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Quaduser
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Hallo zusammen,
da ich eigentlich aus dem Musikbereich komme kenne ich die Rechtslage in diesem Bereich recht gut, nur wie schaut es bei Schriften und alten Grafiken aus.
Ich habe gerade einen Stapel alter Bücher bekommen (ältestes 1776, neustes 1915) und habe festgestellt das hier einige sehr nette Schriftarten verwendet wurden die von den in dieser Zeit üblichen Frakturschnitten stark abweichen.
Auch einige dekorative Seitenelemente würden sich für mich ganz gut zur weiteren Verarbeitung anbieten.
Bei einem Musikstück verhällt es sich ja so das 70 Jahre nach ableben des Komponisten das Stück zum Allegemeingut wird. Ist die auch so bei Schriften und Grafiken genau so? Was ist wenn der Verlag noch existiert und was wenn nicht?
viele Grüsse
Sascha S.
da ich eigentlich aus dem Musikbereich komme kenne ich die Rechtslage in diesem Bereich recht gut, nur wie schaut es bei Schriften und alten Grafiken aus.
Ich habe gerade einen Stapel alter Bücher bekommen (ältestes 1776, neustes 1915) und habe festgestellt das hier einige sehr nette Schriftarten verwendet wurden die von den in dieser Zeit üblichen Frakturschnitten stark abweichen.
Auch einige dekorative Seitenelemente würden sich für mich ganz gut zur weiteren Verarbeitung anbieten.
Bei einem Musikstück verhällt es sich ja so das 70 Jahre nach ableben des Komponisten das Stück zum Allegemeingut wird. Ist die auch so bei Schriften und Grafiken genau so? Was ist wenn der Verlag noch existiert und was wenn nicht?
viele Grüsse
Sascha S.