Rund ums Thema ABMAHNUNGEN

Also das ist so ein typischer Fall, wie man ihn immer wieder in den Gazetten findet.

1. Wenn man eine Internetdomain für einen rein privaten, nichtkommerziellen Zweck registrieren lässt wird man in der Regel keine Probleme kriegen. Abmahnungen wegen Domainnamen gründen sich in der Regel auf Marken- oder Firmenverletzungen. Bei einer rein privaten Domain, dazu zählt auch die Vereinswebsite eines Kegelclubs, fehlt es in der Regel für eine Markenverletzung an der markenmäßigen Verwendung und für eine Abmahnung aus Firmenrecht an einer firmenmäßigen Verwendung. Solche Abmahnungen sind in aller Regel unbegründet. Ausnahmen kann es bei besonders berühmten Marken oder Firmen geben oder im Falle einer unlauteren Rufausbeutung. Das ist z.B. der Fall, wenn ich für die Domain des Kegelclubs den Namen des (berühmten) Herstellers von Kegelzubehör verwende.

Mir ist schon klar, dass das immer Ausnahmefälle sind, wenn man mit hohen Anwaltskosten abgemahnt wird.
Und jeder muss sich genau überlegen, welche Domain er sich sichert und ob es da nicht irgendeine Firma oder
Produkt ähnlichen Namens gibt. Da hast du absolut recht.


3. Ganz unstreitig treiben einige Kanzleien Schindluder mit dem Rechtsinstrument der Abmahnung. Aber: zum einen können sie das nur, weil sich im Internet ein sehr leichtfertiger, um nicht zu sagen rechtsmißachtender, Umgang mit dem geistigen Eigentum anderer verbreitet hat und zum anderen hat der Gesetzgeber in vielen Fällen durch gesetzliche Beschränkungen der Abmahngebühren reagiert.

Wo zum Beispiel? In welchen Fällen?



Übrigens: Als mir so etwas passierte, habe ich den Anwalt des Konzerns angerufen,
ihm meine Lage geschildert, und er hat daraufhin den Streitwert auf weniger als ein
Zehntel (!) heruntergeschraubt, entsprechend auch die Mahngebühren. (von ca. 5000
auf 400 EUR)
 

na ja, viele Abmahnungen kommen ja auch durch die unerlaubte Bilderverwendung. Da hat das OLG HH für privaten "Klau" für eBay einen Streitwert von € 2.000 angesetzt. Spannend bleibt allerdings die Frage, ob die betroffen Rechteinhaber bei Film/Musik den Schadensersatz wirklich geltend machen, wie es ja kurz im SpOn Artikel angeschnitten wurde. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass andere Gerichte der Auslegung folgen.
 
na ja, viele Abmahnungen kommen ja auch durch die unerlaubte Bilderverwendung. Da hat das OLG HH für privaten "Klau" für eBay einen Streitwert von € 2.000 angesetzt. Spannend bleibt allerdings die Frage, ob die betroffen Rechteinhaber bei Film/Musik den Schadensersatz wirklich geltend machen, wie es ja kurz im SpOn Artikel angeschnitten wurde. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass andere Gerichte der Auslegung folgen.


Na, wenn sich die Freistaatler schon an Hamburg orientieren, so dürfte es erst recht für den Rest der Republik gelten:cool:
 
Andererseits staune ich auch, wie dreist manche die Rechte anderer verletzen und dann jammern, wenn sie rechtlich in Anspruch genommen werden.

Richtig – ich denke am weitesten verbreitet sind dabei YouTube-Videos mit Beschreibungen á la I don't own any right of this video.

Außerdem ist der Begriff der Abmahnung m.E. zu Unrecht negativ besetzt - auch wenn einige reine Abmahnkanzleien da viel beigetragen haben. Denn die Abmahnung, die ja aus gutem der gerichtlichen Geltendmachung vorauszugehen hat, hat einen durchaus sinnvollen Zweck: sie soll zum einen dem Verletzer die Möglichkeit geben den Verstoß zu unterlassen ohne dass ein förmliches und wesentlich teureres Gerichtsverfahren eröffnet wird.
:thumbsup:
 
Es soll aber das Thema Abmahnung diskutiert, mögliche Warnungen und
allfällige, laufende Verfahren können eingestellt werden

Ich befinde mich gerade quasi in einem laufenden Verfahren, die Abmahnung wird morgen bzw. übermorgen versandt.

Zum Sachverhalt:

Ich habe ein Foto unter CC BY-SA 3.0 DE lizenziert. Nutzungsbedingungen sind hierbei Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Nun habe ich ebendieses Foto auf den Seiten einer etwas älteren bundesweiten Vereinigung gefunden. Als Quelle wird eine bestimmte Fachzeitschrift angegeben; ich setze mich also mit der Zeitschrift in Kontakt und bitte darum, mir den jeweiligen Artikel der Ausgabe XYZ (die vor einigen Monaten in einer vierstelligen Auflage gedruckt und verkauft wurde), zukommen zu lassen.

Tatsächlich finde ich in diesem Artikel das fragliche Foto, leicht verändert, aber immer noch meins (es handelt sich um ein Panorama; Gemeinsamkeiten erkennbar an etwa der Perspektive, der Position der Wolken, dem Lichtfall etc.). Als Personen stehen vor dem Artikel lediglich der Autor und am Seitenende Copyright by [Name der Fachzeitschrift]. Keine Spur von meinem Namen, keine Spur der Lizenz. Auch auf der letzten Seite mit den sogenannten Bildcredits, die ich in einer zweiten Mail angefordert habe, werde ich nicht erwähnt.

