Infos zur geplanten 1% Regelung und zum Führen eines Fahrtenbuches.

http://www.wickord-fuss.de/

Libi
 
Danke für den Link, libi - das ist sehr interessant.

Also: Fahrtenbuch führen! :rolleyes:
Finde ich jetzt auch nicht so dramatisch.
Werde mir einfach volksmacs »Rote-Ampel-Fahrtenbuch-
Schreiben-Technik« angewöhnen. Dann bin ich auf jeden
Fall auf der sicheren Seite, egal was wie auch immer
rückwirkend beschlossen wird...
 
sgmelin schrieb:
Vorsicht: Elektronisch gepflegte Fahrtenbücher werden nicht anerkannt.

So nicht richtig! Es gibt kein offizielles Testat für Fahrtenbücher, wohl aber Programme mit entsprechenden Gutachten.
Im Endeffekt kommts auf jeden Finanzbeamten selbst an, aber die wenigsten werden sich gegen ein entsprechendes Gutachten stellen...

Ich mache das seid 3 Jahre so (mit nem PC-Programm). Im ersten Jahr wollte mein Finanzbeamte mir das Fahrtenbuch so nicht abnehmen, aber nachdem mein Wirtschaftsprüfer ihn mit Gutachten und Texten quasi zugeschüttet hat, hat er kleinbei gegeben.
Seitdem kein Problem - elektronisches Fahrtenbuch wird problemlos anerkannt.

Charlie
 
wie schon mehrfach hier erwähnt, steht die 1% Regelung, so wie wir sie bis jetzt kennen, auf der Kippe. Wenn das Gesetz entsprechend abgeändert wird ist das Führen eines Fahrtenbuches schon ab dem 01.01.2006 sinnvoll.

War bei meinem AB bis vor kurzem auch nicht klar. Dessen Aussage ist jetzt: Für Angestellte ändert sich nichts. Die 1% bleiben. Selbstständige müssen aber tatsächlich ein Fahrtenbuch führen. Zum Glück. Ich fahre 50 - 65 000 km im Jahr und zwar zu 90% Geschäftlich. Ohne die 1% Regelung würde ich vermutlich meschugge.
 
ollo: ... ich hatte fast 10 Jahre ein Auto bei denen versichert und
jetzt zicken die so rum.
Ich glaube nicht, dass die Versicherungsgesellschaft die Verweigerung des Schadensfreiheitsrabatts mit ihren Vorschriften begründen kann. Ich musste bei meinem Wechsel auf dem Antrag die Vorversicherung mit SF angeben. Die haben sich dann erkundigt und den SF übernommen. Wäre dies so aussergewöhnlich, gäbe es die Frage nach der Vorversicherung auf den Anträgen nicht.
Das gleiche wäre doch auch bei Dir möglich, und die neue Versicherung übernimmt den SF der vorigen, nicht ihren alten von vor etlichen Jahren.
 
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