MacEnroe
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Also das ist so ein typischer Fall, wie man ihn immer wieder in den Gazetten findet.
1. Wenn man eine Internetdomain für einen rein privaten, nichtkommerziellen Zweck registrieren lässt wird man in der Regel keine Probleme kriegen. Abmahnungen wegen Domainnamen gründen sich in der Regel auf Marken- oder Firmenverletzungen. Bei einer rein privaten Domain, dazu zählt auch die Vereinswebsite eines Kegelclubs, fehlt es in der Regel für eine Markenverletzung an der markenmäßigen Verwendung und für eine Abmahnung aus Firmenrecht an einer firmenmäßigen Verwendung. Solche Abmahnungen sind in aller Regel unbegründet. Ausnahmen kann es bei besonders berühmten Marken oder Firmen geben oder im Falle einer unlauteren Rufausbeutung. Das ist z.B. der Fall, wenn ich für die Domain des Kegelclubs den Namen des (berühmten) Herstellers von Kegelzubehör verwende.
Mir ist schon klar, dass das immer Ausnahmefälle sind, wenn man mit hohen Anwaltskosten abgemahnt wird.
Und jeder muss sich genau überlegen, welche Domain er sich sichert und ob es da nicht irgendeine Firma oder
Produkt ähnlichen Namens gibt. Da hast du absolut recht.
3. Ganz unstreitig treiben einige Kanzleien Schindluder mit dem Rechtsinstrument der Abmahnung. Aber: zum einen können sie das nur, weil sich im Internet ein sehr leichtfertiger, um nicht zu sagen rechtsmißachtender, Umgang mit dem geistigen Eigentum anderer verbreitet hat und zum anderen hat der Gesetzgeber in vielen Fällen durch gesetzliche Beschränkungen der Abmahngebühren reagiert.
Wo zum Beispiel? In welchen Fällen?
Übrigens: Als mir so etwas passierte, habe ich den Anwalt des Konzerns angerufen,
ihm meine Lage geschildert, und er hat daraufhin den Streitwert auf weniger als ein
Zehntel (!) heruntergeschraubt, entsprechend auch die Mahngebühren. (von ca. 5000
auf 400 EUR)