Nun habe ich über Google zunächst nach dem Namen des Autors gesucht – siehe da, ein Rechtsanwalt. Fahrlässigkeit schützt vor Urheberrechtsverletzung nicht; schon gar nicht, wenn der Verletzer eine juristisch gebildete Person ist, die in der selben Zeitschrift einen weiteren Artikel veröffentlicht und das Bild dort lizenzkonform verwendet (mit Namensnennung etc.). Davon abgesehen wird die Lizenz unmittelbar unter meinem Foto auf der Quellseite genau so dargestellt, wie auf creativecommons.org:

Lizenz:
Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland

(CC-BY-SA-3.0 DE)​

Sie dürfen:
das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen
das Werk kommerziell nutzen​

Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.​

Ich schreibe die Verantwortlichen ein drittes Mal per Mail an und weise sie auf den Urheberrechtsverstoß hin (ein Teil der Ausgabe – darin enthalten auch der fragliche Artikel – wurden als Vorschau online veröffentlicht und in zwei Monaten wird die gesamte Ausgabe online verfügbar sein). Dabei bitte ich darum, entweder mein Foto aus dem Artikel zu entfernen oder es der Lizenz gemäß zu verwenden, wozu ich insbesondere die Namensnennung zähle. Hierzu setze ich eine Frist von einer Woche.

Das ist nun vier Wochen her und weder hat sich eine Reaktion in Form der lizenzgemäßen Verwendung oder Entfernung des Bildes gezeigt noch wurde auf meine Mail geantwortet, wobei auch hier erwähnt werden sollte, dass meine Anfragen innerhalb eines Tages beantwortet wurden.
 
schöne Darstellung, wie es von der anderen Seite aussieht, die ja in der Regel in der Presse etc zu kurz kommt.
 
Der Hochzeits-Fotograf Benjamin Thorn und pixellaw in Berlin sind auch seit einiger Zeit wiederrecht aktiv.
Ebenso seine Freundin Sara Hegewald. Beide laden Bilder auf Bildbanken wie fotolia.de, pixelio.de, aboutpixel.de
und andere "Gratis-Bildbanken rauf. Bei der Abmahnung geht es um reine Masse.

Ich persönlich finde es schade, dass sich "Berufskollegen" mit solchen Gebahren über Wasser halten.

Bitte setzt euch also, bevor ihr Bilder von "kostenlosen" Bildbanken runterlädt, zuerst mit den
Nutzungsbedingungen auseinander. Schaut auch, von wem die Bilder sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
XSKater, wie hättest denn Du reagiert, wenn er sich bei Dir gemeldet hätte?
Hätte Dir das Entfernen genügt? So wie ich es herauslese schon, oder? Ich
verstehe Dich aber absolut, wenn Du, da sich niemand meldet, aktiv wirst.
 
Übrigens sind seit dem 9. Oktober ist das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten.

Infos hier.
 
Übrigens sind seit dem 9. Oktober ist das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten.

Infos hier.



Bitte Deine Infos selbst genauer lesen:)
Teilweise treten Änderungen erst ab ab 1.11. 2014 in Kraft.

„…Sie verkennen, dass die neuen Informationspflichten gemäß Artikel 10 des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken NICHT ab gestern (09.10.2013), sondern erst ab 01.11.2014 gelten.…”

Gruss Jürgen
 
Bitte Deine Infos selbst genauer lesen:)
Teilweise treten Änderungen erst ab ab 1.11. 2014 in Kraft.

„…Sie verkennen, dass die neuen Informationspflichten gemäß Artikel 10 des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken NICHT ab gestern (09.10.2013), sondern erst ab 01.11.2014 gelten.…”

Gruss Jürgen

Das finde ich (noch) nirgends offiziell. Bei der Eingabe Deines Textes in
Google finde ich dazu lediglich den Kommentar einer Leserin…

Nachtrag: Das habe ich gefunden: Das Gesetz gegen unseriöse
Geschäftspraktiken wurde am 01.10.2013 durch Unterzeichnung
durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und am 08.10.2013 im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Nach Artikel 10 des Gesetzes tritt es am Tag nach seiner Verkündung,
also am 09.10.2013, in Kraft.

Lediglich die geänderten Vorschriften für Inkassodienstleistungen treten
erst am 01.11.2014 in Kraft.
 
Bedenklich finde ich das Folgende:

Wie soll sich an dem Gebahren etwas ändern, wenn Mitarbeiter
von der Verbraucherzentrale zu Anwaltskanzleien wechseln, die sich mit
Massenabmahnungen über Wasser halten?

Hier gibt die Anwältin Tips zum Vorgehen, wenn man abgemahnt wird.
(Unten, bei den Fragen und Antworten)

Sie arbeitet aber auch hier, wo abgemahnt wird. Ich verstehe das nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dreiste Abmahnwelle gegen persönliche Xing-Profile

Anwälte haben ein neues Geschäftsfeld entdeckt: Derzeit werden Inhaber von
Xing-Profilen abgemahnt, wenn sie kein Impressum angegeben haben. Es trifft
vor allem Selbstständige. Experten sind entsetzt.

Hier der Artikel dazu: xing Abmahnwelle
 
Es ist echt schockieren was die Abmahnanwälte alles versuchen um an Geld zu kommen. Letzlich treffen die sich noch selber! (Siehe der Abmahnskandal von Redtube)
Die Anwaltskanzelei ist nun zwar etwas public, jedoch in einem schlechtem Bild gerückt.
Er wird wahrscheinlich dafür sitzen müssen.
 
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